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USt-IdNr. für Selbständige: Wann Sie sie brauchen und wie Sie sie beantragen

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

• Aktualisiert am 8. April 2026 • 6 Min. Lesezeit
USt-IdNr. für Selbständige: Wann Sie sie brauchen und wie Sie sie beantragen

USt-IdNr. für Selbständige: Wann Sie sie brauchen und wie Sie sie beantragen

Wer zum ersten Mal mit einem EU-Auftraggeber Geschäfte machen will, stolpert über eine unbekannte Abkürzung: USt-IdNr. Wofür braucht man die? Muss ich als Kleinunternehmer auch eine haben? Und wie trage ich das in sevdesk ein? Dieser Leitfaden beantwortet alle Fragen rund um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Was ist die USt-IdNr.?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr., USt-ID oder UID) ist eine eindeutige Kennung für umsatzsteuerregistrierte Unternehmen in der EU. Sie sieht in Deutschland so aus:

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Format: DE + 9 Ziffern, z.B. DE123456789

Sie ist nicht identisch mit Ihrer normalen Steuernummer! Die Steuernummer wird vom zuständigen Finanzamt vergeben, die USt-IdNr. vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Zweck:

  • Identifiziert umsatzsteuerpflichtige Unternehmen europaweit
  • Ermöglicht innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen (B2B-Handel in der EU)
  • Basis für das Reverse-Charge-Verfahren
  • Kann von Geschäftspartnern über das VIES-System verifiziert werden

Wer braucht eine USt-IdNr.?

Pflicht bei:

1. Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen (B2B in der EU)
Wenn Sie an Unternehmen in anderen EU-Ländern Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen, ist die USt-IdNr. Pflicht — für Sie und für Ihren Kunden. Ohne gegenseitige USt-IDs funktioniert das Reverse-Charge-Verfahren nicht.

2. Innergemeinschaftliche Erwerbe
Wenn Sie regelmäßig Waren aus anderen EU-Ländern beziehen (über der Erwerbsschwelle von 12.500€/Jahr), benötigen Sie eine USt-IdNr.

3. OSS-Registrierung
Wer am One-Stop-Shop-Verfahren für digitale Produkte oder Versandhandel an EU-Privatkunden teilnimmt, braucht ebenfalls eine USt-IdNr.

Nicht zwingend bei:

Rein inländisches Geschäft
Wenn Sie ausschließlich in Deutschland tätig sind und nie mit EU-Ausland in Berührung kommen, brauchen Sie keine USt-IdNr. Ihre normale Steuernummer reicht.

Kleinunternehmer ohne EU-Auslandsgeschäft
Kleinunternehmer, die nur in Deutschland tätig sind, benötigen in der Regel keine USt-IdNr.

Was ist mit Kleinunternehmern und EU-Kunden?

Hier lauern Fallstricke:

Als Kleinunternehmer können Sie keine Reverse-Charge-Rechnungen ausstellen — Sie sind nicht für die Umsatzsteuer registriert. Wenn ein EU-Unternehmenskunde eine Rechnung ohne USt braucht und Reverse Charge erwartet, geht das ohne USt-ID nicht.

Lösung: Entweder wechseln Sie zur Regelbesteuerung (und beantragen eine USt-IdNr.), oder Sie stellen reguläre Rechnungen ohne USt-Ausweis mit dem Vermerk „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ — was für den EU-Kunden allerdings bedeutet, er bekommt keine Vorsteuer.

Für EU-B2B-Geschäfte ist die Regelbesteuerung mit USt-IdNr. fast immer die bessere Wahl.

Wie beantragen Sie die USt-IdNr.?

Weg 1: Gleichzeitig mit der Steuernummer

Bei der steuerlichen Erfassung (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt) können Sie direkt eine USt-IdNr. beantragen. Kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an.

Weg 2: Nachträglicher Antrag beim BZSt

Sie können die USt-IdNr. jederzeit nachträglich beantragen:

Online: bundeszentralamt.de → USt-IdNr. → Beantragung

Per Post: Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis

Benötigte Angaben:

  • Name und Adresse
  • Steuernummer und zuständiges Finanzamt
  • Art der Tätigkeit

Bearbeitungszeit: Meist 2-4 Wochen. Die USt-IdNr. wird per Post zugestellt.

Tipps für schnelle Erteilung

  • Antrag direkt beim ersten Kontakt mit dem Finanzamt stellen
  • Alle Angaben vollständig ausfüllen
  • Bei Verzögerungen direkt beim BZSt telefonisch nachfragen

USt-IdNr. richtig verwenden

Auf Ihren Rechnungen

Bei innergemeinschaftlichen Leistungen (B2B, EU) müssen auf der Rechnung stehen:

  • Ihre USt-IdNr.
  • Die USt-IdNr. des Kunden
  • Vermerk: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (Reverse Charge)
  • Keine Umsatzsteuer ausweisen

Musterformulierung:

„Diese Rechnung enthält gemäß §13b UStG keine ausgewiesene Umsatzsteuer. Die Steuerschuldnerschaft geht auf den Leistungsempfänger über (reverse charge).“

Kundendaten verifizieren: VIES-System

Bevor Sie eine Rechnung ohne USt ausstellen, müssen Sie die USt-IdNr. Ihres EU-Kunden verifizieren. Das geht kostenlos über das VIES-System der EU-Kommission.

Warum wichtig?
Wenn die USt-IdNr. ungültig ist und Sie trotzdem ohne USt fakturieren, schulden Sie dem Finanzamt die Steuer — plus Zinsen.

