KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ Rente + Selbstständigkeit ist steuerrechtlich möglich
✅ Rente und Gewinn werden addiert und zusammen versteuert
✅ Altersentlastungsbetrag reduziert Steuerlast
⚠️ Hinzuverdienstgrenze für Rentner entfallen (ab Regelaltersgrenze)
⚠️ Krankenversicherungspflicht beachten: Rente und Selbstständigkeit
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Rente und Selbstständigkeit: Darf ich das?
Ja, uneingeschränkt ab der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre): Sie können gleichzeitig eine volle Altersrente beziehen und selbstständig tätig sein — ohne Einschränkungen beim Verdienst.
Vor der Regelaltersgrenze (Frührentner): Einschränkungen möglich, je nach Rentenart.
Steuerliche Behandlung
Rente + Gewinn aus Selbstständigkeit = Gesamteinkommen:
Rentenbesteuerung: Gesetzliche Rente wird zunehmend besteuert (Rentenbesteuerungsanteil):
- Wer 2025 in Rente geht: ~83,5% der Rente steuerpflichtig
- Ab 2040: 100% steuerpflichtig
Gewinn aus Selbstständigkeit: Wie gewohnt mit EÜR ermittelt, zu Gesamteinkommen addiert.
Steuertarif: Der persönliche Einkommensteuersatz gilt auf das Gesamteinkommen.
Altersentlastungsbetrag
Ab dem Jahr, in dem Sie 64 werden: Altersentlastungsbetrag bis max. 1.900€/Jahr.
Dieser vermindert das zu versteuernde Einkommen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag ueber SevDesk kostenlos testen – lohnt sich die Testphase.
Krankenversicherung im Rentenalter mit Selbstständigkeit
Complexes Thema:
- Gesetzlich Versicherte ab Rentenbeginn: Pflichtversicherung als Rentner (KVdR) – günstig
- Zusätzliche Selbstständigkeit: Beiträge auf Einkünfte aus Selbstständigkeit oben drauf
- Privat Versicherte: Privatkrankenkasse läuft weiter, Rentenzuschuss der Rentenversicherung
Tipp: Krankenkasse frühzeitig über die Kombination informieren — individuelle Berechnung der Beiträge.
In SevDesk: Was sich ändert
Für die Buchführung ändert sich nichts Grundlegendes:
- EÜR wie gehabt
- Renten-Einnahmen werden NICHT in SevDesk gebucht (sie sind keine Betriebseinnahmen)
- Renten-Einnahmen in Steuererklärung als separate Anlage R
Typische Szenarien
Rentner als Berater: Beratungshonorar monatlich, SevDesk wie gewohnt.
Rentner als Online-Shop: E-Commerce-Buchführung mit SevDesk.
Rentner als Vermieter: Vermietungseinkünfte sind keine Selbstständigkeit → Anlage V, kein SevDesk nötig.
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Buchhaltung Test