Reisekosten abrechnen mit sevDesk: Geschäftsreisen korrekt dokumentieren

Geschäftsreisen gehören für viele Selbstständige zum Alltag — Kundenbesuche, Messen, Konferenzen, Weiterbildungen. Die steuerliche Behandlung von Reisekosten ist jedoch komplex: Welche Pauschalen gelten? Was ist belegpflichtig? Wie buche ich Übernachtungen und Verpflegung korrekt? Dieser Artikel erklärt die Grundlagen und zeigt, wie sevDesk die Abrechnung vereinfacht.

Was sind Reisekosten?

Reisekosten sind Aufwendungen, die durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen. Sie umfassen vier Kategorien:

  1. Fahrtkosten: Hin- und Rückreise zum auswärtigen Tätigkeitsort
  2. Verpflegungsmehraufwand: Mehrkosten fürs Essen auf Reisen
  3. Übernachtungskosten: Hotel, Pension, Unterkunft
  4. Reisenebenkosten: Parkgebühren, Gepäckaufbewahrung, Trinkgelder, Visum

Alle vier Kategorien können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden — mit unterschiedlichen Regelungen.

Fahrtkosten

Pkw: Kilometerpauschale oder Fahrtenbuch

Kilometerpauschale: 0,30 € pro Kilometer (ab dem ersten Kilometer der Auswärtstätigkeit — nicht ab der ersten Fahrstrecke). Einfache Strecke × 2 × 0,30 €.

Beispiel: Fahrt zum Kunden 85 km einfache Strecke: 85 × 2 × 0,30 = 51 €.

Fahrtenbuch: Wenn Sie die tatsächlichen Fahrzeugkosten ansetzen möchten (bei teuren Fahrzeugen oft günstiger), brauchen Sie ein lückenloses Fahrtenbuch.

Für Selbstständige mit eigenem PKW gilt: Die Kilometerpauschale ist der einfachste Weg und für die meisten ausreichend.

Bahn, Flug, ÖPNV

Tatsächliche Kosten absetzbar — Belege aufbewahren. Bahn: Ticket-PDF als Beleg ausreichend. Flug: Boardingpass + Rechnung.

Taxi

Tatsächliche Kosten absetzbar mit Quittung. Trinkgeld beim Taxi: Eigenbeleg erforderlich.

Verpflegungsmehraufwand (Verpflegungspauschale)

Die Verpflegungspauschale deckt die Mehrkosten fürs Essen auf Reisen. Sie ist eine Pauschale — unabhängig davon, was Sie tatsächlich ausgegeben haben.

Inlandspauschalen 2025

Reisedauer Pauschale
8+ Stunden (unter 24h) 14 €
24 Stunden 28 €
An- und Abreisetag (mehrtägige Reise) 14 € je Tag

Wichtig: Die Pauschale gilt nur bei Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte (in der Regel Ihrem Büro oder Heimarbeitsplatz) von mindestens 8 Stunden.

Kürzung bei Mahlzeiten: Wenn Ihr Arbeitgeber oder eine andere Person die Mahlzeit stellt (z.B. Hotelfrühstück im Geschäftsreise-All-in), muss die Pauschale gekürzt werden:

  • Frühstück: 20% von 28 € = 5,60 €
  • Mittagessen: 40% von 28 € = 11,20 €
  • Abendessen: 40% von 28 € = 11,20 €

Als Selbstständiger mit EÜR: Tragen Sie die Pauschale als Betriebsausgabe ein, ohne Kassenbon (die Pauschale ersetzt den Beleg).

Auslandspauschalen

Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen. Das BMF veröffentlicht jährlich die aktuellen Sätze. Beispiele:

  • Frankreich: 36 € (ganzer Tag)
  • USA: 56 $ / ca. 52 €
  • Japan: 59 $

Übernachtungskosten

Für Übernachtungen im Inland gilt:

  • Tatsächliche Kosten sind absetzbar (Hotelrechnung)
  • Oder Pauschale von 20 €/Nacht (nur für Arbeitnehmer — für Selbstständige gelten tatsächliche Kosten)

Selbstständige können also die tatsächlichen Hotelkosten geltend machen. Das Hotelfrühstück, das separat ausgewiesen ist, unterliegt der Kürzungsregelung bei der Verpflegungspauschale.

Tipp: Fordern Sie immer eine Hotelrechnung auf Ihren Firmennamen an — so ist die Vorsteuer abziehbar (falls Sie umsatzsteuerpflichtig sind).