Wie verifizieren:

  1. ec.europa.eu/taxation_customs/vies aufrufen
  2. Ländercode + USt-IdNr. eingeben
  3. Bestätigung ausdrucken oder als PDF speichern

In sevdesk: Hinterlegen Sie die USt-IdNr. des Kunden in dessen Stammdaten. sevdesk kann bei EU-Kunden automatisch auf Reverse-Charge-Buchung umstellen.

USt-IdNr. in sevdesk einrichten

Ihre eigene USt-IdNr.

In sevdesk unter Einstellungen → Firmendaten tragen Sie Ihre USt-IdNr. ein. Sie erscheint dann automatisch auf allen Rechnungen.

EU-Kundendaten hinterlegen

Für jeden EU-Kunden in der Kundenverwaltung:

  1. Kundenkarte öffnen
  2. USt-IdNr. im entsprechenden Feld eintragen
  3. Steuereinstellung auf „EU-Ausland (Reverse Charge)“ setzen

Ab jetzt erstellt sevdesk für diesen Kunden automatisch Rechnungen ohne USt mit dem richtigen Reverse-Charge-Vermerk.

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Wer innergemeinschaftliche Leistungen an EU-Unternehmen erbringt, muss monatlich oder quartalsweise die Zusammenfassende Meldung (ZM) ans BZSt übermitteln.

sevdesk unterstützt die ZM: Alle relevanten EU-B2B-Transaktionen werden automatisch erfasst und können exportiert werden.

Häufige Fehler mit der USt-IdNr.

Fehler 1: USt-IdNr. nicht verifiziert
Einfach vertrauen, dass die ID stimmt, reicht nicht. Verifizieren Sie immer — und dokumentieren Sie die Verifikation.

Fehler 2: Falsche Rechnungsstellung ohne USt
Ohne gültige gegenseitige USt-IDs kein Reverse Charge. Wenn Sie an einen EU-Kunden ohne USt-IdNr. liefern, schulden Sie die deutsche Umsatzsteuer.

Fehler 3: ZM vergessen
Die Zusammenfassende Meldung ist Pflicht bei EU-B2B-Geschäften. Wer sie nicht einreicht, riskiert Bußgelder.

Fehler 4: Kleinunternehmer mit Reverse-Charge-Buchung
Kleinunternehmer dürfen kein Reverse Charge anwenden — sie sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Wenn Sie mit EU-Unternehmen arbeiten wollen, ist der Wechsel zur Regelbesteuerung die sauberere Lösung.

USt-IdNr. bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen

Eine häufige Frage: Was gilt für Dienstleistungen (nicht Warenlieferungen) im EU-Ausland?

B2B Dienstleistungen in der EU:
Grundsätzlich: Leistungsort ist beim Empfänger (§3a Abs. 2 UStG). Sie stellen ohne USt aus (Reverse Charge), sofern beide USt-IDs vorliegen.

Ausnahmen:
Bei bestimmten Dienstleistungen (Grundstücke, Personenbeförderung, kulturelle Veranstaltungen) gelten andere Leistungsortregeln. Im Zweifelsfall Steuerberater konsultieren.

B2C Dienstleistungen in der EU:
Hier gelten die OSS-Regeln — der Leistungsort ist beim Kunden. Für digitale Dienstleistungen ist OSS zwingend.

Praktische Checkliste

✅ VOR ERSTEM EU-B2B-GESCHÄFT:
□ USt-IdNr. beim BZSt beantragt
□ USt-IdNr. des Kunden angefragt
□ Kunden-USt-IdNr. über VIES verifiziert
□ Verifikation dokumentiert (PDF)
□ Rechnungsvorlage mit Reverse-Charge-Vermerk
□ In sevdesk: Kunden als EU-B2B konfiguriert
□ ZM-Pflicht beim Finanzamt bekannt

✅ BEI JEDER EU-B2B-RECHNUNG:
□ Eigene USt-IdNr. auf Rechnung
□ Kunden-USt-IdNr. auf Rechnung
□ Korrekte Leistungsbeschreibung
□ Keine USt ausgewiesen
□ Reverse-Charge-Vermerk vorhanden
□ ZM-Meldung für diesen Monat vorgemerkt

Fazit

Die USt-IdNr. ist kein bürokratisches Monster — einmal beantragt und richtig eingerichtet, läuft vieles automatisch. Mit sevdesk sind die Einstellungen für EU-Kunden schnell konfiguriert, Reverse-Charge-Rechnungen werden automatisch korrekt erstellt, und die Zusammenfassende Meldung lässt sich reibungslos exportieren. So können Sie EU-weit Geschäfte machen, ohne steuerliche Risiken einzugehen.

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Markus Hoffmann
Von Markus Hoffmann

Markus Hoffmann ist zertifizierter Buchhalter mit 18 Jahren Berufserfahrung in der Beratung von Freiberuflern und kleinen Unternehmen. Als langjähriger Partner mehrerer Steuerberatungskanzleien in Bayern hat er Hunderte von Unternehmern bei der Wahl ihrer Buchhaltungssoftware begleitet. Auf buchhaltung-test.com testet er unabhängig SevDesk, Lexoffice, Fastbill und weitere Lösungen für den deutschen Markt.

 ·  Zuletzt aktualisiert: 8. April 2026

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

Steuerberater und Buchhaltungsexperte

Steuerberater mit ueber 15 Jahren Erfahrung. Ich habe mehr als 20 Buchhaltungsprogramme getestet und teile hier meine Praxiserfahrung, um Ihnen bei der richtigen Wahl zu helfen.

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