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Buchhaltung beim Firmenverkauf: Was Sie wissen müssen

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

• Aktualisiert am 1. April 2026 • 6 Min. Lesezeit
Buchhaltung beim Firmenverkauf: Was Sie wissen müssen

Ein Firmenverkauf ist einer der komplexesten Vorgänge in der Buchhaltung. Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen zahlreiche steuerliche und buchhalterische Aspekte beachten. In diesem Ratgeber erkläre ich die wichtigsten Schritte aus meiner Beratungspraxis — von der Due Diligence bis zur Übergangsbuchhaltung.

Share Deal vs. Asset Deal: Grundlegende Weichenstellung

Bevor wir über Buchhaltung sprechen, müssen wir die Transaktionsform klären. Sie bestimmt die gesamte steuerliche Behandlung:

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Kriterium Share Deal (Anteile) Asset Deal (Einzelwirtschaftsgüter)
Gegenstand Gesellschaftsanteile (GmbH, UG) Einzelne Vermögenswerte + Verträge
Käufer erwirbt Die Gesellschaft inkl. aller Verbindlichkeiten Ausgewählte Aktiva und Passiva
USt. auf Kaufpreis Nein (nicht steuerbar) Ja (außer Geschäftsveräußerung im Ganzen)
Abschreibung Kaufpreis Nicht direkt (Anteile sind nicht abschreibbar) Ja, auf alle erworbenen Wirtschaftsgüter
Verlustvorträge Gehen über (mit Einschränkungen) Gehen nicht über
Verträge/Lizenzen Bleiben automatisch bestehen Müssen einzeln übertragen werden

Fazit: Für den Käufer ist der Asset Deal oft steuerlich vorteilhafter (Abschreibungsmöglichkeit), für den Verkäufer einer GmbH/UG ist der Share Deal günstiger (Teileinkünfteverfahren). Die Verhandlung über die Transaktionsform hat erhebliche steuerliche Konsequenzen.

Due Diligence: Die buchhalterische Prüfung vor dem Kauf

Die finanzielle Due Diligence ist das Herzstück jeder Firmenbewertung. Als Käufer sollten Sie prüfen:

  • Jahresabschlüsse der letzten 3-5 Jahre: Umsatzentwicklung, Margen, Gewinntrends
  • Steuerliche Risiken: Offene Betriebsprüfungen, Steuernachforderungen, Rechtsstreitigkeiten
  • Forderungen und Verbindlichkeiten: Werthaltigkeit der Forderungen, versteckte Verbindlichkeiten
  • Verträge: Change-of-Control-Klauseln, Mietverträge, Lizenzen
  • Personalverbindlichkeiten: Pensionszusagen, Urlaubsrückstellungen, Überstunden
  • Working Capital: Durchschnittliches Umlaufvermögen minus kurzfristige Verbindlichkeiten

Mein Rat: Beauftragen Sie einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater mit der Due Diligence. Die Kosten (5.000-20.000 € je nach Komplexität) sind als Betriebsausgaben absetzbar und können Sie vor bösen Überraschungen schützen.

Kaufpreisaufteilung: Der Schlüssel zur Steueroptimierung

Beim Asset Deal muss der Gesamtkaufpreis auf die einzelnen erworbenen Wirtschaftsgüter aufgeteilt werden. Diese Aufteilung ist hochrelevant, weil sie die Abschreibung beim Käufer bestimmt:

  • Grundstücke: Nicht abschreibbar
  • Gebäude: 2-3 % jährlich (33-50 Jahre)
  • Maschinen/Equipment: 5-15 Jahre
  • Kundenstamm: 5-15 Jahre
  • Software/Patente: 3-5 Jahre
  • Firmenwert (Goodwill): 15 Jahre (steuerlich) — § 7 Abs. 1 S. 3 EStG

Für den Käufer ist es vorteilhaft, möglichst viel auf kurzlebige Wirtschaftsgüter zu verteilen. Für den Verkäufer ist die Aufteilung oft weniger relevant, kann aber bei bestimmten Wirtschaftsgütern zu unterschiedlichen Steuersätzen führen.

Goodwill (Firmenwert): Was er bedeutet und wie er verbucht wird

Der Goodwill ist der Betrag, der über den Substanzwert (Summe der Einzelwerte aller Wirtschaftsgüter minus Schulden) hinausgeht. Er repräsentiert den Wert der Kundenbeziehungen, des Know-hows, der Marke und der Marktposition.

Beim Asset Deal wird der Goodwill über 15 Jahre linear abgeschrieben — das sind 6,67 % pro Jahr. Bei einem Goodwill von 150.000 € können Sie also jährlich 10.000 € als Betriebsausgabe geltend machen.

Steuerliche Behandlung beim Verkäufer

Die Besteuerung des Verkaufserlöses hängt von der Rechtsform ab:

  • Einzelunternehmen/Personengesellschaft: Der Veräußerungsgewinn ist einkommensteuerpflichtig. Freibetrag: 45.000 € (ab 55 Jahren oder bei dauerhafter Berufsunfähigkeit). Fünftelregelung oder ermäßigter Steuersatz (56 % des durchschnittlichen Steuersatzes) auf Antrag möglich.
  • GmbH/UG (Share Deal): Teileinkünfteverfahren — nur 60 % des Gewinns sind steuerpflichtig. Effektiver Steuersatz: ca. 25-28 % statt 42-45 %.
  • GmbH/UG (Asset Deal): Der Gewinn wird auf Ebene der GmbH versteuert (ca. 30 % KSt + GewSt), bei Ausschüttung nochmals auf Gesellschafterebene (KapESt 25 %).

