Crowdfunding und Buchhaltung: So buchen Sie Kickstarter, Startnext und Co.

Crowdfunding ist ein beliebtes Finanzierungsinstrument für Kreative, Startups und Selbständige. Doch spätestens wenn die Kampagne erfolgreich war und das Geld auf dem Konto landet, stellt sich die entscheidende Frage: Wie bucht man das eigentlich? Muss man darauf Umsatzsteuer zahlen? Was ist mit nicht erfüllten Zusagen? Dieser Ratgeber klärt die buchhalterischen und steuerlichen Besonderheiten des Crowdfundings.

Die verschiedenen Crowdfunding-Modelle und ihre steuerliche Behandlung

Nicht alle Crowdfunding-Kampagnen werden steuerlich gleich behandelt. Das Modell entscheidet.

Modell 1: Reward-based Crowdfunding (Kickstarter, Startnext, Indiegogo)

Unterstützer erhalten im Gegenzug für ihre Finanzierung ein Produkt oder eine Dienstleistung („Reward“).

Steuerliche Einordnung: Vorauszahlung für eine Lieferung oder Leistung. Das Geld ist umsatzsteuerpflichtig — auch wenn das Produkt noch nicht existiert.

Buchhalterischer Zeitpunkt: Nach herrschender Meinung entsteht die Umsatzsteuer bei Vereinnahmung (Istversteuerung) oder bei Lieferung/Leistung (Sollversteuerung), je nach Ihrer Versteuerungsart.

Wichtig: Bei reward-based Crowdfunding müssen Sie ab dem ersten Euro Umsatzsteuer abführen, wenn Sie nicht Kleinunternehmer sind.

Modell 2: Equity Crowdfunding (Companisto, Seedmatch)

Unterstützer werden Mitgesellschafter oder erhalten Nachrangdarlehen.

Steuerliche Einordnung: Keine Umsatzsteuer, da es sich um eine Kapitalüberlassung handelt. Bei Nachrangdarlehen: Verbindlichkeit in der Bilanz, Zinsen als Betriebsausgaben.

Buchung: Erhaltenes Kapital als Eigenkapital oder Verbindlichkeit buchen — je nach Konstruktion.

Modell 3: Donation-based Crowdfunding (Gemeinnützige Projekte)

Unterstützer erhalten nichts als Gegenleistung (reine Spenden).

Steuerliche Einordnung: Nur gemeinnützige Organisationen können steuerlich abzugsfähige Spendenquittungen ausstellen. Für normale Selbständige und Unternehmen: Einnahmen ohne direkten Leistungsbezug (Vorsicht: je nach Sachverhalt steuerlich behandeln).

Modell 4: Lending Crowdfunding (auxmoney, Funding Circle)

Unterstützer geben ein Darlehen.

Steuerliche Einordnung: Darlehen = Verbindlichkeit, keine Betriebseinnahme. Zinszahlungen sind Betriebsausgaben.

Schritt-für-Schritt: Reward-based Crowdfunding in sevdesk

Das häufigste Szenario für selbständige Kreative und Startups.

Phase 1: Während der Kampagne — Mittel einsammeln

Plattformen wie Kickstarter oder Startnext zahlen die Mittel erst aus, wenn die Kampagne erfolgreich abgeschlossen ist (All-or-Nothing). Indiegogo bietet auch Flexible Funding an.

Bei Eingang der Auszahlung von der Plattform:

Buchen Sie die Einnahme als Anzahlung / Vorauszahlung, nicht als endgültige Einnahme:

  1. In sevdesk: Eingangsrechnung oder manuellen Buchungsvorfall erstellen
  2. Betrag: Nettobetrag + 19% USt (wenn USt-pflichtig)
  3. Kategorie: „Erhaltene Anzahlungen“ oder „Umsatzerlöse“
  4. Notiz: „Crowdfunding-Auszahlung [Kampagnenname]“

Plattformgebühren:
Kickstarter berechnet ca. 5% + Zahlungsgebühren (~3-5%). Diese Gebühren sind Betriebsausgaben:

  • In sevdesk als Eingangsrechnung buchen (Betriebsausgabe: „Plattformgebühren“)
  • Zahlungsgebühren separat erfassen

Phase 2: Rewards liefern

Wenn Sie die versprochenen Produkte liefern, schließen Sie den Umsatzvorgang ab:

  • Rechnung an die Gesamtheit der Unterstützer (interne Buchung)
  • Überführung von „Erhaltene Anzahlungen“ in endgültige Umsatzerlöse

Praktisch für Selbständige: Bei vielen kleinen Unterstützern ist eine Einzelrechnung unmöglich. Hier empfiehlt sich eine Sammelrechnung oder die direkte Verbuchung als Umsatz bei Lieferung.

