KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ Rente + Selbstständigkeit ist steuerrechtlich möglich
✅ Rente und Gewinn werden addiert und zusammen versteuert
✅ Altersentlastungsbetrag reduziert Steuerlast
⚠️ Hinzuverdienstgrenze für Rentner entfallen (ab Regelaltersgrenze)
⚠️ Krankenversicherungspflicht beachten: Rente und Selbstständigkeit

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Rente und Selbstständigkeit: Darf ich das?

Ja, uneingeschränkt ab der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre): Sie können gleichzeitig eine volle Altersrente beziehen und selbstständig tätig sein — ohne Einschränkungen beim Verdienst.

Vor der Regelaltersgrenze (Frührentner): Einschränkungen möglich, je nach Rentenart.

Steuerliche Behandlung

Rente + Gewinn aus Selbstständigkeit = Gesamteinkommen:

Rentenbesteuerung: Gesetzliche Rente wird zunehmend besteuert (Rentenbesteuerungsanteil):

  • Wer 2025 in Rente geht: ~83,5% der Rente steuerpflichtig
  • Ab 2040: 100% steuerpflichtig

Gewinn aus Selbstständigkeit: Wie gewohnt mit EÜR ermittelt, zu Gesamteinkommen addiert.

Steuertarif: Der persönliche Einkommensteuersatz gilt auf das Gesamteinkommen.

Altersentlastungsbetrag

Ab dem Jahr, in dem Sie 64 werden: Altersentlastungsbetrag bis max. 1.900€/Jahr.
Dieser vermindert das zu versteuernde Einkommen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag ueber SevDesk kostenlos testen – lohnt sich die Testphase.

Krankenversicherung im Rentenalter mit Selbstständigkeit

Complexes Thema:

  • Gesetzlich Versicherte ab Rentenbeginn: Pflichtversicherung als Rentner (KVdR) – günstig
  • Zusätzliche Selbstständigkeit: Beiträge auf Einkünfte aus Selbstständigkeit oben drauf
  • Privat Versicherte: Privatkrankenkasse läuft weiter, Rentenzuschuss der Rentenversicherung

Tipp: Krankenkasse frühzeitig über die Kombination informieren — individuelle Berechnung der Beiträge.

In SevDesk: Was sich ändert

Für die Buchführung ändert sich nichts Grundlegendes:

  • EÜR wie gehabt
  • Renten-Einnahmen werden NICHT in SevDesk gebucht (sie sind keine Betriebseinnahmen)
  • Renten-Einnahmen in Steuererklärung als separate Anlage R

Typische Szenarien

Rentner als Berater: Beratungshonorar monatlich, SevDesk wie gewohnt.
Rentner als Online-Shop: E-Commerce-Buchführung mit SevDesk.
Rentner als Vermieter: Vermietungseinkünfte sind keine Selbstständigkeit → Anlage V, kein SevDesk nötig.

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[IMAGE:Senior entrepreneur working on laptop with pension and business income tax planning, NO PEOPLE, no faces, retirement and continued work concept, warm and dignified senior professional design]

KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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