KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ GEMA-Ausschüttungen sind steuerpflichtige Einnahmen
✅ Konzerthonorare mit USt (Ausnahme: kleinere Veranstaltungen)
✅ Künstlersozialkasse (KSK) für alle Musikberufe relevant
⚠️ Umsatzsteuer bei Künstlern: 7% für bestimmte Kulturleistungen
⚠️ Steuerliche Liebhaberei: Hobby-Musiker ohne Gewinnabsicht → keine Abzüge

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Musiker und Steuern: Freiberufler mit Sonderstatus

Musiker sind in der Regel Freiberufler (künstlerische Tätigkeit nach § 18 EStG). Das bedeutet:

  • Keine Gewerbesteuer auf Konzert- und Studioeinnahmen
  • EÜR-Ermittlung (statt Bilanz)
  • Künstlersozialkasse möglich

Einnahmenarten und steuerliche Behandlung

Konzert-Honorare

  • 7% Umsatzsteuer (wenn kulturelle Veranstaltung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG)
  • 19% wenn rein kommerziell ohne Kulturbezug (z.B. Firmenevents)
  • Kleinunternehmer: 0% bis 22.000€ Jahresumsatz

GEMA-Ausschüttungen

Die GEMA schüttet Lizenzeinnahmen aus. Diese sind:

  • Einnahmen aus selbstständiger Arbeit
  • Mit 7% Umsatzsteuer (Urheberrechtslizenzen)
  • In SevDesk: Als Einnahme mit 7% USt buchen

Streaming-Einnahmen (Spotify, Apple Music)

  • Über Distributoren (DistroKid, Tunecore)
  • Niederlassung der Plattform meist außerhalb Deutschlands → Reverse Charge
  • Oder: Direkte Auszahlung über deutschen Aggregator

Studioarbeiten (Session-Musiker)

  • 19% Umsatzsteuer (Dienstleistung für Unternehmen)
  • Faktura nach normalen Regeln

Umsatzsteuersatz 7% für Kulturleistungen

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG gilt 7% für:

  • Konzerte und Darbietungen von Orchestern und Ensembles
  • Einzelperformances von Künstlern (Konzerte, Bühne)
  • Theateraufführungen
  • Urheberlizenzrechte

NICHT 7%: Discoabende, kommerzielles Hintergrundmusik-Streaming, Livemusik für rein Werbeveranstaltungen

Typische Betriebsausgaben für Musiker

Ausgabe Absetzbar AfA
Instrumente (>800€) Ja 5–10 Jahre
Kleinzubehör (<800€) 100% sofort
Proberaum-Miete 100%
Proberaum-Equipment Ja AfA
Musikunterricht (fortgeschritten) 100%
Noten, Partituren 100%
Reisekosten zu Konzerten 0,30€/km
Bühnenkleidung (Kostüm) Ggf. 100%

KSK: Das Sozialversicherungssystem für Musiker

Musiker haben in der KSK den optimalen Sozialversicherungsweg:

  • Sie zahlen nur die Hälfte der Sozialabgaben
  • Den anderen Teil zahlen Unternehmen (Veranstalter etc.) als KSK-Abgabe
  • Nachweis künstlerischer Tätigkeit + Hauptberuflichkeit erforderlich

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Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

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