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14 Pflichtangaben auf der Rechnung: Paragraph 14 UStG Checkliste

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

• Aktualisiert am 9. April 2026 • 2 Min. Lesezeit
14 Pflichtangaben auf der Rechnung: Paragraph 14 UStG Checkliste
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Buchhaltung muss nicht kompliziert sein — wenn man weiß, worauf es ankommt. Ich fasse für Sie die wirklich wichtigen Punkte zusammen.

Die 14 Pflichtangaben nach § 14 UStG

Jede Rechnung über 250€ brutto muss diese Angaben enthalten:

1. Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden

Ihr vollständiger Name (bei Einzelunternehmen) oder Firmenname + Rechtsform + Adresse.
❌ Fehler: Nur den Vornamen oder eine Postbox angeben.

2. Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers

Der Rechnungsempfänger mit vollem Namen/Firmennamen und Adresse.
❌ Fehler: Nur „Herr Müller“ ohne Adresse.

3. Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers

Entweder Steuernummer (Ihre persönliche vom Finanzamt) ODER USt-IdNr. (DE-Nummer).
Beides anzugeben ist zulässig und empfohlen.

4. Ausstellungsdatum

Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird.

5. Fortlaufende Rechnungsnummer

Eindeutig, einmalig, fortlaufend. Z.B. RE-2025-001, RE-2025-002…
❌ Fehler: Lücken in der Nummernfolge ohne Erklärung.

6. Menge und Art der gelieferten Gegenstände / Dienstleistungen

Genaue Beschreibung — nicht nur „Dienstleistung“ oder „Beratung“.
✅ Richtig: „Webdesign für Startseite und 3 Unterseiten, Zeitraum März 2025“
❌ Falsch: „Webdesign“

7. Zeitpunkt der Lieferung oder Dienstleistung

Wann wurde die Leistung erbracht? Falls identisch mit Rechnungsdatum: Hinweis „Leistungsdatum = Rechnungsdatum“ reicht.

8. Entgelt (Nettobetrag) aufgegliedert nach Steuersätzen

Nettobetrag je Steuersatz separat ausweisen (19%, 7%, 0%).

9. Anzuwendender Steuersatz oder Steuerbefreiungshinweis

  • Regelbesteuert: „19% Umsatzsteuer“ oder „7% Umsatzsteuer“
  • Kleinunternehmer: „Kein Ausweis der Umsatzsteuer gem. § 19 UStG“
  • Reverse Charge: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“

10. Steuerbetrag in Euro

Der konkrete Betrag der Umsatzsteuer.

11. Gesamtbetrag (Brutto)

Endsumme inklusive Steuern.

12–14. Besondere Fälle

  • Gutschrift: Ausgestellt vom Empfänger → Bezeichnung „Gutschrift“ statt „Rechnung“
  • Reiseleistungen / Differenzbesteuerung: Besondere Hinweise
  • Fahrzeuglieferungen ins EU-Ausland: Fahrzeugidentifikationsnummer

Checkliste für Ihre nächste Rechnung

☐ Name + Adresse von Ihnen korrekt?
☐ Name + Adresse vom Kunden korrekt?
☐ Steuernummer/USt-IdNr. vorhanden?
☐ Rechnungsdatum eingetragen?
☐ Fortlaufende Rechnungsnummer?
☐ Leistungsbeschreibung präzise?
☐ Leistungsdatum angegeben?
☐ Nettobetrag aufgelistet?
☐ Steuersatz und -betrag korrekt?
☐ Gesamtbetrag brutto?

SevDesk befüllt alle diese Felder automatisch — wenn Sie Ihre Stammdaten einmal korrekt hinterlegt haben.

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Markus Hoffmann
Von Markus Hoffmann

Markus Hoffmann ist zertifizierter Buchhalter mit 18 Jahren Berufserfahrung in der Beratung von Freiberuflern und kleinen Unternehmen. Als langjähriger Partner mehrerer Steuerberatungskanzleien in Bayern hat er Hunderte von Unternehmern bei der Wahl ihrer Buchhaltungssoftware begleitet. Auf buchhaltung-test.com testet er unabhängig SevDesk, Lexoffice, Fastbill und weitere Lösungen für den deutschen Markt.

 ·  Zuletzt aktualisiert: 9. April 2026

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

Steuerberater und Buchhaltungsexperte

Steuerberater mit ueber 15 Jahren Erfahrung. Ich habe mehr als 20 Buchhaltungsprogramme getestet und teile hier meine Praxiserfahrung, um Ihnen bei der richtigen Wahl zu helfen.

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