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Buchhaltung Restaurant und Gastgewerbe: Die Besonderheiten die Sie Kennen Müssen

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

• Aktualisiert am 8. April 2026 • 4 Min. Lesezeit
Buchhaltung Restaurant und Gastgewerbe: Die Besonderheiten die Sie Kennen Müssen

Buchhaltung Restaurant und Gastgewerbe: Die Besonderheiten die Sie Kennen Müssen

Die Buchhaltung im Restaurant und Gastgewerbe hat einige steuerliche Besonderheiten, die andere Branchen nicht kennen. Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze, das Trinkgeld, das Kassenbuch — hier sind Fehler besonders kostspielig und Betriebsprüfungen besonders häufig. Als Buchhalter mit Erfahrung in der Gastronomie zeige ich Ihnen, worauf es ankommt.

Die 2 Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie

Das größte Spezifikum der buchhaltungssoftware restaurant gastgewerbe: die unterschiedlichen Steuersätze.

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Speisen zum Mitnehmen und Lieferung: 7%

Alles, was außer Haus verkauft wird:

  • Take-away Essen
  • Lieferservice (auch über Lieferando etc.)
  • Backwaren ohne Verzehrmöglichkeit am Ort

Speisen und Getränke im Restaurant: 19%

Alles, was „im Zusammenhang mit einer Dienstleistung“ verkauft wird:

  • Essen und Trinken am Tisch
  • Speisen an der Theke (wenn Tisch zur Verfügung steht)

Ausnahme: Alkoholfreie Getränke können mit 7% besteuert werden, wenn im Zusammenhang mit einer ermäßigt besteuerten Speise. Das ist komplex — in der Praxis empfehle ich, mit dem Steuerberater eine einheitliche Regelung festzulegen.

Achtung 2025: Die temporäre Mehrwertsteuerreduzierung für Restaurantleistungen (7% statt 19%) ist ausgelaufen. Wieder 19% für Speisen vor Ort!

Das Kassenbuch in der Gastronomie

Kein Bereich ist bei Betriebsprüfungen heißer als das Kassenbuch in der Gastronomie. Das Finanzamt ist gegenüber Barbetrieben besonders misstrauisch — zu Recht, denn Unterschlagungen sind in Barbetrieben leichter möglich.

GoBD-konforme Kassenbuchführung

Tägliche Erfordernisse:

  • Tagesabschluss aus dem Kassensystem
  • Vergleich mit tatsächlichem Bargeld („Kassenzählung“)
  • Protokollierung jeder Ein- und Auszahlung
  • Unterschrift (bei analogen Kassenbüchern)

Was nie passieren darf:

  • Negative Kassenbestände (mehr Ausgaben als Einnahmen → unmöglich)
  • Rückwirkende Änderungen
  • „Lücken“ im Kassenbuch

SevDesk Kassenbuch: SevDesk bietet ein digitales, GoBD-konformes Kassenbuch. Tagesumsätze können direkt eingetragen werden. Das ersetzt aber nicht ein zertifiziertes Kassensystem — für Gastronomien mit nennenswertem Barumsatz ist eine zertifizierte Kasse (TSE-Kasse) Pflicht.

TSE-Kassenpflicht in der Gastronomie

Seit 2020 gilt für Gastronomien mit elektronischen Kassen die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)-Pflicht. Diese macht Manipulationen technisch nahezu unmöglich und schützt Sie auch bei Betriebsprüfungen.

SevDesk kann die Daten aus TSE-konformen Kassensystemen importieren — fragen Sie Ihren Kassensystemanbieter nach dem SevDesk-Export.

Trinkgeld in der Buchhaltung

Das Trinkgeld ist ein weiterer Gastronomie-Spezialfall:

Trinkgeld der Mitarbeiter

  • Freiwilliges Trinkgeld direkt an den Mitarbeiter: steuerfrei für den Mitarbeiter (§3 Nr. 51 EStG)
  • Tronc-System (Pool-Trinkgeld): Trinkgeld geht an den Arbeitgeber und wird verteilt → lohnsteuerpflichtig!

In der Buchhaltung: Freiwilliges direktes Trinkgeld erscheint nicht in Ihren Büchern (geht direkt vom Gast zum Mitarbeiter). Tronc-System muss als Lohnbestandteil behandelt werden.

Trinkgeld auf Kreditkartenzahlungen

Wenn Kunden Trinkgeld per Karte geben: Das Trinkgeld erscheint auf Ihrem Kassenbericht. Es muss klar von Ihrem Umsatz getrennt werden. In SevDesk: Separate Buchungsposition „Trinkgeld Weitergabe“ als durchlaufender Posten.

