Tests

Freiberufler und Körperschaftsteuer: Welche Steuern gelten für wen in Deutschland?

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

• Aktualisiert am 8. April 2026 • 4 Min. Lesezeit
Freiberufler und Körperschaftsteuer: Welche Steuern gelten für wen in Deutschland?

Freiberufler und Körperschaftsteuer: Welche Steuern gelten für wen in Deutschland?

Eine der häufigsten Verwirrungen bei Selbstständigen: Wer zahlt welche Steuer? Müssen Freiberufler Körperschaftsteuer zahlen? Wer ist von der Gewerbesteuer befreit? Was ändert sich beim Wechsel von Freiberufler zu GmbH? Dieser Leitfaden gibt die klaren Antworten.

Die drei Steuerarten für Unternehmer im Überblick

Einkommensteuer (ESt):

📊 Die beste Buchhaltungssoftware 2026

Vergleichen Sie SevDesk, lexoffice und FastBill. Finden Sie die perfekte Lösung für Ihre Buchhaltung.

Zum Vergleich 2026 →
  • Zahlt jede natürliche Person auf ihr zu versteuerndes Einkommen
  • Gilt für Einzelunternehmer, Freiberufler, Gesellschafter von Personengesellschaften
  • Progressiver Tarif: 14% bis 42% (Spitzensteuersatz), plus Solidaritätszuschlag
  • Grundfreibetrag 2025: 12.096€ (steuerfrei)

Körperschaftsteuer (KSt):

  • Zahlt nur juristische Personen: GmbH, UG, AG, Genossenschaft
  • Einheitlicher Steuersatz: 15% auf den zu versteuernden Gewinn
  • Plus Solidaritätszuschlag: 0,825% (5,5% × 15%)
  • Gesamtbelastung KSt: 15,825%

Gewerbesteuer (GewSt):

  • Zahlt jeder Gewerbebetrieb
  • Freiberufler sind NICHT gewerbesteuerpflichtig
  • Satz variiert nach Hebesatz der Gemeinde (300-500%+)
  • Freibetrag für natürliche Personen: 24.500€ pro Jahr

Freiberufler: Nur Einkommensteuer

Die gute Nachricht für Freiberufler: Sie zahlen keine Gewerbesteuer und keine Körperschaftsteuer.

Was Sie zahlen:

  • Einkommensteuer auf Ihren Gewinn (progressiv)
  • Umsatzsteuer (wenn nicht Kleinunternehmer)
  • Kranken- und Pflegeversicherung (KV + PV) — freiwillig in gesetzlicher oder privat
  • Rentenversicherung (für bestimmte Freiberufler Pflicht, für andere optional)

Wer ist Freiberufler?
Das Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG) listet Katalogberufe auf: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Übersetzer, Wissenschaftler, Lehrer, Künstler, Schriftsteller und ähnliche Berufe.

Darüber hinaus gibt es „ähnliche Berufe“ — was zu regelmäßigen Streitigkeiten mit dem Finanzamt führt. IT-Berater, Unternehmensberater und Coaches fallen je nach Tätigkeit mal als Freiberufler, mal als Gewerbetreibende ein.

Gewerbetreibende: Einkommensteuer + Gewerbesteuer

Wenn Ihre Tätigkeit als Gewerbebetrieb eingestuft wird:

Was Sie zusätzlich zahlen:

  • Gewerbesteuer auf den Gewinn, soweit er den Freibetrag (24.500€) übersteigt
  • Aber: Die Gewerbesteuer wird zu einem erheblichen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), sodass die tatsächliche Mehrbelastung gering ist

Berechnung der effektiven Gewerbesteuer-Mehrbelastung:

Gewinn: 80.000€
Gewerbesteuerfreibetrag: -24.500€
Gewerbesteuermessbetrag (3,5%): (80.000 - 24.500) × 3,5% = 1.943€
Gewerbesteuer (bei Hebesatz 400%): 1.943 × 400% = 7.770€
Anrechnung auf ESt (§ 35 EStG): -7.770€ (pauschal 380% × Messbetrag)

In vielen Fällen: Mehrbelastung durch Gewerbesteuer = 0 bis minimal

Aber: Bei hohen Hebesätzen in Großstädten (500%+) kann eine gewisse Mehrbelastung entstehen. Und die Anrechnung setzt voraus, dass Sie auch genügend Einkommensteuer zahlen.

GmbH: Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer

Wenn Sie Ihre Tätigkeit in eine GmbH oder UG einbringen:

GmbH-Steuerlast:

Körperschaftsteuer: 15%
Solidaritätszuschlag auf KSt: 0,825%
Gewerbesteuer (bei Hebesatz 400%): ~14%
= Gesamtbelastung GmbH: ~29-30% auf den Gewinn

Wenn Sie als Geschäftsführer Gehalt beziehen:
Ihr Gehalt ist Betriebsausgabe der GmbH (senkt deren Gewinn) und bei Ihnen privat Arbeitslohn → Einkommensteuer + Sozialabgaben.

