Umsatzsteuer Sondervorauszahlung: Was ist das und wann ist sie fällig?
Jedes Jahr im Januar müssen viele Selbstständige und Unternehmer eine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ans Finanzamt leisten — und nicht wenige sind überrascht davon. Was hat es damit auf sich, wie wird sie berechnet, und wie buche ich sie korrekt in sevDesk?
Was ist die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung?
Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ist eine Zahlung, die Sie leisten müssen, wenn Sie die Dauerfristverlängerung für Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen in Anspruch nehmen.
Was ist die Dauerfristverlängerung?
Normale Abgabefristen für die UStVA:
- Monatliche UStVA: Am 10. des Folgemonats (z.B. Januar-UStVA am 10. Februar)
- Vierteljährliche UStVA: Am 10. des Folgemonats nach dem Quartal
Mit Dauerfristverlängerung haben Sie einen Monat mehr Zeit:
- Monatliche UStVA: Am 10. des übernächsten Monats (Januar-UStVA am 10. März)
- Vierteljährliche UStVA: Am 10. des zweiten Monats nach dem Quartal
Die Dauerfristverlängerung kostet etwas: die Sondervorauszahlung.
Wer muss eine Sondervorauszahlung leisten?
Pflicht bei monatlicher UStVA
Unternehmer mit monatlicher UStVA, die die Dauerfristverlängerung nutzen, müssen eine Sondervorauszahlung leisten.
Keine Pflicht bei vierteljährlicher UStVA
Unternehmer mit vierteljährlicher UStVA bekommen die Dauerfristverlängerung kostenlos (ohne Sondervorauszahlung). Das ist einer der Vorteile der Quartalsabgabe.
Freiwillige Dauerfristverlängerung
Sie müssen die Dauerfristverlängerung nicht nutzen. Wenn Sie pünktlich abgeben können, verzichten Sie einfach darauf und zahlen keine Sondervorauszahlung.
Berechnung der Sondervorauszahlung
Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der UStVA-Summe des Vorjahres.
Formel:
Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres ÷ 11 = Sondervorauszahlung
Beispiel:
Im Vorjahr haben Sie insgesamt 22.000 € Umsatzsteuer-Vorauszahlungen geleistet:
22.000 € ÷ 11 = 2.000 € Sondervorauszahlung
Bei Neugründung im laufenden Jahr: Das Finanzamt schätzt die voraussichtliche Steuerschuld.
Wann ist die Sondervorauszahlung fällig?
Fälligkeit: 10. Februar des laufenden Jahres
Sie müssen gleichzeitig beim Finanzamt eine gesonderte Anmeldung der Sondervorauszahlung einreichen (in der Regel auf dem gleichen Formular wie die UStVA, mit dem Hinweis „Sondervorauszahlung“).
Die Sondervorauszahlung wird dann auf die letzte reguläre Voranmeldung des Jahres (Dezember-UStVA) angerechnet. Die Dezember-UStVA, die Sie im Januar zahlen, wird dadurch oft deutlich geringer oder gar null (wenn die Sondervorauszahlung die Dezember-Schuld übersteigt).
Dauerfristverlängerung beantragen
Die Dauerfristverlängerung muss einmalig beantragt werden — danach gilt sie automatisch für alle folgenden Jahre.
Antrag:
- Über ELSTER (Online-Portal der Finanzverwaltung)
- In der Regel bis 10. Januar des Jahres
- Formular: „Antrag auf Dauerfristverlängerung“
In sevDesk: Nutzen Sie den ELSTER-Export für die UStVA-Übermittlung. Für die Dauerfristverlängerung selbst müssen Sie direkt in ELSTER-Online tätig werden.
Buchung der Sondervorauszahlung in sevDesk
Zahlung der Sondervorauszahlung buchen
Wenn Sie die Sondervorauszahlung leisten (Anfang Februar):
Buchung Sondervorauszahlung Zahlung:
Konto Soll: Umsatzsteuer-Vorauszahlung (1780/SKR04 oder 1787/SKR03)
Konto Haben: Bank
Betrag: [Betrag Sondervorauszahlung]
Belegnummer: Bankbeleg
Bemerkung: "USt-Sondervorauszahlung [Jahr]"
Anrechnung im Dezember
Bei der Dezember-UStVA (zu zahlen im Januar/Februar des Folgejahres) wird die Sondervorauszahlung angerechnet:
Dezember-Schuld: 3.500 €
Sondervorauszahlung bereits geleistet: 2.000 €
Tatsächlich zu zahlen: 1.500 €
In der UStVA-Anmeldung tragen Sie die Sondervorauszahlung in der entsprechenden Zeile ein, und zahlen nur den Restbetrag.
Sonderfall: Sondervorauszahlung bei Null-Umsatz
Wenn Sie im Vorjahr keine oder sehr geringe Umsätze hatten, kann die Sondervorauszahlung auf Antrag auf 0 € reduziert werden. Beantragen Sie das beim Finanzamt, wenn Ihre Lage das rechtfertigt.
Wann lohnt sich der Verzicht auf Dauerfristverlängerung?
Wenn Sie:
- Gut organisiert sind und immer pünktlich abgeben
- Das Kapital der Sondervorauszahlung lieber investieren möchten
- Keine Probleme mit den normalen Fristen haben
Dann verzichten Sie auf die Dauerfristverlängerung — Sie zahlen keine Sondervorauszahlung und keine höheren Fristen.
Für viele kleine Unternehmen ist die Dauerfristverlängerung trotzdem sinnvoll, da der Buchhaltungsaufwand oft Zeit braucht und ein Monat Puffer hilft.
Zeitplan: Was wann zu tun ist
| Datum | Aktion |
|---|---|
| 10. Januar | Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen (falls nicht bereits aktiv) |
| 10. Februar | Sondervorauszahlung berechnen, Anmeldung einreichen, zahlen |
| 10. März | Januar-UStVA (mit Fristverlängerung) |
| 10. April | Februar-UStVA (mit Fristverlängerung) |
| … | … |
| 10. Januar (Folgejahr) | Dezember-UStVA — Sondervorauszahlung wird angerechnet |
Fazit
Die Sondervorauszahlung überrascht viele Gründer im ersten Jahr — sie erscheint wie eine Strafzahlung, ist aber nur eine Vorauszahlung, die am Jahresende verrechnet wird. Mit sevDesk und einem Steuerberater buchen und abgeben Sie die UStVA korrekt und verpassen keine Fristen. Wenn Sie sich fragen, ob die Dauerfristverlängerung für Sie sinnvoll ist: Für die meisten monatlich abgebenden Unternehmer lohnt der einmonatige Puffer den Preis der Sondervorauszahlung.
Buchhaltung Test