USt-IdNr. für Selbständige: Wann Sie sie brauchen und wie Sie sie beantragen

Wer zum ersten Mal mit einem EU-Auftraggeber Geschäfte machen will, stolpert über eine unbekannte Abkürzung: USt-IdNr. Wofür braucht man die? Muss ich als Kleinunternehmer auch eine haben? Und wie trage ich das in sevdesk ein? Dieser Leitfaden beantwortet alle Fragen rund um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Was ist die USt-IdNr.?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr., USt-ID oder UID) ist eine eindeutige Kennung für umsatzsteuerregistrierte Unternehmen in der EU. Sie sieht in Deutschland so aus:

Format: DE + 9 Ziffern, z.B. DE123456789

Sie ist nicht identisch mit Ihrer normalen Steuernummer! Die Steuernummer wird vom zuständigen Finanzamt vergeben, die USt-IdNr. vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Zweck:

  • Identifiziert umsatzsteuerpflichtige Unternehmen europaweit
  • Ermöglicht innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen (B2B-Handel in der EU)
  • Basis für das Reverse-Charge-Verfahren
  • Kann von Geschäftspartnern über das VIES-System verifiziert werden

Wer braucht eine USt-IdNr.?

Pflicht bei:

1. Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen (B2B in der EU)
Wenn Sie an Unternehmen in anderen EU-Ländern Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen, ist die USt-IdNr. Pflicht — für Sie und für Ihren Kunden. Ohne gegenseitige USt-IDs funktioniert das Reverse-Charge-Verfahren nicht.

2. Innergemeinschaftliche Erwerbe
Wenn Sie regelmäßig Waren aus anderen EU-Ländern beziehen (über der Erwerbsschwelle von 12.500€/Jahr), benötigen Sie eine USt-IdNr.

3. OSS-Registrierung
Wer am One-Stop-Shop-Verfahren für digitale Produkte oder Versandhandel an EU-Privatkunden teilnimmt, braucht ebenfalls eine USt-IdNr.

Nicht zwingend bei:

Rein inländisches Geschäft
Wenn Sie ausschließlich in Deutschland tätig sind und nie mit EU-Ausland in Berührung kommen, brauchen Sie keine USt-IdNr. Ihre normale Steuernummer reicht.

Kleinunternehmer ohne EU-Auslandsgeschäft
Kleinunternehmer, die nur in Deutschland tätig sind, benötigen in der Regel keine USt-IdNr.

Was ist mit Kleinunternehmern und EU-Kunden?

Hier lauern Fallstricke:

Als Kleinunternehmer können Sie keine Reverse-Charge-Rechnungen ausstellen — Sie sind nicht für die Umsatzsteuer registriert. Wenn ein EU-Unternehmenskunde eine Rechnung ohne USt braucht und Reverse Charge erwartet, geht das ohne USt-ID nicht.

Lösung: Entweder wechseln Sie zur Regelbesteuerung (und beantragen eine USt-IdNr.), oder Sie stellen reguläre Rechnungen ohne USt-Ausweis mit dem Vermerk „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ — was für den EU-Kunden allerdings bedeutet, er bekommt keine Vorsteuer.

Für EU-B2B-Geschäfte ist die Regelbesteuerung mit USt-IdNr. fast immer die bessere Wahl.

Wie beantragen Sie die USt-IdNr.?

Weg 1: Gleichzeitig mit der Steuernummer

Bei der steuerlichen Erfassung (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt) können Sie direkt eine USt-IdNr. beantragen. Kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an.

Weg 2: Nachträglicher Antrag beim BZSt

Sie können die USt-IdNr. jederzeit nachträglich beantragen:

Online: bundeszentralamt.de → USt-IdNr. → Beantragung

Per Post: Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis

Benötigte Angaben:

  • Name und Adresse
  • Steuernummer und zuständiges Finanzamt
  • Art der Tätigkeit

Bearbeitungszeit: Meist 2-4 Wochen. Die USt-IdNr. wird per Post zugestellt.

Tipps für schnelle Erteilung

  • Antrag direkt beim ersten Kontakt mit dem Finanzamt stellen
  • Alle Angaben vollständig ausfüllen
  • Bei Verzögerungen direkt beim BZSt telefonisch nachfragen

USt-IdNr. richtig verwenden

Auf Ihren Rechnungen

Bei innergemeinschaftlichen Leistungen (B2B, EU) müssen auf der Rechnung stehen:

  • Ihre USt-IdNr.
  • Die USt-IdNr. des Kunden
  • Vermerk: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (Reverse Charge)
  • Keine Umsatzsteuer ausweisen

Musterformulierung:

„Diese Rechnung enthält gemäß §13b UStG keine ausgewiesene Umsatzsteuer. Die Steuerschuldnerschaft geht auf den Leistungsempfänger über (reverse charge).“

Kundendaten verifizieren: VIES-System

Bevor Sie eine Rechnung ohne USt ausstellen, müssen Sie die USt-IdNr. Ihres EU-Kunden verifizieren. Das geht kostenlos über das VIES-System der EU-Kommission.