Phase 3: Nicht erfüllte Zusagen

Was passiert, wenn Sie eine Zusage nicht einhalten können?

Steuerlich: Einnahme muss dennoch versteuert werden (Sie haben das Geld vereinnahmt). Rückerstattungen an Unterstützer sind dann als Minderung der Umsatzerlöse zu buchen.

In der Praxis: Kommunizieren Sie transparent mit Unterstützern. Rückerstattungen separat buchen und dokumentieren.

Umsatzsteuer: der häufige Stolperstein

Inländische Unterstützer (Deutschland)

Normale 19% (oder 7% bei reduzierten Gütern) Umsatzsteuer. Kein Problem.

EU-Unterstützer (Privatpersonen)

Hier greifen bei reward-based Crowdfunding die Lieferschwellen:

  • Physische Rewards: normale EU-Lieferregeln und OSS ab 10.000€
  • Digitale Rewards: Ort des Käufers gilt sofort

Empfehlung: Prüfen Sie vor dem Start der Kampagne, welche Unterstützer-Länder zu erwarten sind. Bei internationalen Kampagnen ist USt-Beratung Pflicht.

Kleinunternehmerregelung bei Crowdfunding

Kleinunternehmer müssen keine USt ausweisen — aber: Wenn Ihre Crowdfunding-Einnahmen zu einem Überschreiten der Kleinunternehmergrenze führen, wechseln Sie automatisch zur Regelbesteuerung. Planen Sie das ein.

Beispiel: Sie hatten bisher 18.000€/Jahr Umsatz. Ihre Kampagne bringt 10.000€. Neue Summe: 28.000€ — Sie überschreiten die Grenze und müssen rückwirkend ab Überschreitung USt abführen.

Besonderheiten bei kreativen Projekten

Bücher, Musik, Kunst

Für kreative Projekte gelten oft ermäßigte Steuersätze:

  • Bücher: 7% USt (E-Books: 7%)
  • Musik (Downloads): 7% USt
  • Kunstwerke von Urhebern: 7% USt

Diese reduzierten Sätze gelten nur für die eigene kreative Leistung — nicht für Merchandise oder physisches Zubehör.

Förderpreise und Preisgelder

Preisgelder für kreative Leistungen sind Betriebseinnahmen — steuerpflichtig. Ausnahme: Preise, die als Auszeichnung für Lebenswerk ohne Gegenleistungsbezug vergeben werden (selten bei Crowdfunding relevant).

sevdesk-Kategorien für Crowdfunding-Projekte

Einnahmen:

  • Crowdfunding-Einnahmen (de) 19%
  • Crowdfunding-Einnahmen (de) 7% — für Bücher/Musik
  • Plattform-Nettobetrag (nach Abzug Gebühren)

Ausgaben:

  • Plattformgebühren (Kickstarter, Startnext)
  • Produktionskosten Rewards
  • Versandkosten
  • Marketing-Kampagne
  • Übersetzungen (internationale Kampagnen)

Gewinnermittlung bei Crowdfunding-Projekten

Für die EÜR eines Crowdfunding-Projekts:

EINNAHMEN
Crowdfunding-Einnahmen (netto): X€

AUSGABEN
Produktionskosten: -X€
Plattformgebühren: -X€
Marketing: -X€
Versand Rewards: -X€
Verpackung: -X€

GEWINN AUS PROJEKT: = X€

Dieser Gewinn fließt in Ihre normale EÜR oder BWA ein.

Häufige Fehler bei Crowdfunding-Buchhaltung

Fehler 1: Plattformgebühren nicht als Betriebsausgaben erfassen
Die 5-10% Plattformgebühren sind steuermindernde Betriebsausgaben — werden aber oft vergessen.

Fehler 2: Nettoauszahlung als Bruttoumsatz buchen
Die Plattform zahlt Ihnen den Nettobetrag nach Abzug der Gebühren. Ihr Bruttoumsatz ist höher. Buchen Sie korrekt: volle Einnahme minus Gebühren als Ausgabe.

Fehler 3: Keine Rückstellungen für unerfüllte Rewards
Wenn Sie Rewards noch schulden, bilden Sie eine Rückstellung.

Fehler 4: Ignorieren der USt-Thematik
Viele Kreative vergessen die Umsatzsteuer bei Crowdfunding vollständig. Ergebnis: Nachzahlung mit Zinsen.

Fazit

Crowdfunding-Buchhaltung ist lösbar — wenn man die richtige Struktur kennt. Mit sevdesk als Buchhaltungssoftware lassen sich die Kategorien einmalig einrichten und danach konsequent nutzen. Wer eine größere Kampagne plant, sollte vorab einen Steuerberater für eine 30-minütige Beratung investieren — das spart später Überraschungen.

sevdesk kostenlos testen →

KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

42 Artikel · 10 Tools getestet