KURZ ZUSAMMENGEFASST

SevDesk ideal für Einzelunternehmen ohne Buchführungspflicht (EÜR)
✅ Einrichtung in unter 30 Minuten: Firmendaten, Steuernummer, Kontenrahmen
✅ Automatische EÜR am Jahresende auf Knopfdruck
⚠️ Einzelunternehmen mit mehr als 600.000€ Umsatz oder 60.000€ Gewinn: Buchführungspflicht → Bilanz
⚠️ Korrekte Unterscheidung: Privatentnahmen sind KEINE Betriebsausgaben

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Einzelunternehmen: Die einfachste Unternehmensform für Selbstständige

Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform für Selbstständige in Deutschland. Keine Gesellschaftsgründung, kein Mindestkapital, keine notarielle Beurkundung — Sie melden ein Gewerbe an und sind sofort Unternehmer.

Buchhalterische Pflicht: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) — keine Bilanzierungspflicht (solange unter den Schwellenwerten).

SevDesk Ersteinrichtung für Einzelunternehmen

Schritt 1: Unternehmensdaten eingeben

  • Firmenname: Ihr vollständiger Name oder „Vorname Nachname, [Tätigkeit]“
  • Rechtsform: Einzelunternehmen / Freiberufler
  • Adresse: Ihr Firmensitz (oft Wohnadresse)
  • Steuernummer: Vom Finanzamt zugewiesen nach Gewerbeanmeldung
  • USt-IdNr.: Nur wenn beantragt (optional für Kleinunternehmer)

Schritt 2: Kontenrahmen wählen

  • SKR03: Standard für die meisten Einzelunternehmen und Freiberufler
  • SKR04: Alternative (von manchen Steuerberatern bevorzugt)
  • KEINE Anpassung nötig — SevDesk schlägt die richtigen Buchungskonten automatisch vor

Schritt 3: Geschäftskonto verbinden

Ihr Geschäftskonto (empfehle: separates Konto von Privat!) über HBCI/FinTS oder offene Bankingschnittstelle verbinden.

Wichtig: Auch ohne separates Geschäftskonto funktioniert SevDesk — aber die Trennung erleichtert die Buchführung erheblich.

Schritt 4: Erste Rechnung erstellen

  • Logo hochladen
  • Rechnungsnummernkreis festlegen (z.B. RE-2025-001)
  • Zahlungsziel einstellen (Standard: 14 Tage)
  • Erste Rechnung erstellen und per PDF versenden

EÜR verstehen: Was darf ich absetzen?

Das Herzstück der Einzelunternehmer-Buchhaltung ist die EÜR:

Betriebseinnahmen (alle Zahlungen für Leistungen)
− Betriebsausgaben (alle abzugsfähigen Kosten)
= Gewinn

Häufige Fehler bei Einzelunternehmern:

  • Privatentnahmen als Betriebsausgaben buchen → FALSCH
  • Umsatzsteuer-Zahlungen ans Finanzamt als Betriebsausgabe → NUR die Vorsteuer-Differenz
  • Private Kfz-Nutzung nicht korrekt aufgeteilt

Privatentnahmen korrekt buchen

Wenn Sie Geld vom Geschäftskonto für private Zwecke entnehmen:

  • SevDesk → Transaktion → Kategorie: „Privatentnahme“
  • Das mindert NICHT den Gewinn, aber klärt den Kontostand
  • Am Jahresende: Privatentnahmen werden in der EÜR gesondert ausgewiesen

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[IMAGE:Single business owner setting up accounting software on laptop at home office desk, NO PEOPLE, no faces, clean professional workspace, blue and white minimalist design]

KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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