KURZ ZUSAMMENGEFASST

SevDesk unterstützt die Kleinunternehmerregelung vollständig
✅ Rechnungen werden automatisch ohne Umsatzsteuer-Ausweis erstellt
✅ Der Pflichthinweis nach §19 UStG wird automatisch eingefügt
⚠️ Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen — auch nicht auf Wunsch des Kunden

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Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit Selbstständige mit geringem Jahresumsatz von der Umsatzsteuerpflicht. Seit 2025 gilt die Grenze von 25 000€ im Vorjahr und 100 000€ im laufenden Jahr.

Was bedeutet Kleinunternehmerregelung?

Als Kleinunternehmer:

  • Stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer-Ausweis aus
  • Müssen Sie den Pflichthinweis auf §19 UStG auf jeder Rechnung angeben
  • Geben Sie keine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ab
  • Dürfen Sie keine Vorsteuer aus Eingangssrechnungen geltend machen

SevDesk für Kleinunternehmer einrichten

Schritt 1: Kleinunternehmerregelung aktivieren

  1. Gehen Sie zu EinstellungenUnternehmenSteuereinstellungen
  2. Wählen Sie Kleinunternehmer nach §19 UStG
  3. Speichern Sie

Ab sofort erstellt SevDesk alle Rechnungen ohne Umsatzsteuer-Ausweis.

Schritt 2: Pflichthinweis prüfen

SevDesk fügt automatisch den Pflichthinweis auf §19 UStG in Ihre Rechnungen ein: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Überprüfen Sie in den Rechnungsvorlagen, ob dieser Text korrekt erscheint.

Schritt 3: Rechnungen erstellen

Bei jeder Rechnung, die Sie erstellen, erscheint kein Umsatzsteuerfeld — nur der Nettobetrag. Das ist korrekt und rechtlich einwandfrei.

Was passiert, wenn Sie die Grenze überschreiten?

Wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 100 000€ überschreiten wird, müssen Sie ab dem nächsten Umsatz zur Regelbesteuerung wechseln. In SevDesk ändern Sie die Einstellung unter Steuereinstellungen. Alle neuen Rechnungen werden dann mit Umsatzsteuer ausgestellt.

Wichtig: Dem Finanzamt müssen Sie den Wechsel melden, und Sie müssen sich für die Umsatzsteuer anmelden (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen).

Einschränkungen als Kleinunternehmer

Kein Vorsteuerabzug. Sie können die Umsatzsteuer auf Ihre Eingangssrechnungen (z.B. SevDesk-Abonnement, Büromaterial) nicht als Vorsteuer abziehen. Das ist ein echter Nachteil gegenüber der Regelbesteuerung.

Professionelle Wahrnehmung. Manche B2B-Kunden bevorzugen Rechnungen mit Umsatzsteuer — sie können sie als Vorsteuer abziehen. Als Kleinunternehmer können Sie das nicht bieten.

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[IMAGE:small business tax setup dashboard showing Kleinunternehmer configuration in German accounting software on laptop, tax configuration workspace, no people, clean professional setup environment]

KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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