KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ SevDesk für kleine UG/GmbH mit einfacher Buchführung nutzbar
✅ Als Vorstufe zu DATEV — laufende Buchführung in SevDesk, Jahresabschluss beim Steuerberater
⚠️ GmbHs sind nach § 241a HGB bilanzierungspflichtig — SevDesk ist keine Bilanzsoftware
⚠️ Anlagenbuchhaltung, Bilanz und GuV benötigen DATEV oder vergleichbare Profi-Software
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SevDesk für GmbH: Lohnt sich die Software für Kapitalgesellschaften?
Diese Frage erfordert eine klare Antwort — auch wenn sie unbequem ist: SevDesk ist für die vollständige Buchführung einer GmbH nicht ausreichend. Aber als Arbeitstool im richtigen Einsatz kann es auch für GmbHs einen Nutzen haben.
Die Rechtslage: GmbH und Buchführungspflicht
Jede GmbH ist nach § 6 HGB buchführungspflichtig — unabhängig von Umsatz und Gewinn. Das bedeutet:
- Doppelte Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
- Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 HGB)
- Offenlegungspflicht im Bundesanzeiger (§ 325 HGB) — für kleine GmbHs vereinfacht
- Anlagenbuchhaltung mit AfA nach amtlicher Tabelle
SevDesk ist keine doppelte Buchführungssoftware im Sinne des HGB. Es kann keine HGB-konforme Bilanz erstellen. Für die vollständige GmbH-Buchführung und den Jahresabschluss ist ein Steuerberater mit DATEV oder vergleichbarer Software zwingend erforderlich.
Wo SevDesk für GmbHs trotzdem Sinn macht
Modell: Laufende Buchführung in SevDesk, Jahresabschluss beim Steuerberater
Einige kleine GmbHs und UGs nutzen SevDesk für:
- Ausgangsrechnungen erstellen
- Eingangsrechnungen erfassen und archivieren
- Bankbewegungen importieren und vorbuchen
- USt-Voranmeldung via ELSTER
- DATEV-Export quartalsweise an den Steuerberater
Der Steuerberater übernimmt dann den DATEV-Import, ergänzt Abschreibungen, Anlagevermögen und Bilanzpositionen und erstellt den Jahresabschluss.
Dieses Modell funktioniert für kleine GmbHs (Micro-GmbH nach § 267a HGB, unter 350.000 € Bilanzsumme, unter 700.000 € Umsatz, unter 10 Mitarbeiter) und kann Steuerberaterkosten erheblich senken.
Was der Steuerberater noch ergänzen muss:
- Anlagenspiegel und AfA-Tabellen
- Rückstellungen und Verbindlichkeiten
- Jahresabschlussbuchungen
- Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung
Die Grenzen von SevDesk für GmbHs
| Anforderung GmbH | SevDesk | Kommentar |
|---|---|---|
| Doppelte Buchführung | ⚠️ | Vereinfacht, nicht HGB-vollständig |
| Bilanz nach § 242 HGB | ❌ | Nicht möglich |
| Anlagenbuchhaltung | ⚠️ | Rudimentär, AfA manuell |
| Lohnabrechnung | ❌ | Externes Tool nötig |
| Körperschaftsteuer-Erklärung | ❌ | Nur Steuerberater |
| USt-Voranmeldung | ✅ | Vollständig via ELSTER |
| GoBD-konformes Archiv | ✅ | Vollständig |
| DATEV-Export | ✅ | Gut für Übergabe |
Mein Urteil
Für eine GmbH als alleinige Buchführungssoftware: Nein, SevDesk reicht nicht aus. Für eine GmbH als Arbeitstool zwischen Buchführungsalltag und Steuerberater: Ja, es kann sinnvoll eingesetzt werden und Kosten sparen.
Wer eine GmbH gründet und die Buchführungskosten minimieren möchte, sollte mit dem Steuerberater besprechen, ob das Modell „SevDesk + quartalsweiser DATEV-Export“ funktioniert.
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[IMAGE: GmbH-Unterlagen auf Schreibtisch, Gesellschaftsvertrag und Laptop mit Buchhaltungssoftware, NO PEOPLE]