KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer können Sie bezahlte Umsatzsteuer zurückfordern
✅ SevDesk erfasst Vorsteuerbeträge automatisch beim Eingangsbeleg-Upload
✅ Vorsteuerüberschuss = Erstattung vom Finanzamt
⚠️ Kleinunternehmer nach § 19 UStG: KEIN Vorsteuerabzug
⚠️ Bewirtungskosten: Nur 70% der Vorsteuer abzugsfähig
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Was ist Vorsteuer?
Wenn Sie als Unternehmer Waren oder Dienstleistungen einkaufen, zahlen Sie Umsatzsteuer (= Vorsteuer aus Ihrer Sicht). Diese können Sie vom Finanzamt zurückfordern — vorausgesetzt, Sie sind selbst umsatzsteuerpflichtig.
Das Prinzip:
- Ausgangsrechnung: Sie berechnen dem Kunden 19% USt → führen diese ans Finanzamt ab
- Eingangsrechnung: Lieferant berechnet Ihnen 19% USt → diese fordern Sie zurück
- Nettoposition = Differenz (Zahlung an oder Erstattung vom Finanzamt)
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
- Sie sind umsatzsteuerpflichtig (kein Kleinunternehmer)
- Die Rechnung ist formell korrekt (alle Pflichtangaben nach § 14 UStG)
- Die Leistung wurde für unternehmerische Zwecke genutzt
- Sie haben die Originalrechnung (digitaler Scan ist ausreichend)
Rechnungspflichtangaben nach § 14 UStG
Nur wenn alle Pflichtangaben vorhanden sind, können Sie die Vorsteuer ziehen:
- Vollständiger Name und Anschrift beider Parteien
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Lieferanten
- Rechnungsdatum und eindeutige Rechnungsnummer
- Leistungsdatum (wenn abweichend vom Rechnungsdatum)
- Leistungsbeschreibung (genau und nicht nur „Dienstleistung“)
- Menge und Art der Leistung
- Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag
In SevDesk: Vorsteuer automatisch erfassen
- Eingangsbeleg hochladen (Lieferantenrechnung)
- SevDesk erkennt per OCR den Steuerbetrag → automatisch als Vorsteuer gebucht
- Kategorie prüfen: Betriebsausgabe + Steuersatz korrekt?
- Bei der nächsten UStVA wird die Vorsteuer automatisch in Zeile 66ff. eingetragen
Sonderfälle bei der Vorsteuer
Bewirtungskosten: Nur 70% der gezahlten Vorsteuer abzugsfähig. SevDesk-Einstellung: Bei Kategorie „Bewirtung“ automatisch 70%-Kürzung aktivieren.
Kfz (gemischte Nutzung): Vorsteuer nur im Verhältnis der betrieblichen Nutzung. Beispiel: 60% betrieblich → 60% der Vorsteuer abzugsfähig.
Grundstücke und Immobilien: Komplexe Regelungen — Steuerberater konsultieren.
Innergemeinschaftliche Erwerbe: Erwerb von Waren aus EU ohne deutsche USt → Sie schulden die Steuer selbst (Erwerbsteuer), können diese aber gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.
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Buchhaltung Test