Warum wichtig?
Wenn die USt-IdNr. ungültig ist und Sie trotzdem ohne USt fakturieren, schulden Sie dem Finanzamt die Steuer — plus Zinsen.

Wie verifizieren:

  1. ec.europa.eu/taxation_customs/vies aufrufen
  2. Ländercode + USt-IdNr. eingeben
  3. Bestätigung ausdrucken oder als PDF speichern

In sevdesk: Hinterlegen Sie die USt-IdNr. des Kunden in dessen Stammdaten. sevdesk kann bei EU-Kunden automatisch auf Reverse-Charge-Buchung umstellen.

USt-IdNr. in sevdesk einrichten

Ihre eigene USt-IdNr.

In sevdesk unter Einstellungen → Firmendaten tragen Sie Ihre USt-IdNr. ein. Sie erscheint dann automatisch auf allen Rechnungen.

EU-Kundendaten hinterlegen

Für jeden EU-Kunden in der Kundenverwaltung:

  1. Kundenkarte öffnen
  2. USt-IdNr. im entsprechenden Feld eintragen
  3. Steuereinstellung auf „EU-Ausland (Reverse Charge)“ setzen

Ab jetzt erstellt sevdesk für diesen Kunden automatisch Rechnungen ohne USt mit dem richtigen Reverse-Charge-Vermerk.

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Wer innergemeinschaftliche Leistungen an EU-Unternehmen erbringt, muss monatlich oder quartalsweise die Zusammenfassende Meldung (ZM) ans BZSt übermitteln.

sevdesk unterstützt die ZM: Alle relevanten EU-B2B-Transaktionen werden automatisch erfasst und können exportiert werden.

Häufige Fehler mit der USt-IdNr.

Fehler 1: USt-IdNr. nicht verifiziert
Einfach vertrauen, dass die ID stimmt, reicht nicht. Verifizieren Sie immer — und dokumentieren Sie die Verifikation.

Fehler 2: Falsche Rechnungsstellung ohne USt
Ohne gültige gegenseitige USt-IDs kein Reverse Charge. Wenn Sie an einen EU-Kunden ohne USt-IdNr. liefern, schulden Sie die deutsche Umsatzsteuer.

Fehler 3: ZM vergessen
Die Zusammenfassende Meldung ist Pflicht bei EU-B2B-Geschäften. Wer sie nicht einreicht, riskiert Bußgelder.

Fehler 4: Kleinunternehmer mit Reverse-Charge-Buchung
Kleinunternehmer dürfen kein Reverse Charge anwenden — sie sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Wenn Sie mit EU-Unternehmen arbeiten wollen, ist der Wechsel zur Regelbesteuerung die sauberere Lösung.

USt-IdNr. bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen

Eine häufige Frage: Was gilt für Dienstleistungen (nicht Warenlieferungen) im EU-Ausland?

B2B Dienstleistungen in der EU:
Grundsätzlich: Leistungsort ist beim Empfänger (§3a Abs. 2 UStG). Sie stellen ohne USt aus (Reverse Charge), sofern beide USt-IDs vorliegen.

Ausnahmen:
Bei bestimmten Dienstleistungen (Grundstücke, Personenbeförderung, kulturelle Veranstaltungen) gelten andere Leistungsortregeln. Im Zweifelsfall Steuerberater konsultieren.

B2C Dienstleistungen in der EU:
Hier gelten die OSS-Regeln — der Leistungsort ist beim Kunden. Für digitale Dienstleistungen ist OSS zwingend.

Praktische Checkliste

✅ VOR ERSTEM EU-B2B-GESCHÄFT:
□ USt-IdNr. beim BZSt beantragt
□ USt-IdNr. des Kunden angefragt
□ Kunden-USt-IdNr. über VIES verifiziert
□ Verifikation dokumentiert (PDF)
□ Rechnungsvorlage mit Reverse-Charge-Vermerk
□ In sevdesk: Kunden als EU-B2B konfiguriert
□ ZM-Pflicht beim Finanzamt bekannt

✅ BEI JEDER EU-B2B-RECHNUNG:
□ Eigene USt-IdNr. auf Rechnung
□ Kunden-USt-IdNr. auf Rechnung
□ Korrekte Leistungsbeschreibung
□ Keine USt ausgewiesen
□ Reverse-Charge-Vermerk vorhanden
□ ZM-Meldung für diesen Monat vorgemerkt

Fazit

Die USt-IdNr. ist kein bürokratisches Monster — einmal beantragt und richtig eingerichtet, läuft vieles automatisch. Mit sevdesk sind die Einstellungen für EU-Kunden schnell konfiguriert, Reverse-Charge-Rechnungen werden automatisch korrekt erstellt, und die Zusammenfassende Meldung lässt sich reibungslos exportieren. So können Sie EU-weit Geschäfte machen, ohne steuerliche Risiken einzugehen.

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KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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