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Rechnungspflichtangaben 2025: Was laut Paragraph 14 UStG drauf muss

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

• Aktualisiert am 9. April 2026 • 3 Min. Lesezeit
Rechnungspflichtangaben 2025: Was laut Paragraph 14 UStG drauf muss

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Als Steuerberater mit 18 Jahren Erfahrung erkläre ich dieses Thema so, wie ich es meinen Mandanten erkläre: direkt, praxisnah und ohne unnötigen Fachjargon.

Rechnungen schreiben mit SevDesk: Gesetzeskonform in 3 Minuten

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Eine Rechnung, die nicht alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthält, ist keine ordnungsgemäße Rechnung. Das bedeutet: Der Empfänger kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen, und beim Auftraggeber entsteht Misstrauen. Als Buchhalter sehe ich regelmäßig fehlerhafte Rechnungen — oft bei Selbstständigen, die glauben, ein einfaches Word-Dokument reiche aus.

SevDesk nimmt Ihnen die Arbeit ab — wenn Sie das System richtig eingerichtet haben.

Die Pflichtangaben nach § 14 UStG: Die vollständige Liste

Jede Rechnung über 250 Euro brutto muss enthalten:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  2. Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  3. Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden
  4. Ausstellungsdatum der Rechnung
  5. Fortlaufende Rechnungsnummer (eindeutig, nicht wiederholbar)
  6. Art und Umfang der Leistung (konkrete Leistungsbeschreibung)
  7. Zeitpunkt der Leistung (Leistungsdatum — NICHT Rechnungsdatum!)
  8. Nettobetrag nach Steuersätzen aufgeteilt
  9. Steuersatz (19%, 7% oder 0% mit Begründung)
  10. Steuerbetrag (absoluter Euro-Betrag)
  11. Gesamtbetrag (Bruttobetrag)

Besondere Hinweise:

  • § 19 UStG Kleinunternehmer: Hinweis auf Steuerbefreiung erforderlich
  • § 13b UStG Reverse Charge: Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“
  • § 14a UStG innergemeinschaftliche Lieferungen: Hinweis „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“

Wie SevDesk die Pflichtangaben automatisch befüllt

Nach korrekter Einrichtung (Stammdaten, Steuernummer, Bankverbindung) werden bei jeder neuen Rechnung automatisch befüllt:

  • Absenderdaten (Name, Adresse, Steuernummer)
  • Rechnungsnummer (fortlaufend, nicht wiederholbar)
  • Steuer (19% oder 7% nach Produktkonfiguration)

Sie müssen manuell eingeben:

  • Empfängerdaten (oder aus Kontaktverwaltung wählen)
  • Leistungsbeschreibung
  • Leistungsdatum
  • Betrag

Der häufigste Fehler: Das Leistungsdatum

Nach § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG muss der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung auf der Rechnung ausgewiesen sein — nicht nur das Rechnungsdatum.

Beispiel: Sie führen eine Beratungsleistung am 15. März durch, schreiben die Rechnung aber erst am 2. April. Die Rechnung muss das Leistungsdatum 15. März ausweisen, nicht nur das Rechnungsdatum 2. April.

SevDesk erfasst beide Daten separat. Viele andere Tools ignorieren das Leistungsdatum — ein stiller Fehler, der bei Betriebsprüfungen zu Problemen führt.

Rechnungserstellung Schritt für Schritt

Schritt 1: Menü „Ausgangsrechnungen“ → „Neue Rechnung“

Schritt 2: Kontakt aus der Datenbank wählen oder neu anlegen (Name, Adresse, ggf. USt-IdNr. für B2B)

Schritt 3: Leistungsposition hinzufügen — Beschreibung, Menge, Einzelpreis, Steuersatz

Schritt 4: Leistungsdatum eintragen (abweichend vom Rechnungsdatum falls nötig)

Schritt 5: Zahlungsziel wählen (Standard: 14 Tage netto, anpassbar)

Schritt 6: Vorschau prüfen — alle Pflichtangaben sichtbar?

Schritt 7: PDF generieren und per E-Mail versenden oder ausdrucken

Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV)

Für Rechnungen bis 250 Euro brutto gelten vereinfachte Anforderungen: Name/Adresse des Empfängers und Steuernummer des Leistungsempfängers müssen nicht enthalten sein. SevDesk behandelt Kleinbetragsrechnungen standardmäßig wie normale Rechnungen — das ist korrekt und komfortabler.

Fazit

Mit SevDesk ist eine gesetzeskonforme Rechnung nach § 14 UStG in drei Minuten erstellt — wenn Stammdaten und Produktkatalog vorab eingerichtet wurden. Das Leistungsdatum ist der einzige Punkt, der bewusste Aufmerksamkeit erfordert.

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[IMAGE: Rechnungserstellung auf Laptop-Bildschirm mit allen Pflichtfeldern ausgefüllt, professionelles Büro, NO PEOPLE]

Markus Hoffmann
Von Markus Hoffmann

Markus Hoffmann ist zertifizierter Buchhalter mit 18 Jahren Berufserfahrung in der Beratung von Freiberuflern und kleinen Unternehmen. Als langjähriger Partner mehrerer Steuerberatungskanzleien in Bayern hat er Hunderte von Unternehmern bei der Wahl ihrer Buchhaltungssoftware begleitet. Auf buchhaltung-test.com testet er unabhängig SevDesk, Lexoffice, Fastbill und weitere Lösungen für den deutschen Markt.

 ·  Zuletzt aktualisiert: 9. April 2026

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

Steuerberater und Buchhaltungsexperte

Steuerberater mit ueber 15 Jahren Erfahrung. Ich habe mehr als 20 Buchhaltungsprogramme getestet und teile hier meine Praxiserfahrung, um Ihnen bei der richtigen Wahl zu helfen.

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