KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ Ab 22.001€ Jahresumsatz: Im Folgejahr Umsatzsteuerpflicht
✅ Alte Rechnungen bleiben ohne USt — nur neue Rechnungen mit USt
✅ SevDesk-Umstellung: Kleinunternehmer-Option deaktivieren, Steuersätze aktivieren
⚠️ Finanzamt muss informiert werden (Formular USt 1 TA)
⚠️ Erste UStVA: Monatlich in den ersten 2 Jahren als Neusteuerzahler

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Wann überschreite ich die Kleinunternehmer-Grenze?

Die Kleinunternehmerregelung gilt nicht mehr wenn:

  • Aktuelles Jahr: Umsatz über 50.000€ (neue Grenze 2025, vorher 50.000€)
  • Vorjahr: Umsatz über 22.000€

Neue Regelung ab 01.01.2025: Der Umsatz im laufenden Jahr darf 50.000€ nicht übersteigen (vorher: 50.000€ als Überschreiten der Jahresgrenze führt zur sofortigen Pflicht im laufenden Jahr).

Praktisch: Wenn Sie 2024 mehr als 22.000€ Umsatz hatten, werden Sie ab 2025 regelbesteuert.

Meldung beim Finanzamt

  1. Finanzamt schreibt Sie oft automatisch an, wenn es die Umsatzschwelle bemerkt
  2. Oder: Sie melden aktiv mit Formular ‚Umsatzsteuer-Voranmeldung USt 1 TA‘
  3. Wichtig: Ab Beginn des Folgejahres USt auf Rechnungen — nicht rückwirkend

SevDesk auf Regelbesteuerung umstellen

Schritt 1: Kleinunternehmer-Status deaktivieren

  1. SevDesk → Einstellungen → Umsatzsteuer
  2. Kleinunternehmerregelung: Deaktivieren
  3. Standard-Steuersatz: 19% (oder 7% je nach Leistung)

Schritt 2: Rechnungsvorlagen aktualisieren

  • Alten Hinweis §19 UStG entfernen
  • Steuersatz und -betrag erscheinen jetzt automatisch

Schritt 3: UStVA einrichten

  • SevDesk → Einstellungen → ELSTER
  • Steuernummer und Beraterdaten eingeben
  • Häufigkeit: Monatlich (erste 2 Jahre als Pflicht)

Was ändert sich für Ihre Kunden?

Privatkunden: Bezahlen jetzt 19% mehr — wenn Sie den Preis nicht anpassen.
Firmenkunden: Unverändert — sie ziehen die Vorsteuer sowieso.

Preisgestaltung beim Wechsel:

  • Option A: Nettobetrag gleich lassen → Kunde zahlt 19% mehr (ggf. Kundenabwanderung)
  • Option B: Bruttopreis gleich lassen → Ihr Nettoerlös sinkt um 19% (Ihre Marge schrumpft)
  • Option C: Mittelweg: Preiserhöhung < 19% → Teil selbst tragen, Teil weitergeben

Vorteile der Regelbesteuerung

  • Vorsteuerabzug auf alle Betriebseinkäufe
  • Professionelleres Auftreten gegenüber Firmenkunden
  • Wachstum ungehemmt möglich

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[IMAGE:Small business tax status change from exempt to VAT registered with setup checklist, NO PEOPLE, no faces, business growth milestone concept, blue and orange transition design]

KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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