Selbständig mit Kind: Elterngeld, Kinderbetreuungskosten und Steuern

Ein Kind zu bekommen als Selbständige oder Selbständiger ist wunderschön — und bringt eine Fülle von steuerlichen und bürokratischen Fragen mit sich, auf die man oft nicht vorbereitet ist. Elterngeld als Selbständiger? Kinderbetreuungskosten absetzen? Wie läuft die Buchhaltung weiter, während man in Elternzeit ist? Dieser Leitfaden klärt die wichtigsten Punkte und zeigt, wie sevdesk die Organisation erleichtert.

Elterngeld für Selbständige: die Grundlagen

Elterngeld erhalten auch Selbständige — aber die Berechnung ist komplexer als bei Arbeitnehmern.

Bemessungsgrundlage für Selbständige

Bei Angestellten ist die Berechnung einfach: 65-67% des Nettolohns der letzten 12 Monate. Bei Selbständigen gilt:

Relevanter Zeitraum: Die steuerlichen Gewinne aus dem vorletzten Steuerjahr vor der Geburt dienen als Basis. Beispiel: Kind geboren März 2025 → Gewinne aus 2023 (letzter vorliegender Steuerbescheid).

Berechnungsformel:
Monatlicher Gewinn = Jahresgewinn aus dem Steuerbescheid ÷ 12
Elterngeld = monatlicher Gewinn × 65-67% (je nach Einkommen)

Wichtige Grenzen:

  • Mindest-Elterngeld: 300€/Monat
  • Höchst-Elterngeld: 1.800€/Monat beim Basis-Elterngeld
  • ElterngeldPlus (Teilzeit-Elternzeit): halbe Beträge, doppelte Bezugsdauer

Einkommen während der Elternzeit

Selbständige dürfen während der Elternzeit weiterarbeiten — bis zu einer Grenze:

Beim Basis-Elterngeld: Ab einem monatlichen Gewinn von mehr als dem Elterngeldbetrag wird das Elterngeld schrittweise verrechnet.

Beim ElterngeldPlus: Bis zu 32 Wochenstunden sind möglich („Teilzeitbeschäftigung“). Viele Selbständige nutzen ElterngeldPlus genau deshalb.

Dokumentation ist entscheidend: Halten Sie Ihre tatsächliche Arbeitszeit während der Elternzeit sorgfältig fest. Das Elterngeld-Büro kann Nachweise verlangen.

sevdesk in der Elternzeit

Auch wenn Sie Elterngeld beziehen und reduziert arbeiten, müssen Sie buchhalten:

  • Einnahmen dokumentieren (auch wenn reduziert)
  • Betriebsausgaben weiter erfassen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen (sofern pflichtpflichtig) einreichen

Mit sevdesk können Sie diese Pflichten auch mit wenig Zeit erledigen — die App auf dem Smartphone ermöglicht Belegerfassung auch zwischen Wickeln und Stillen.

Kinderbetreuungskosten: was ist absetzbar?

Hier gibt es klare Regeln, die viele Selbständige nicht kennen.

Als Sonderausgaben — nicht als Betriebsausgaben!

Ein häufiger Irrtum: Kinderbetreuungskosten sind keine Betriebsausgaben, sondern Sonderausgaben im privaten Bereich der Steuererklärung.

Was absetzbar ist:

  • Kita/Krippe: 2/3 der Kosten, max. 4.000€ pro Kind pro Jahr
  • Tagesmutter: 2/3 der Kosten, max. 4.000€ pro Kind pro Jahr
  • Hort (Schulkind bis 14 Jahre): 2/3 der Kosten, max. 4.000€
  • Au-pair-Kosten: anteilig für Betreuungsanteil

Was nicht absetzbar ist:

  • Verpflegungskosten in der Kita
  • Ausflüge, Bastelmaterial, Spielzeug
  • Kurse außerhalb regulärer Betreuungszeiten (Sport, Musik)

Wichtig: Nur Barzahlungsfreie Zahlungen sind nachweisbar. Behalten Sie alle Überweisungsbelege.

Kita-Gebühren in sevdesk buchen

Obwohl es sich um Sonderausgaben handelt, können Sie diese Belege in sevdesk ablegen, um sie bei der Steuererklärung griffbereit zu haben:

  1. Beleg fotografieren und hochladen
  2. Kategorie: „Sonstiger Beleg (privat)“ oder eigene Kategorie anlegen
  3. Notiz: „Kinderbetreuung — Sonderausgabe Steuererklärung“

So hat Ihr Steuerberater alle Belege sofort verfügbar.

Der Kinderfreibetrag vs. Kindergeld

Eine weitere wichtige Entscheidung:

Kindergeld: 250€/Monat pro Kind (2025), unabhängig vom Einkommen

Kinderfreibetrag: 6.612€/Jahr (2025) — aber nur günstiger als Kindergeld ab einem bestimmten Einkommen

Das Finanzamt prüft automatisch („Günstigerprüfung“), was für Sie vorteilhafter ist. Sie müssen nichts beantragen — aber der Kinderfreibetrag muss in der Steuererklärung eingetragen werden.

Für Selbständige mit höherem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag oft ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 60.000-70.000€ aufwärts.

Familienversicherung oder private Krankenversicherung?

