KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ Reverse Charge: Steuerschuldnerschaft geht auf Leistungsempfänger über
✅ SevDesk erstellt automatisch korrekte Reverse-Charge-Rechnungen
✅ Selbst berechnete Steuer kann sofort als Vorsteuer abgezogen werden
⚠️ Gilt nur für B2B (nicht für Privatpersonen)
⚠️ Reverse-Charge-Buchungen müssen in der UStVA separat ausgewiesen werden

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Was ist das Reverse Charge Verfahren?

Normal: Leistender berechnet Umsatzsteuer → führt sie ans Finanzamt ab.
Reverse Charge: Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer — nicht der Leistende.

Warum existiert das? Um zu verhindern, dass ausländische Dienstleister deutsche USt einbehalten und nie abführen.

Wann gilt Reverse Charge in Deutschland?

1. Dienstleistungen aus dem EU-Ausland (B2B)

Wenn Sie eine Dienstleistung von einem EU-Unternehmen erhalten (z.B. Webdesigner aus Polen, Übersetzer aus Frankreich):

  • Der ausländische Dienstleister stellt eine Rechnung OHNE Steuer aus
  • Sie schulden die deutsche Umsatzsteuer (19%) selbst
  • Gleichzeitig können Sie diese als Vorsteuer sofort abziehen
  • Netto-Effekt für Sie: Null (Steuer schulden = Vorsteuer erhalten)

2. Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 UStG)

Wenn Sie als Bauunternehmer Leistungen von einem anderen Bauunternehmer erhalten.

3. Sonstige § 13b-Fälle

Mobiltelefone, Schrott, Emissionszertifikate und weitere spezifische Branchen.

Reverse Charge in SevDesk abbilden

Eingangsrechnung vom EU-Dienstleister buchen

  1. Rechnung hochladen
  2. SevDesk → Eingangsbeleg → Lieferant aus EU
  3. Steuerkennzeichen: „Reverse Charge“ / „§ 13b UStG“
  4. SevDesk berechnet automatisch: 19% Steuer schulden UND 19% Vorsteuer
  5. In der UStVA: Zeile 26 (Steuer aus Leistungsempfang) + Zeile 66 (Vorsteuer)

Ausgangsrechnung an EU-Kunden (Sie erbringen die Leistung)

Wenn Sie eine Dienstleistung an einen EU-Unternehmer erbringen:

  1. Kundenrechnung ohne deutsche USt
  2. Pflichthinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG“
  3. Ihre USt-IdNr. und die des Kunden auf der Rechnung
  4. In der ZM melden

In SevDesk: EU-Kundenkontakt anlegen → Rechnung erstellen → Steuersatz: „Reverse Charge“ → Pflichttext automatisch eingefügt.

Praxisbeispiel: Freelance-Designer aus Spanien beauftragt

Sie erhalten eine Rechnung von José López (Valencia, Spanien) über 1.000€ netto für Logodesign:

  • Rechnung: 1.000€ ohne USt + Hinweis „Reverse Charge“
  • In SevDesk: Buchung 1.000€ Betriebsausgabe + 190€ Umsatzsteuer schulden + 190€ Vorsteuer
  • Netto-Steuerwirkung: 0€ (selbst abgeführt = selbst gezogen)
  • UStVA: 190€ in Zeile 26, 190€ in Zeile 66

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[IMAGE:International B2B invoice with reverse charge mechanism and cross-border tax handling, NO PEOPLE, no faces, EU business tax concept with country flags icons, blue and gold design]

KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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