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Fremdsprachige Belege in SevDesk: OCR, Waehrung und Vorsteuer

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

• Aktualisiert am 9. April 2026 • 2 Min. Lesezeit
Fremdsprachige Belege in SevDesk: OCR, Waehrung und Vorsteuer
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Buchhaltung muss nicht kompliziert sein — wenn man weiß, worauf es ankommt. Ich fasse für Sie die wirklich wichtigen Punkte zusammen.

Muss ich fremdsprachige Rechnungen übersetzen?

Grundregel des deutschen Steuerrechts: Buchführungsunterlagen müssen für das deutsche Finanzamt lesbar und verständlich sein.

Englisch: Im Geschäftsverkehr als „allgemein verständlich“ akzeptiert — keine Übersetzung nötig.

Andere EU-Sprachen (Französisch, Spanisch, Italienisch): In der Praxis meist ohne Übersetzung akzeptiert bei klarer Erkennbarkeit (Betrag, Datum, Lieferant).

Nicht-EU-Sprachen (Chinesisch, Arabisch, Kyrillisch): Übersetzung empfohlen, bei Betriebsprüfung oft gefordert.

Fremdsprachige Rechnungen in SevDesk buchen

OCR-Verarbeitung

Der SevDesk-Belegscan (OCR) verarbeitet Rechnungen in mehreren Sprachen:

  • Englisch: Sehr gute Erkennung
  • Spanisch/Französisch: Gut
  • Andere Sprachen: Variiert

Nach dem Scan: Felder manuell prüfen und korrigieren falls nötig.

Fremdwährungsrechnung buchen

  1. Beleg scannen
  2. Betrag in Originalwährung eingeben (z.B. 500 USD)
  3. SevDesk: Wechselkurs des Buchungstags automatisch abgerufen
  4. EUR-Gegenwert berechnet und als Buchungsbetrag eingetragen
  5. Originalwährung als Notiz

Vorsteuer aus ausländischen Rechnungen

EU-Eingangsleistungen (Reverse Charge)

Berechnet der EU-Lieferant keine Steuer: Reverse Charge buchen → Vorsteuer selbst berechnen und abziehen.

Drittland-Rechnungen (z.B. US-Software-Abo)

  • Meistens keine USt auf ausländischen Rechnungen
  • Reverse Charge für B2B-Dienstleistungen aus Drittstaaten
  • Manche US-Anbieter berechnen deutschen Mehrwertsteuern (z.B. Google, Adobe): Diese können als Vorsteuer abgezogen werden

NICHT möglicher Vorsteuerabzug

Ausländische Mehrwertsteuer (z.B. britische VAT, französische TVA) kann NICHT in Deutschland als Vorsteuer abgezogen werden. Ausnahme: EU-Vorsteuererstattungsverfahren (§ 18 UStG).

Belege ohne Steuernummer oder USt-IdNr.

Ausländische Lieferanten haben oft keine deutsche Steuernummer. Das ist korrekt — für den Vorsteuerabzug (Reverse Charge) benötigen Sie die Steuernummer des ausländischen Lieferanten in dessen Heimatland.

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[IMAGE:International invoice in multiple languages being processed in accounting software, NO PEOPLE, no faces, global business document and translation concept, blue and multicultural design]

Markus Hoffmann
Von Markus Hoffmann

Markus Hoffmann ist zertifizierter Buchhalter mit 18 Jahren Berufserfahrung in der Beratung von Freiberuflern und kleinen Unternehmen. Als langjähriger Partner mehrerer Steuerberatungskanzleien in Bayern hat er Hunderte von Unternehmern bei der Wahl ihrer Buchhaltungssoftware begleitet. Auf buchhaltung-test.com testet er unabhängig SevDesk, Lexoffice, Fastbill und weitere Lösungen für den deutschen Markt.

 ·  Zuletzt aktualisiert: 9. April 2026

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

Steuerberater und Buchhaltungsexperte

Steuerberater mit ueber 15 Jahren Erfahrung. Ich habe mehr als 20 Buchhaltungsprogramme getestet und teile hier meine Praxiserfahrung, um Ihnen bei der richtigen Wahl zu helfen.

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