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Nebengewerbe mit SevDesk: Kleinunternehmer ab 7,90 EUR im Monat

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

• Aktualisiert am 9. April 2026 • 2 Min. Lesezeit
Nebengewerbe mit SevDesk: Kleinunternehmer ab 7,90 EUR im Monat
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Buchhaltung muss nicht kompliziert sein — wenn man weiß, worauf es ankommt. Ich fasse für Sie die wirklich wichtigen Punkte zusammen.

Nebengewerbe: Was ist erlaubt, was muss gemeldet werden?

Ein Nebengewerbe ist eine selbstständige Tätigkeit neben einem Hauptanstellungsverhältnis. Häufige Formen:

  • Freelance-Webdesign neben dem Angestelltenjob
  • Online-Shop auf Etsy oder Amazon
  • Nachhilfe oder Coaching
  • Fotografie für Hochzeiten

Wichtig: Der Arbeitgeber muss informiert werden — und hat das Recht, die Nebentätigkeit zu untersagen, wenn sie konkurrierende Interessen berührt.

Steuerliche Einordnung des Nebengewerbes

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Wenn Ihr Nebenumsatz im laufenden Jahr voraussichtlich unter 22.000€ bleibt:

  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
  • Keine UStVA nötig
  • Rechnungshinweis: „Kein Ausweis der Umsatzsteuer gem. § 19 UStG“

Achtung: Einnahmen aus Hauptjob und Nebengewerbe werden für die Einkommensteuer addiert — aber nur die Nebengewerbseinnahmen für die USt-Grenze.

Gewerbesteuer

Nur wenn gewerblich tätig (nicht freiberuflich) und Jahresgewinn über 24.500€. Für die meisten Nebengewerbe irrelevant. Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag ueber KURZ ZUSAMMENGEFASST.

SevDesk für das Nebengewerbe einrichten

Empfehlung: S-Tarif (7,90€/Monat)

Für ein Nebengewerbe mit überschaubarem Volumen reicht der günstigste Tarif:

  • Rechnungen erstellen und versenden
  • Belege hochladen
  • Einfache EÜR am Jahresende

Kontenrahmen: Privatperson oder Gewerbe?

Nebengewerbe ist buchhalterisch wie jedes andere Gewerbe. SKR03 verwenden, Rechtsform: Einzelunternehmen.

Einkommensteuererklärung: Was muss ich angeben?

Nebengewerbseinnahmen werden als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ (Anlage G) oder „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ (Anlage S) angegeben:

  1. EÜR in SevDesk erstellen
  2. Anlage EÜR beim Finanzamt einreichen (bei Gewinn ≥ 17.500€ Pflicht, darunter freiwillig aber empfohlen)
  3. Gewinn wird mit Arbeitslohn addiert und versteuert (Progressionsvorbehalt)

Typische Betriebsausgaben im Nebengewerbe

  • Computer/Laptop (anteilig für betriebliche Nutzung)
  • Homeoffice-Pauschale (bis 1.260€/Jahr)
  • Fachliteratur und Kurse
  • Werbematerialien
  • SevDesk-Abo (Betriebsausgabe!)

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[IMAGE:Side business owner working on laptop at home alongside regular work documents, NO PEOPLE, no faces, productivity and dual-income concept, clean home office setup illustration]

Markus Hoffmann
Von Markus Hoffmann

Markus Hoffmann ist zertifizierter Buchhalter mit 18 Jahren Berufserfahrung in der Beratung von Freiberuflern und kleinen Unternehmen. Als langjähriger Partner mehrerer Steuerberatungskanzleien in Bayern hat er Hunderte von Unternehmern bei der Wahl ihrer Buchhaltungssoftware begleitet. Auf buchhaltung-test.com testet er unabhängig SevDesk, Lexoffice, Fastbill und weitere Lösungen für den deutschen Markt.

 ·  Zuletzt aktualisiert: 9. April 2026

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

Steuerberater und Buchhaltungsexperte

Steuerberater mit ueber 15 Jahren Erfahrung. Ich habe mehr als 20 Buchhaltungsprogramme getestet und teile hier meine Praxiserfahrung, um Ihnen bei der richtigen Wahl zu helfen.

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