KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ SevDesk ideal für Einzelunternehmen ohne Buchführungspflicht (EÜR)
✅ Einrichtung in unter 30 Minuten: Firmendaten, Steuernummer, Kontenrahmen
✅ Automatische EÜR am Jahresende auf Knopfdruck
⚠️ Einzelunternehmen mit mehr als 600.000€ Umsatz oder 60.000€ Gewinn: Buchführungspflicht → Bilanz
⚠️ Korrekte Unterscheidung: Privatentnahmen sind KEINE Betriebsausgaben
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Einzelunternehmen: Die einfachste Unternehmensform für Selbstständige
Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform für Selbstständige in Deutschland. Keine Gesellschaftsgründung, kein Mindestkapital, keine notarielle Beurkundung — Sie melden ein Gewerbe an und sind sofort Unternehmer.
Buchhalterische Pflicht: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) — keine Bilanzierungspflicht (solange unter den Schwellenwerten).
SevDesk Ersteinrichtung für Einzelunternehmen
Schritt 1: Unternehmensdaten eingeben
- Firmenname: Ihr vollständiger Name oder „Vorname Nachname, [Tätigkeit]“
- Rechtsform: Einzelunternehmen / Freiberufler
- Adresse: Ihr Firmensitz (oft Wohnadresse)
- Steuernummer: Vom Finanzamt zugewiesen nach Gewerbeanmeldung
- USt-IdNr.: Nur wenn beantragt (optional für Kleinunternehmer)
Schritt 2: Kontenrahmen wählen
- SKR03: Standard für die meisten Einzelunternehmen und Freiberufler
- SKR04: Alternative (von manchen Steuerberatern bevorzugt)
- KEINE Anpassung nötig — SevDesk schlägt die richtigen Buchungskonten automatisch vor
Schritt 3: Geschäftskonto verbinden
Ihr Geschäftskonto (empfehle: separates Konto von Privat!) über HBCI/FinTS oder offene Bankingschnittstelle verbinden.
Wichtig: Auch ohne separates Geschäftskonto funktioniert SevDesk — aber die Trennung erleichtert die Buchführung erheblich.
Schritt 4: Erste Rechnung erstellen
- Logo hochladen
- Rechnungsnummernkreis festlegen (z.B. RE-2025-001)
- Zahlungsziel einstellen (Standard: 14 Tage)
- Erste Rechnung erstellen und per PDF versenden
EÜR verstehen: Was darf ich absetzen?
Das Herzstück der Einzelunternehmer-Buchhaltung ist die EÜR:
Betriebseinnahmen (alle Zahlungen für Leistungen)
− Betriebsausgaben (alle abzugsfähigen Kosten)
= Gewinn
Häufige Fehler bei Einzelunternehmern:
- Privatentnahmen als Betriebsausgaben buchen → FALSCH
- Umsatzsteuer-Zahlungen ans Finanzamt als Betriebsausgabe → NUR die Vorsteuer-Differenz
- Private Kfz-Nutzung nicht korrekt aufgeteilt
Privatentnahmen korrekt buchen
Wenn Sie Geld vom Geschäftskonto für private Zwecke entnehmen:
- SevDesk → Transaktion → Kategorie: „Privatentnahme“
- Das mindert NICHT den Gewinn, aber klärt den Kontostand
- Am Jahresende: Privatentnahmen werden in der EÜR gesondert ausgewiesen
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Buchhaltung Test