Verpflegungskosten und Eigenverbrauch

Wenn Sie als Inhaber selbst im Restaurant essen oder Mitarbeiter beköstigst:

Eigenverbrauch: Streng genommen müssen Sie Ihren eigenen Restaurantbesuch als Privatentnahme verbuchen.

Sachbezug Mitarbeiter: Kostenlose Mahlzeiten für Mitarbeiter sind mit dem amtlichen Sachbezugswert zu versteuern (2025: 4,13 Euro pro Mittagessen).

SevDesk unterstützt die korrekte Buchung beider Fälle.

Speziell für Gastronomie: Welche SevDesk-Funktionen Besonders Wichtig Sind

  1. Kassenbuch mit täglicher Einnahmen-/Ausgabenerfassung
  2. Zwei Steuersätze auf einer Rechnung (7% und 19%)
  3. Lieferanten buchen (Lebensmittellieferanten, Getränkelieferanten)
  4. Personalkosten (Vollzeit, Aushilfen 450 Euro, Minijob)
  5. Pacht als Betriebsausgabe richtig kategorisieren
  6. Inventurbewertung (Warenbestand zum Stichtag)

FAQ — Buchhaltung Restaurant Gastgewerbe

Q: Brauche ich als kleines Café eine zertifizierte Kasse?

A: Wenn Sie eine elektronische Kasse nutzen (auch iPad-Kasse), benötigen Sie eine TSE-zertifizierte Kasse. Ausnahme: Wenn Sie ausschließlich mit einer einfachen Registrierkasse ohne Speicherung arbeiten. Da dies in der Praxis kaum noch vorkommt, ist die Antwort für die meisten Gastronomen: Ja.

Q: Wie buche ich Lieferando-Provisionen in SevDesk?

A: Lieferando zieht Provisionen direkt von Ihren Umsätzen ab. In SevDesk: Die Lieferando-Abrechnung als Einnahme (Netto-Umsatz nach Provision) buchen. Die Provision selbst als Betriebsausgabe unter „Provisionen/Vermittlungsgebühren“ erfassen. Prüfen Sie die Lieferando-Rechnungen auf korrekte Mehrwertsteuerausweisung.

Q: Müssen Restaurantbelege (Einkaufsrechnungen für Lebensmittel) 10 Jahre aufbewahrt werden?

A: Ja, Buchungsbelege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Mit SevDesk und Belegerfassung ist das digitale Archiv kein Problem. Tipp: Organisieren Sie die Lebensmittelbelege nach Lieferant, das erleichtert spätere Suchen bei Betriebsprüfungen.

Q: Wie gehe ich mit Gutscheinen um, die im Restaurant eingelöst werden?

A: Beim Verkauf eines Gutscheins: keine Umsatzsteuer fällig (§21 UStG bei Einzweckgutscheinen erst bei Einlösung). Bei Einlösung: Umsatz und Steuer buchen. SevDesk unterstützt die korrekte Buchung von Anzahlungen und Gutscheinen — prüfen Sie die Funktion in den Einstellungen.

Q: Gibt es branchenspezifische SevDesk-Vorlagen für Gastronomie?

A: SevDesk hat keine dedizierten Gastronomie-Vorlagen, aber die Kontenstruktur (SKR 03/04) deckt alle gastronomiespezifischen Konten ab. Lassen Sie die initiale Konteneinrichtung von einem auf Gastronomie spezialisierten Steuerberater durchführen — das erspart spätere Korrekturen.

Markus Hoffmann
Von Markus Hoffmann

Markus Hoffmann ist zertifizierter Buchhalter mit 18 Jahren Berufserfahrung in der Beratung von Freiberuflern und kleinen Unternehmen. Als langjähriger Partner mehrerer Steuerberatungskanzleien in Bayern hat er Hunderte von Unternehmern bei der Wahl ihrer Buchhaltungssoftware begleitet. Auf buchhaltung-test.com testet er unabhängig SevDesk, Lexoffice, Fastbill und weitere Lösungen für den deutschen Markt.

 ·  Zuletzt aktualisiert: 8. April 2026

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

Steuerberater und Buchhaltungsexperte

Steuerberater mit ueber 15 Jahren Erfahrung. Ich habe mehr als 20 Buchhaltungsprogramme getestet und teile hier meine Praxiserfahrung, um Ihnen bei der richtigen Wahl zu helfen.

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