Reisekostenabrechnung in sevDesk

Fahrtkosten buchen

In sevDesk können Sie Fahrtkosten pauschal über die Kilometerpauschale erfassen:

  1. Neue Ausgabe → Typ: Fahrtkosten
  2. Datum der Reise eingeben
  3. Beschreibung: „Kundenbesuch Firma X, München, 85 km × 2 = 170 km“
  4. Betrag: 170 km × 0,30 = 51,00 €
  5. Buchungskonto: Reisekosten/Fahrtkosten (4660/SKR03 oder 6320/SKR04)

Eigenbeleg: Erstellen Sie einen Eigenbeleg mit Datum, Reisezweck, Zielort und Kilometer. Das ist Ihr Beleg für diese Buchung.

Verpflegungspauschalen buchen

  1. Neue Ausgabe → Typ: Verpflegung
  2. Datum der Reise
  3. Beschreibung: „Verpflegungspauschale Kundenbesuch München, 8h+ Abwesenheit“
  4. Betrag: 14,00 € (oder 28 € bei ganztägiger Reise)
  5. Buchungskonto: Verpflegungsmehraufwand (4663/SKR03)

Kein externer Beleg nötig — die Pauschale ist der Beleg.

Übernachtungen buchen

  1. Hotelrechnung einfordern und photographieren
  2. Neue Ausgabe → Beleg hochladen
  3. sevDesk erkennt Betrag und Datum automatisch (OCR)
  4. Prüfen: Ist Frühstück separat ausgewiesen?
  5. Buchungskonto: Reisekosten/Übernachtungen
  6. Vorsteuer: Falls auf der Rechnung MwSt. ausgewiesen — als Vorsteuer einbuchen

Reisenkostenabrechnung-Template erstellen

Für häufige Reisen empfiehlt sich ein Template-Eigenbeleg mit folgenden Feldern:

REISEKOSTENABRECHNUNG
Datum der Reise: ___
Reisezweck: ___
Zielort: ___
Abfahrtszeit: ___ | Ankunftszeit zurück: ___
Abwesenheitsdauer: ___ Stunden

Fahrtkosten:
- PKW: ___ km × 0,30 € = ___ €
- Bahn/Flug: ___ € (Beleg beigefügt)

Verpflegungspauschale: ___ €
(14 € bei 8h, 28 € bei 24h, ggf. Kürzung)

Übernachtung: ___ € (Rechnung beigefügt)

Nebenkosten:
- Parkgebühren: ___ € (Beleg)
- Sonstiges: ___ € (Beleg)

Gesamtbetrag: ___ €
Unterschrift: ___
Datum: ___

Bewirtungskosten: Sonderregel

Wenn Sie auf Reisen Kunden bewirten, gelten besondere Regeln:

  • Bewirtungskosten sind nur zu 70% absetzbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG)
  • Sie brauchen einen vollständigen Bewirtungsbeleg: Restaurantrechnung + schriftliche Angabe der Bewirteten und des Anlasses
  • Der Bewirtungsbeleg muss unterschrieben sein

In sevDesk: Buchen Sie Bewirtungskosten auf das entsprechende Konto (4654/SKR03) und erfassen Sie nur 70% des Betrages als abzugsfähige Betriebsausgabe.

Häufige Fehler bei der Reisekostenabrechnung

Fehler 1: Abwesenheitszeit nicht dokumentieren
Konsequenz: Verpflegungspauschale nicht anerkannt
Lösung: Uhrzeiten der Abfahrt und Rückkehr immer notieren

Fehler 2: Privatanteil bei gemischten Reisen vergessen
Wenn Sie eine Reise halb beruflich, halb privat nutzen, ist nur der berufliche Anteil absetzbar.

Fehler 3: Bewirtungsbeleg unvollständig
Fehlende Angaben (Teilnehmer, Anlass, Unterschrift) führen zur Nichtanerkennung.

Fehler 4: Kilometerberechnung falsch
Die Pauschale gilt für die tatsächliche Fahrstrecke, nicht Luftlinie. Dokumentieren Sie die Strecke.

Fazit

Reisekosten korrekt abzurechnen erfordert etwas Disziplin, aber die steuerlichen Vorteile sind erheblich. Mit sevDesk sind Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen und Übernachtungsbelege schnell erfasst — die OCR-Funktion erkennt die meisten Belege automatisch. Legen Sie sich ein Reisekostenformular zurecht, nutzen Sie es konsequent, und Ihre nächste Steuererklärung wird deutlich einfacher.

KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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