Wenn die GmbH Gewinne ausschüttet (Dividende):
Dividende unterliegt der Abgeltungsteuer: 25% + 5,5% SolZ = 26,375%.

Die GmbH ist nicht immer steuerlich vorteilhafter. Bei moderaten Gewinnen (unter 100.000€) ist der Einzelunternehmer oft steuerlich günstiger, weil die Kombination KSt + GewSt + Abgeltungsteuer die Einzelbesteuerung übersteigen kann.

Praxisbeispiel: Vergleich Freiberufler vs. Einzelunternehmer vs. GmbH

Angenommen: Gewinn 100.000€, Hebesatz 400%, Steuerklasse 1, keine Kinder.

Freiberufler:
- Einkommensteuer: ~32.000€
- Keine Gewerbesteuer
= Steuerbelastung: ~32.000€ (32%)

Gewerbetreibender Einzelunternehmer:
- Einkommensteuer: ~32.000€
- Gewerbesteuer: ~4.200€ (nach Anrechnung kaum Mehrbelastung)
= Steuerbelastung: ~32.000€ (ähnlich wie Freiberufler)

GmbH (Gewinn bleibt in der GmbH):
- KSt + GewSt: ~30.000€
- Keine private Steuer, wenn kein Gehalt/Dividende
= Steuerbelastung GmbH: ~30.000€ (vorteilhaft für Thesaurierung)

GmbH (Gewinn als Gehalt ausgeschüttet):
- GmbH-Steuern: ~0€ (Gehalt ist Betriebsausgabe)
- Privat ESt + Sozialabgaben: ähnlich wie Freiberufler
= Kein großer Unterschied zur Freiberufler-Besteuerung

Fazit: Die GmbH lohnt sich steuerlich vor allem bei hohen Gewinnen, die Sie im Unternehmen thesaurieren (nicht ausschütten) wollen.

Umsatzsteuer: Für alle gleich

Die Umsatzsteuer gilt für alle Unternehmer gleich — unabhängig von Einzel- oder Kapitalgesellschaft, Freiberufler oder Gewerbetreibender. Einzige Ausnahme: Kleinunternehmer nach § 19 UStG.

Wie sevDesk bei der Steuervorbereitung hilft

Unabhängig von Ihrer Unternehmensform hilft sevDesk bei:

Einnahmen und Ausgaben kategorisieren: Richtige Buchung = richtige Steuerbasis

Umsatzsteuervoranmeldung: Automatisch aus den Buchungen generiert und per ELSTER übermittelt

EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung): Vollständig exportierbar für Freiberufler und Einzelunternehmer

DATEV-Export: Für Steuerberater, die die Daten in DATEV weiterverarbeiten

Gewinnübersicht: Jederzeit sehen, was voraussichtlich versteuert werden muss

Für GmbH-Inhaber: sevDesk kann auch für die GmbH-Buchführung genutzt werden, ist aber dann für komplexere GmbH-Buchführung mit Bilanzierungspflicht ggf. zu ergänzen.

Was Freiberufler in jedem Fall beachten sollten

  1. Steuervorauszahlungen: Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Halten Sie Liquidität zurück — 30-35% des Gewinns als Steuerrücklage ist realistisch.

  2. Keine Gewerbesteuer ≠ keine Buchführung: Auch Freiberufler müssen eine EÜR abgeben und Belege aufbewahren.

  3. Statusprüfung: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit als Freiberuf oder Gewerbe gilt, stellen Sie einen Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt.

  4. Wechsel der Unternehmensform: Wenn Sie eine GmbH gründen wollen, planen Sie das steuerlich — der Wechsel kann steuerliche Konsequenzen haben.

Jetzt sevDesk kostenlos testen →

Für alle steuerlichen Grundsatzentscheidungen (GmbH-Gründung, Bewertung Freiberufler vs. Gewerbe) ist ein Steuerberater unerlässlich. sevDesk ist das Werkzeug für die laufende Buchführung.

Markus Hoffmann
Von Markus Hoffmann

Markus Hoffmann ist zertifizierter Buchhalter mit 18 Jahren Berufserfahrung in der Beratung von Freiberuflern und kleinen Unternehmen. Als langjähriger Partner mehrerer Steuerberatungskanzleien in Bayern hat er Hunderte von Unternehmern bei der Wahl ihrer Buchhaltungssoftware begleitet. Auf buchhaltung-test.com testet er unabhängig SevDesk, Lexoffice, Fastbill und weitere Lösungen für den deutschen Markt.

 ·  Zuletzt aktualisiert: 8. April 2026

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

Steuerberater und Buchhaltungsexperte

Steuerberater mit ueber 15 Jahren Erfahrung. Ich habe mehr als 20 Buchhaltungsprogramme getestet und teile hier meine Praxiserfahrung, um Ihnen bei der richtigen Wahl zu helfen.

Recommandé par ContentLab Hub — Comparatifs outils SaaS indépendants
↑
Diese Website enthält Affiliate-Links. Durch die Nutzung dieser Links zahlen Sie nicht mehr, aber wir erhalten eine Provision, die uns hilft, diese Website zu betreiben.