KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ GEMA-Ausschüttungen sind steuerpflichtige Einnahmen
✅ Konzerthonorare mit USt (Ausnahme: kleinere Veranstaltungen)
✅ Künstlersozialkasse (KSK) für alle Musikberufe relevant
⚠️ Umsatzsteuer bei Künstlern: 7% für bestimmte Kulturleistungen
⚠️ Steuerliche Liebhaberei: Hobby-Musiker ohne Gewinnabsicht → keine Abzüge
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Musiker und Steuern: Freiberufler mit Sonderstatus
Musiker sind in der Regel Freiberufler (künstlerische Tätigkeit nach § 18 EStG). Das bedeutet:
- Keine Gewerbesteuer auf Konzert- und Studioeinnahmen
- EÜR-Ermittlung (statt Bilanz)
- Künstlersozialkasse möglich
Einnahmenarten und steuerliche Behandlung
Konzert-Honorare
- 7% Umsatzsteuer (wenn kulturelle Veranstaltung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG)
- 19% wenn rein kommerziell ohne Kulturbezug (z.B. Firmenevents)
- Kleinunternehmer: 0% bis 22.000€ Jahresumsatz
GEMA-Ausschüttungen
Die GEMA schüttet Lizenzeinnahmen aus. Diese sind:
- Einnahmen aus selbstständiger Arbeit
- Mit 7% Umsatzsteuer (Urheberrechtslizenzen)
- In SevDesk: Als Einnahme mit 7% USt buchen
Streaming-Einnahmen (Spotify, Apple Music)
- Über Distributoren (DistroKid, Tunecore)
- Niederlassung der Plattform meist außerhalb Deutschlands → Reverse Charge
- Oder: Direkte Auszahlung über deutschen Aggregator
Studioarbeiten (Session-Musiker)
- 19% Umsatzsteuer (Dienstleistung für Unternehmen)
- Faktura nach normalen Regeln
Umsatzsteuersatz 7% für Kulturleistungen
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG gilt 7% für:
- Konzerte und Darbietungen von Orchestern und Ensembles
- Einzelperformances von Künstlern (Konzerte, Bühne)
- Theateraufführungen
- Urheberlizenzrechte
NICHT 7%: Discoabende, kommerzielles Hintergrundmusik-Streaming, Livemusik für rein Werbeveranstaltungen
Typische Betriebsausgaben für Musiker
| Ausgabe | Absetzbar | AfA |
|---|---|---|
| Instrumente (>800€) | Ja | 5–10 Jahre |
| Kleinzubehör (<800€) | 100% sofort | – |
| Proberaum-Miete | 100% | – |
| Proberaum-Equipment | Ja | AfA |
| Musikunterricht (fortgeschritten) | 100% | – |
| Noten, Partituren | 100% | – |
| Reisekosten zu Konzerten | 0,30€/km | – |
| Bühnenkleidung (Kostüm) | Ggf. 100% | – |
KSK: Das Sozialversicherungssystem für Musiker
Musiker haben in der KSK den optimalen Sozialversicherungsweg:
- Sie zahlen nur die Hälfte der Sozialabgaben
- Den anderen Teil zahlen Unternehmen (Veranstalter etc.) als KSK-Abgabe
- Nachweis künstlerischer Tätigkeit + Hauptberuflichkeit erforderlich
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