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Vorsteuerabzug erklaert: So holen Sie sich Umsatzsteuer zurueck

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

• Aktualisiert am 9. April 2026 • 2 Min. Lesezeit
Vorsteuerabzug erklaert: So holen Sie sich Umsatzsteuer zurueck
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Als Steuerberater mit 18 Jahren Erfahrung erkläre ich dieses Thema so, wie ich es meinen Mandanten erkläre: direkt, praxisnah und ohne unnötigen Fachjargon.

Was ist Vorsteuer?

Wenn Sie als Unternehmer Waren oder Dienstleistungen einkaufen, zahlen Sie Umsatzsteuer (= Vorsteuer aus Ihrer Sicht). Diese können Sie vom Finanzamt zurückfordern — vorausgesetzt, Sie sind selbst umsatzsteuerpflichtig.

Das Prinzip:

  • Ausgangsrechnung: Sie berechnen dem Kunden 19% USt → führen diese ans Finanzamt ab
  • Eingangsrechnung: Lieferant berechnet Ihnen 19% USt → diese fordern Sie zurück
  • Nettoposition = Differenz (Zahlung an oder Erstattung vom Finanzamt)

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

  1. Sie sind umsatzsteuerpflichtig (kein Kleinunternehmer)
  2. Die Rechnung ist formell korrekt (alle Pflichtangaben nach § 14 UStG)
  3. Die Leistung wurde für unternehmerische Zwecke genutzt
  4. Sie haben die Originalrechnung (digitaler Scan ist ausreichend)

Rechnungspflichtangaben nach § 14 UStG

Nur wenn alle Pflichtangaben vorhanden sind, können Sie die Vorsteuer ziehen:

  • Vollständiger Name und Anschrift beider Parteien
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Lieferanten
  • Rechnungsdatum und eindeutige Rechnungsnummer
  • Leistungsdatum (wenn abweichend vom Rechnungsdatum)
  • Leistungsbeschreibung (genau und nicht nur „Dienstleistung“)
  • Menge und Art der Leistung
  • Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag

In SevDesk: Vorsteuer automatisch erfassen

  1. Eingangsbeleg hochladen (Lieferantenrechnung)
  2. SevDesk erkennt per OCR den Steuerbetrag → automatisch als Vorsteuer gebucht
  3. Kategorie prüfen: Betriebsausgabe + Steuersatz korrekt?
  4. Bei der nächsten UStVA wird die Vorsteuer automatisch in Zeile 66ff. eingetragen

Sonderfälle bei der Vorsteuer

Bewirtungskosten: Nur 70% der gezahlten Vorsteuer abzugsfähig. SevDesk-Einstellung: Bei Kategorie „Bewirtung“ automatisch 70%-Kürzung aktivieren.

Kfz (gemischte Nutzung): Vorsteuer nur im Verhältnis der betrieblichen Nutzung. Beispiel: 60% betrieblich → 60% der Vorsteuer abzugsfähig.

Grundstücke und Immobilien: Komplexe Regelungen — Steuerberater konsultieren.

Innergemeinschaftliche Erwerbe: Erwerb von Waren aus EU ohne deutsche USt → Sie schulden die Steuer selbst (Erwerbsteuer), können diese aber gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.

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Markus Hoffmann
Von Markus Hoffmann

Markus Hoffmann ist zertifizierter Buchhalter mit 18 Jahren Berufserfahrung in der Beratung von Freiberuflern und kleinen Unternehmen. Als langjähriger Partner mehrerer Steuerberatungskanzleien in Bayern hat er Hunderte von Unternehmern bei der Wahl ihrer Buchhaltungssoftware begleitet. Auf buchhaltung-test.com testet er unabhängig SevDesk, Lexoffice, Fastbill und weitere Lösungen für den deutschen Markt.

 ·  Zuletzt aktualisiert: 9. April 2026

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

Steuerberater und Buchhaltungsexperte

Steuerberater mit ueber 15 Jahren Erfahrung. Ich habe mehr als 20 Buchhaltungsprogramme getestet und teile hier meine Praxiserfahrung, um Ihnen bei der richtigen Wahl zu helfen.

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