KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ Reverse Charge: Steuerschuldnerschaft geht auf Leistungsempfänger über
✅ SevDesk erstellt automatisch korrekte Reverse-Charge-Rechnungen
✅ Selbst berechnete Steuer kann sofort als Vorsteuer abgezogen werden
⚠️ Gilt nur für B2B (nicht für Privatpersonen)
⚠️ Reverse-Charge-Buchungen müssen in der UStVA separat ausgewiesen werden
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Was ist das Reverse Charge Verfahren?
Normal: Leistender berechnet Umsatzsteuer → führt sie ans Finanzamt ab.
Reverse Charge: Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer — nicht der Leistende.
Warum existiert das? Um zu verhindern, dass ausländische Dienstleister deutsche USt einbehalten und nie abführen.
Wann gilt Reverse Charge in Deutschland?
1. Dienstleistungen aus dem EU-Ausland (B2B)
Wenn Sie eine Dienstleistung von einem EU-Unternehmen erhalten (z.B. Webdesigner aus Polen, Übersetzer aus Frankreich):
- Der ausländische Dienstleister stellt eine Rechnung OHNE Steuer aus
- Sie schulden die deutsche Umsatzsteuer (19%) selbst
- Gleichzeitig können Sie diese als Vorsteuer sofort abziehen
- Netto-Effekt für Sie: Null (Steuer schulden = Vorsteuer erhalten)
2. Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 UStG)
Wenn Sie als Bauunternehmer Leistungen von einem anderen Bauunternehmer erhalten.
3. Sonstige § 13b-Fälle
Mobiltelefone, Schrott, Emissionszertifikate und weitere spezifische Branchen.
Reverse Charge in SevDesk abbilden
Eingangsrechnung vom EU-Dienstleister buchen
- Rechnung hochladen
- SevDesk → Eingangsbeleg → Lieferant aus EU
- Steuerkennzeichen: „Reverse Charge“ / „§ 13b UStG“
- SevDesk berechnet automatisch: 19% Steuer schulden UND 19% Vorsteuer
- In der UStVA: Zeile 26 (Steuer aus Leistungsempfang) + Zeile 66 (Vorsteuer)
Ausgangsrechnung an EU-Kunden (Sie erbringen die Leistung)
Wenn Sie eine Dienstleistung an einen EU-Unternehmer erbringen:
- Kundenrechnung ohne deutsche USt
- Pflichthinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG“
- Ihre USt-IdNr. und die des Kunden auf der Rechnung
- In der ZM melden
In SevDesk: EU-Kundenkontakt anlegen → Rechnung erstellen → Steuersatz: „Reverse Charge“ → Pflichttext automatisch eingefügt.
Praxisbeispiel: Freelance-Designer aus Spanien beauftragt
Sie erhalten eine Rechnung von José López (Valencia, Spanien) über 1.000€ netto für Logodesign:
- Rechnung: 1.000€ ohne USt + Hinweis „Reverse Charge“
- In SevDesk: Buchung 1.000€ Betriebsausgabe + 190€ Umsatzsteuer schulden + 190€ Vorsteuer
- Netto-Steuerwirkung: 0€ (selbst abgeführt = selbst gezogen)
- UStVA: 190€ in Zeile 26, 190€ in Zeile 66
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[IMAGE:International B2B invoice with reverse charge mechanism and cross-border tax handling, NO PEOPLE, no faces, EU business tax concept with country flags icons, blue and gold design]
Buchhaltung Test