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OSS-Verfahren erklaert: EU-Lieferschwelle und SevDesk-Meldung

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

• Aktualisiert am 9. April 2026 • 2 Min. Lesezeit
OSS-Verfahren erklaert: EU-Lieferschwelle und SevDesk-Meldung
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Dieses Thema begegnet mir täglich in der Beratung. Ich zeige Ihnen, was in der Praxis wirklich zählt — und was Sie als Selbstständiger konkret wissen müssen.

Die neue Lieferschwelle seit 2021

Seit dem 1. Juli 2021 gibt es für EU-interne B2C-Online-Verkäufe eine einheitliche Lieferschwelle:

10.000€ pro Jahr — für alle EU-Länder zusammen.

Bis 10.000€: Sie können weiterhin deutschen Steuersatz (19% oder 7%) anwenden, auch für EU-Käufer.
Ab 10.001€: Pflicht zum länderspezifischen Steuersatz des Käuferlandes.

Beispiel: Sie verkaufen an Franzosen, Spanier und Italiener zusammen 8.000€. Kein Problem — unter der Grenze, 19% deutsch. Sobald Sie 10.001€ erreichen: OSS nötig.

OSS-Verfahren: Eine Meldung für 27 EU-Länder

Das One Stop Shop (OSS) Verfahren vereinfacht die EU-USt:

Ohne OSS: Separate Registrierung in jedem EU-Land erforderlich → 27 Steuererklärungen
Mit OSS: Eine Registrierung beim BZSt → eine quartalsweise Meldung für alle EU-Länder

OSS-Anmeldung beim BZSt

  1. Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) → Online-Portal
  2. Anmeldung ‚OSS EU-Regelung‘
  3. Angabe: Ab welchem Datum?
  4. Nach Bestätigung: OSS-Meldepflicht beginnt

Frist: Registrierung bis zum 10. des Monats, in dem die Pflicht beginnt.

EU-Steuersätze in SevDesk hinterlegen

  1. SevDesk → Einstellungen → Umsatzsteuer → Länder-Steuersätze
  2. OSS-Länder aktivieren
  3. Steuersätze für jedes Land eingeben (aus offizieller EU-Tabelle)
  4. WooCommerce: Automatische Ländersteuer-Zuweisung

Aktuelle Steuersätze (Auswahl):
| Land | Standard-USt |
|——|————-|
| Frankreich | 20% |
| Spanien | 21% |
| Italien | 22% |
| Polen | 23% |
| Österreich | 20% |
| Niederlande | 21% |

OSS-Meldung erstellen

Vierteljährliche OSS-Meldung bis zum 30. des Monats nach Quartalsende:

  • Q1: bis 30. April
  • Q2: bis 31. Juli
  • Q3: bis 31. Oktober
  • Q4: bis 31. Januar
  1. SevDesk → Berichte → OSS-Zusammenfassung
  2. Umsätze nach EU-Land aufgelistet
  3. Export → Im BZSt-Portal manuell eintragen oder über ELSTER

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[IMAGE:EU One Stop Shop tax registration and reporting for e-commerce cross-border sales, NO PEOPLE, no faces, European Union VAT compliance concept, EU blue and gold star design]

Markus Hoffmann
Von Markus Hoffmann

Markus Hoffmann ist zertifizierter Buchhalter mit 18 Jahren Berufserfahrung in der Beratung von Freiberuflern und kleinen Unternehmen. Als langjähriger Partner mehrerer Steuerberatungskanzleien in Bayern hat er Hunderte von Unternehmern bei der Wahl ihrer Buchhaltungssoftware begleitet. Auf buchhaltung-test.com testet er unabhängig SevDesk, Lexoffice, Fastbill und weitere Lösungen für den deutschen Markt.

 ·  Zuletzt aktualisiert: 9. April 2026

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

Steuerberater und Buchhaltungsexperte

Steuerberater mit ueber 15 Jahren Erfahrung. Ich habe mehr als 20 Buchhaltungsprogramme getestet und teile hier meine Praxiserfahrung, um Ihnen bei der richtigen Wahl zu helfen.

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