KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ Betriebsausgaben senken Ihren steuerpflichtigen Gewinn direkt
SevDesk kategorisiert Ausgaben automatisch per KI nach dem Bankabgleich
✅ Digital archivierte Belege sind GoBD-konform — keine Papiersammlung mehr nötig
⚠️ Manche Ausgaben sind nur anteilig absetzbar (Handy, Internet, Homeoffice)

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Als Selbstständiger oder Freiberufler mindern Betriebsausgaben direkt Ihren steuerpflichtigen Gewinn. Bei einem Steuersatz von 35% bedeutet eine Betriebsausgabe von 1 000€ eine Steuerersparnis von 350€. Es lohnt sich, alle Ausgaben systematisch zu erfassen.

Vollständig absetzbare Betriebsausgaben

Büro- und Arbeitsausstattung (GWG bis 800€ netto):

  • Laptop, Computer, Monitor
  • Drucker, Scanner
  • Tastatur, Maus, Headset
  • Schreibtisch, Bürostuhl (wenn dedizierter Arbeitsraum)

Software und Lizenzen:

  • Microsoft 365, Adobe CC, Figma, Slack
  • SevDesk-Abonnement selbst
  • Fachdatenbanken und Recherche-Tools
  • Domain und Webhosting

Weiterbildung und Literatur:

  • Fachbücher und Zeitschriften (beruflich veranlasst)
  • Online-Kurse und Seminare
  • Konferenzteilnahmen (inkl. Reise und Übernachtung)

Marketing und Werbung:

  • Google Ads, Facebook Ads
  • Website-Erstellung und -Wartung
  • Visitenkarten, Flyer
  • Fotografie für berufliche Zwecke

Versicherungen:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (anteilig)
  • Rechtsschutzversicherung (beruflicher Anteil)

Anteilig absetzbare Ausgaben

Manche Ausgaben werden nur anteilig als Betriebsausgaben anerkannt:

Ausgabe Absetzbarer Anteil Nachweis
Handy/Smartphone 50% (pauschal) Nutzungsnachweis
Internet 50% (pauschal) Oder tatsächliche Berufsnutzung
KFZ-Nutzung Fahrtenbuch oder 1%-Regel Fahrtenbuch oder Anmeldung
Homeoffice 6€/Tag (max 210 Tage) Ab 2023 neue Pauschale

Wie SevDesk die Erfassung vereinfacht

Nach dem Bankabgleich schlägt SevDesk für jede Transaktion automatisch eine Kategorie vor. „Adobe Creative Cloud“ wird zu „Softwarekosten“, „Amazon“ zu „Büromaterial“, „Vodafone“ zu „Telefon- und Internetkosten“.

Für jede Ausgabe fotografieren Sie den Beleg mit der SevDesk App und archivieren ihn digital GoBD-konform. Bei einer Betriebsprüfung haben Sie alle Belege sofort griffbereit.

Was NICHT absetzbar ist

  • Private Lebenshaltungskosten (Essen, Miete für Privatwohnung, Kleidung außer Berufskleidung)
  • Bußgelder und Strafen
  • Kosten für das häusliche Arbeitszimmer ohne dedizierten Raum (seit 2023 durch Homeoffice-Pauschale ersetzt)

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[IMAGE:business expense tracking dashboard showing categorized deductible expenses for freelancer on laptop, tax deduction planning workspace with expense receipts organized, no people, professional accounting environment]

KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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