Übergangsbuchhaltung: Die kritischen Monate

Die Monate um den Verkaufsstichtag sind buchhalterisch besonders anspruchsvoll:

  • Stichtagsbilanz erstellen: Zum Übergabetermin muss eine Bilanz oder EÜR stehen
  • Umsatzsteuer korrekt abgrenzen: Wer hat den Umsatz erzielt — noch der Verkäufer oder schon der Käufer?
  • Personalübergang: § 613a BGB — Arbeitsverhältnisse gehen auf den Käufer über
  • Laufende Verträge: Zuordnung der Kosten zum richtigen Zeitraum
  • Bankkonten: Neue Konten für den Käufer, Umleitung von Zahlungseingängen

Buchhalterische Checkliste für den Käufer

  1. Eröffnungsbilanz erstellen (beim Asset Deal: Anschaffungskosten der erworbenen Wirtschaftsgüter)
  2. Abschreibungsplan für alle erworbenen Wirtschaftsgüter aufsetzen
  3. Goodwill-Abschreibung einrichten (15 Jahre linear)
  4. Steuerliches Einlagekonto der GmbH prüfen (beim Share Deal)
  5. Buchhaltungssoftware einrichten oder übernehmen
  6. DATEV-Mandant beim Steuerberater anlegen
  7. Finanzamt über den Erwerb informieren (fragebogen zur steuerlichen Erfassung)

Buchhalterische Checkliste für den Verkäufer

  1. Letzte Steuererklärung für den Veräußerungszeitraum erstellen
  2. Veräußerungsgewinn berechnen und erklären
  3. Gewerbeabmeldung (bei Aufgabe des Gewerbes)
  4. Aufbewahrungspflichten für Unterlagen einhalten (10 Jahre nach Verkauf)
  5. Sozialversicherung und Krankenversicherung klären (Wechsel in Anstellung, Ruhestand oder neue Selbständigkeit?)

Earnout-Klauseln: Variable Kaufpreisbestandteile

Immer häufiger enthalten Kaufverträge Earnout-Klauseln — der Verkäufer erhält einen Teil des Kaufpreises erst, wenn bestimmte Ziele erreicht werden (z. B. Umsatzwachstum in den nächsten 2 Jahren). Buchhalterisch sind Earnouts komplex:

  • Beim Käufer: Nachträgliche Anschaffungskosten — der Goodwill erhöht sich
  • Beim Verkäufer: Nachträgliche Einkünfte aus der Veräußerung — im Jahr des Zuflusses zu versteuern

Mein Rat: Halten Sie die Earnout-Bedingungen so klar und messbar wie möglich. Unklare Kriterien führen zu Streit — sowohl zwischen den Parteien als auch mit dem Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich beim Firmenverkauf Umsatzsteuer zahlen?

Beim Share Deal grundsätzlich nein. Beim Asset Deal kommt es darauf an: Wird das gesamte Unternehmen übertragen (Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG), fällt keine USt. an. Werden nur einzelne Wirtschaftsgüter verkauft, ist USt. fällig.

Wie lange dauert die buchhalterische Abwicklung eines Firmenverkaufs?

Von der Due Diligence bis zur finalen Steuererklärung des Veräußerungsjahres: typischerweise 6-18 Monate. Die Übergangsbuchhaltung selbst ist in 2-4 Wochen machbar, wenn gut vorbereitet.

Kann ich den Veräußerungsgewinn über mehrere Jahre verteilen?

Nicht direkt. Aber die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mindert die Progression. Bei Verkäufern ab 55 Jahren gibt es zusätzlich den ermäßigten Steuersatz und den Freibetrag von 45.000 €.

Was passiert mit den Steuererklärungen der verkauften Firma?

Beim Share Deal: Die GmbH/UG existiert weiter und gibt weiter Steuererklärungen ab (nur unter neuer Geschäftsführung). Beim Asset Deal: Der Verkäufer muss die letzte Steuererklärung für den Veräußerungszeitraum erstellen und abgeben.

Sind die Kosten für den Firmenverkauf absetzbar?

Ja — Anwaltskosten, Beratungskosten, Notarkosten und Due-Diligence-Kosten sind beim Verkäufer als Veräußerungskosten abzugsfähig (mindern den Veräußerungsgewinn). Beim Käufer erhöhen sie die Anschaffungskosten.

Markus Hoffmann
Von Markus Hoffmann

Markus Hoffmann ist zertifizierter Buchhalter mit 18 Jahren Berufserfahrung in der Beratung von Freiberuflern und kleinen Unternehmen. Als langjähriger Partner mehrerer Steuerberatungskanzleien in Bayern hat er Hunderte von Unternehmern bei der Wahl ihrer Buchhaltungssoftware begleitet. Auf buchhaltung-test.com testet er unabhängig SevDesk, Lexoffice, Fastbill und weitere Lösungen für den deutschen Markt.

 ·  Zuletzt aktualisiert: 1. April 2026

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

Steuerberater und Buchhaltungsexperte

Steuerberater mit ueber 15 Jahren Erfahrung. Ich habe mehr als 20 Buchhaltungsprogramme getestet und teile hier meine Praxiserfahrung, um Ihnen bei der richtigen Wahl zu helfen.

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