Das Kind eines Selbständigen ist nicht automatisch familienversichert.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, kann Ihr Kind über die kostenlose Familienversicherung mitversichert werden — vorausgesetzt:

  • Ihr Einkommen übersteigt nicht die Grenze (2025: 505€/Monat)
  • Ihr Ehepartner hat ein höheres Einkommen als Sie ODER ist auch GKV-Mitglied

Als gut verdienender Selbständiger scheidet die Familienversicherung für das Kind oft aus, weil Ihr Einkommen die Grenze übersteigt.

Private Krankenversicherung (PKV)

Sind Sie PKV-versichert, zahlen Sie für Ihr Kind einen eigenen Beitrag — ca. 100-200€/Monat je nach Tarif und Versicherer. Dieser Beitrag ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.

Buchhaltungs-Tipp mit sevdesk: Auch die PKV-Beiträge für Kinder gehören in die Sonderausgaben-Dokumentation — in sevdesk als privatem Beleg ablegen.

Betriebliche Aspekte bei Selbständigen mit Kindern

Büro im Home-Office

Mit Kind arbeiten viele Selbständige mehr von zuhause. Die Homeoffice-Pauschale (5€/Tag, max. 1.260€/Jahr für 2025) kann weiterhin abgesetzt werden — auch während der Elternzeit, wenn Sie tatsächlich von zuhause aus arbeiten.

Bei einem ordentlichen Arbeitszimmer (eigener abgeschlossener Raum) sind die anteiligen Miet- und Nebenkosten als Betriebsausgaben absetzbar.

Anschaffungen rund ums Kind

Klare Regel: Private Ausgaben sind keine Betriebsausgaben. Der Kinderwagen, die Babyausstattung, das Spielzeug — alles privat.

Ausnahme: Wenn Sie im Home-Office arbeiten und ein Babyfon kaufen, um während der Arbeitszeit erreichbar zu bleiben, könnte ein anteiliger Abzug argumentierbar sein. Aber: Das ist ein Grenzfall — stimmen Sie das mit Ihrem Steuerberater ab.

Mitarbeitende Kinder im Unternehmen

Ist Ihr Kind volljährig (oder sogar schon als Jugendlicher mit Minijobregelung), können echte Arbeitsverhältnisse steuerliche Vorteile bringen. Voraussetzung: Der Job muss real sein und marktüblich vergütet werden. Das Finanzamt prüft solche Familien-Arbeitsverhältnisse genau.

Planung der Elternzeit als Selbständiger

Elternzeit bei Selbständigen erfordert mehr Vorbereitung als bei Angestellten.

3-6 Monate vor der Geburt planen

Finanziell:

  • Liquiditätsreserve aufbauen (mindestens 3 Monate Lebenshaltungskosten + laufende Betriebskosten)
  • Elterngeld beantragen: mindestens 3 Monate vor geplantem Beginn
  • Steuerberater briefen: Auswirkungen auf Steuerlast simulieren

Operativ:

  • Bestehende Aufträge abschließen oder delegieren
  • Kunden informieren: Erreichbarkeit, Vertretung, geplante Wiederkehr
  • Wiederkehrende Prozesse dokumentieren
  • Buchhaltung auf Stand bringen

Mit sevdesk:

  • Automatische Rechnungen einrichten: wiederkehrende Rechnungen laufen ohne Ihr Zutun
  • Mahnwesen aktivieren: offene Rechnungen werden automatisch gemahnt
  • Buchhalter-Zugang einrichten: ein Steuerberater oder Buchhalter kann einspringen

Während der Elternzeit

Selbst wenn Sie nicht aktiv arbeiten:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung läuft weiter (sofern nicht Kleinunternehmer oder Abmeldung beim Finanzamt)
  • Geschäftskonto weiter im Blick behalten
  • Belege sammeln — auch wenn Sie nur wenige haben

Rückkehr zur Vollzeit: Neustart der Buchhaltung

Nach der Elternzeit starten viele Selbständige neu durch. Ein guter Moment, die Buchhaltung zu strukturieren:

  1. Jahresabschluss Elternjahr nachholen (wenn verschleppt)
  2. Steuerschätzung für das laufende Jahr mit Steuerberater
  3. Vorauszahlungen anpassen — nach einem Jahr mit geringem Einkommen wurden diese vielleicht reduziert
  4. Neue Kalkulationspreise überdenken: Was hat das Kind gekostet? Passen Ihre Stundensätze noch?

sevdesk-Tipps für selbständige Eltern

Belegerfassung per App: Das Smartphone-Foto des Kita-Belegs direkt in sevdesk — in 30 Sekunden erledigt, auch wenn der kleine Schreihals gerade kurz schläft.

Separate Projekte: Erstellen Sie in sevdesk ein Projekt „Elternzeit 2025“, um alle relevanten Belege und Buchungen dieser Phase zu bündeln.

Export für den Steuerberater: Am Jahresende alle Belege des Elterngeld-Jahres exportieren — Ihr Steuerberater hat alles auf einem Blick.

Preis sevdesk: Ab 6,90€/Monat im S-Tarif — auch in der Elternzeit erschwinglich. Hier sevdesk testen →

Fazit

Selbständig mit Kind zu sein, ist herausfordernd — aber mit der richtigen Vorbereitung und den richtigen Tools gut managebar. Elterngeld berechnen, Kinderbetreuungskosten dokumentieren, Buchhaltung auch in der Elternzeit am Laufen halten: Diese Aufgaben werden mit sevdesk deutlich weniger zeitaufwendig. So bleibt mehr Zeit für das Wichtigste — Ihr Kind.

KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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