KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ Scheinselbstständigkeit führt zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen
✅ Statusfeststellungsverfahren: Offizielle Klärung bei der Deutschen Rentenversicherung
✅ Mehrere Auftraggeber gleichzeitig: Wichtigster Schutzfaktor
⚠️ Nur-ein-Auftraggeber ist kein automatisches Kriterium — aber ein starkes Indiz
⚠️ Fehler: Angestellte Strukturen ohne Angestelltenstatus
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Was ist Scheinselbstständigkeit?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal selbstständig ist, wirtschaftlich und organisatorisch aber wie ein Angestellter tätig ist. Die Sozialversicherungspflicht wird so umgangen — was zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen führen kann.
Wer ist betroffen? Auftragnehmer UND Auftraggeber — beide können zur Nachzahlung herangezogen werden.
Die wichtigsten Kriterien für Scheinselbstständigkeit
Kritisch sind MEHRERE der folgenden Punkte:
- Nur ein Auftraggeber: Mehr als 5/6 des Umsatzes von einem Unternehmen → starkes Indiz
- Weisungsgebundenheit: Auftraggeber bestimmt wann, wo und wie die Arbeit erledigt wird
- Kein unternehmerisches Risiko: Keine Möglichkeit, Verluste zu machen oder eigene Kunden zu gewinnen
- Integration in die Betriebsorganisation: Fester Schreibtisch, Firmenlaptop, Firmenemail
- Keine eigenen Mitarbeiter: Selbst arbeiten statt eigene Leute einsetzen
- Gleiche Tätigkeiten wie Angestellte: Macht dieselbe Arbeit wie die festangestellten Kollegen
Was ist KEIN automatisches Indiz?
- Hohe Stundensätze (kein Kriterium)
- Teilzeitbasis (kein Kriterium)
- Ausschließlich für deutsche Auftraggeber (kein Kriterium)
- Remote-Arbeit (kein Kriterium)
Schutzmaßnahmen für Freelancer
- Mehrere Auftraggeber gleichzeitig: Mindestens 2–3 verschiedene Kunden
- Eigene unternehmerische Entscheidungen: Eigene Preisgestaltung, eigene AGB
- Vertragsgestaltung: „Dienstleistungsvertrag“, nicht „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“
- Eigene Arbeitszeit: Keine fixen Arbeitszeiten vorgegeben
- Eigene Betriebsmittel: Eigener Laptop, eigene Software
- Rechnungsstellung: Faktisch als Unternehmer auftreten
Statusfeststellungsverfahren
Bei Unsicherheit: Freiwillige Klärung beim Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV): Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag über Wie sevDesk als Buchhaltungssoftware für Selbstaendige und.
- Antrag stellen → DRV prüft die Situation
- Ergebnis bindet Finanzamt und Krankenkasse
- Kostenlos, aber dauert 3–6 Monate
In SevDesk: Dokumentation als Selbstständiger
- Mehrere Auftraggeber in der Kontaktliste
- Verschiedene Rechnungsempfänger monatlich
- Eigene Betriebsausgaben (Laptop, Software, Büro)
- Gewinn- und Verlustrisiko durch variierende Einnahmen sichtbar
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