KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ Nebengewerbe bis 22.000€/Jahr: Kleinunternehmerregelung möglich
SevDesk S-Tarif für Nebengewerbe völlig ausreichend (7,90€/Monat)
✅ Einnahmen aus Nebentätigkeit in der Einkommensteuererklärung angeben
⚠️ Nebengewerbe erfordert Genehmigung des Arbeitgebers (Prüfen!)
⚠️ Sozialabgaben: Nebengewerbe bleibt sozialversicherungsfrei bis 520€/Monat (Minijob-Grenze)

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Nebengewerbe: Was ist erlaubt, was muss gemeldet werden?

Ein Nebengewerbe ist eine selbstständige Tätigkeit neben einem Hauptanstellungsverhältnis. Häufige Formen:

  • Freelance-Webdesign neben dem Angestelltenjob
  • Online-Shop auf Etsy oder Amazon
  • Nachhilfe oder Coaching
  • Fotografie für Hochzeiten

Wichtig: Der Arbeitgeber muss informiert werden — und hat das Recht, die Nebentätigkeit zu untersagen, wenn sie konkurrierende Interessen berührt.

Steuerliche Einordnung des Nebengewerbes

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Wenn Ihr Nebenumsatz im laufenden Jahr voraussichtlich unter 22.000€ bleibt:

  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
  • Keine UStVA nötig
  • Rechnungshinweis: „Kein Ausweis der Umsatzsteuer gem. § 19 UStG“

Achtung: Einnahmen aus Hauptjob und Nebengewerbe werden für die Einkommensteuer addiert — aber nur die Nebengewerbseinnahmen für die USt-Grenze.

Gewerbesteuer

Nur wenn gewerblich tätig (nicht freiberuflich) und Jahresgewinn über 24.500€. Für die meisten Nebengewerbe irrelevant. Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag ueber KURZ ZUSAMMENGEFASST.

SevDesk für das Nebengewerbe einrichten

Empfehlung: S-Tarif (7,90€/Monat)

Für ein Nebengewerbe mit überschaubarem Volumen reicht der günstigste Tarif:

  • Rechnungen erstellen und versenden
  • Belege hochladen
  • Einfache EÜR am Jahresende

Kontenrahmen: Privatperson oder Gewerbe?

Nebengewerbe ist buchhalterisch wie jedes andere Gewerbe. SKR03 verwenden, Rechtsform: Einzelunternehmen.

Einkommensteuererklärung: Was muss ich angeben?

Nebengewerbseinnahmen werden als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ (Anlage G) oder „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ (Anlage S) angegeben:

  1. EÜR in SevDesk erstellen
  2. Anlage EÜR beim Finanzamt einreichen (bei Gewinn ≥ 17.500€ Pflicht, darunter freiwillig aber empfohlen)
  3. Gewinn wird mit Arbeitslohn addiert und versteuert (Progressionsvorbehalt)

Typische Betriebsausgaben im Nebengewerbe

  • Computer/Laptop (anteilig für betriebliche Nutzung)
  • Homeoffice-Pauschale (bis 1.260€/Jahr)
  • Fachliteratur und Kurse
  • Werbematerialien
  • SevDesk-Abo (Betriebsausgabe!)

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[IMAGE:Side business owner working on laptop at home alongside regular work documents, NO PEOPLE, no faces, productivity and dual-income concept, clean home office setup illustration]

KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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