KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer können Sie bezahlte Umsatzsteuer zurückfordern
SevDesk erfasst Vorsteuerbeträge automatisch beim Eingangsbeleg-Upload
✅ Vorsteuerüberschuss = Erstattung vom Finanzamt
⚠️ Kleinunternehmer nach § 19 UStG: KEIN Vorsteuerabzug
⚠️ Bewirtungskosten: Nur 70% der Vorsteuer abzugsfähig

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Was ist Vorsteuer?

Wenn Sie als Unternehmer Waren oder Dienstleistungen einkaufen, zahlen Sie Umsatzsteuer (= Vorsteuer aus Ihrer Sicht). Diese können Sie vom Finanzamt zurückfordern — vorausgesetzt, Sie sind selbst umsatzsteuerpflichtig.

Das Prinzip:

  • Ausgangsrechnung: Sie berechnen dem Kunden 19% USt → führen diese ans Finanzamt ab
  • Eingangsrechnung: Lieferant berechnet Ihnen 19% USt → diese fordern Sie zurück
  • Nettoposition = Differenz (Zahlung an oder Erstattung vom Finanzamt)

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

  1. Sie sind umsatzsteuerpflichtig (kein Kleinunternehmer)
  2. Die Rechnung ist formell korrekt (alle Pflichtangaben nach § 14 UStG)
  3. Die Leistung wurde für unternehmerische Zwecke genutzt
  4. Sie haben die Originalrechnung (digitaler Scan ist ausreichend)

Rechnungspflichtangaben nach § 14 UStG

Nur wenn alle Pflichtangaben vorhanden sind, können Sie die Vorsteuer ziehen:

  • Vollständiger Name und Anschrift beider Parteien
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Lieferanten
  • Rechnungsdatum und eindeutige Rechnungsnummer
  • Leistungsdatum (wenn abweichend vom Rechnungsdatum)
  • Leistungsbeschreibung (genau und nicht nur „Dienstleistung“)
  • Menge und Art der Leistung
  • Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag

In SevDesk: Vorsteuer automatisch erfassen

  1. Eingangsbeleg hochladen (Lieferantenrechnung)
  2. SevDesk erkennt per OCR den Steuerbetrag → automatisch als Vorsteuer gebucht
  3. Kategorie prüfen: Betriebsausgabe + Steuersatz korrekt?
  4. Bei der nächsten UStVA wird die Vorsteuer automatisch in Zeile 66ff. eingetragen

Sonderfälle bei der Vorsteuer

Bewirtungskosten: Nur 70% der gezahlten Vorsteuer abzugsfähig. SevDesk-Einstellung: Bei Kategorie „Bewirtung“ automatisch 70%-Kürzung aktivieren.

Kfz (gemischte Nutzung): Vorsteuer nur im Verhältnis der betrieblichen Nutzung. Beispiel: 60% betrieblich → 60% der Vorsteuer abzugsfähig.

Grundstücke und Immobilien: Komplexe Regelungen — Steuerberater konsultieren.

Innergemeinschaftliche Erwerbe: Erwerb von Waren aus EU ohne deutsche USt → Sie schulden die Steuer selbst (Erwerbsteuer), können diese aber gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.

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KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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