KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ Anmeldung beim Finanzamt innerhalb von 4 Wochen nach Tätigkeitsbeginn
✅ Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Schritt für Schritt ausgefüllt
SevDesk ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit nutzen
⚠️ Umsatzsteueroption: Wählen Sie von Beginn an die richtige Lösung
⚠️ Buchführung beginnt mit dem ersten Beleg — nicht erst mit dem ersten Gewinn

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Die ersten Schritte in die Selbstständigkeit

Der Weg in die Selbstständigkeit ist steuerrechtlich klar geregelt. Als frischer Gründer müssen Sie sich kennen:

Bin ich Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Freiberufler (§ 18 EStG): Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Künstler, Wissenschaftler, Pädagogen, Journalisten, IT-Entwickler (oft), Designer (oft)
→ Kein Gewerbeamt nötig, direkt beim Finanzamt melden.

Gewerbetreibender: Händler, Handwerker, Makler, Gastronomie, Online-Shop-Betreiber, viele Dienstleister
→ Zunächst Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, dann Finanzamt.

Gewerbeanmeldung (falls nötig)

  • Gewerbeamt der Wohngemeinde
  • Kosten: 15–30€
  • Dokumente: Personalausweis, ggf. Erlaubnis (Handwerkskarte etc.)
  • Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt automatisch

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Das Finanzamt schickt Ihnen nach der Anmeldung einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (ELSTER-Formular). Die wichtigsten Angaben:

Umsatzsteuer-Option: Kleinunternehmer oder regelbesteuert?

Wählen Sie die Kleinunternehmerregelung wenn:

  • Voraussichtlicher Umsatz Jahr 1: unter 22.000€
  • Kunden sind Privatpersonen (keine B2B-Geschäfte)
  • Sie möchten einfache Buchhaltung

Wählen Sie Regelbesteuerung wenn:

  • Voraussichtlicher Umsatz: über 22.000€
  • Kunden sind Unternehmen (können Vorsteuer abziehen)
  • Sie kaufen teure Betriebsmittel (Vorsteuer-Vorteil!)

Vorauszahlungen schätzen

Der Fragebogen fragt nach geschätztem Gewinn und Umsatz für das laufende und nächste Jahr. Seien Sie realistisch — zu hoch: unnötige Vorauszahlungen. Zu niedrig: Nachzahlung mit Zinsen.

Die erste Steuernummer erhalten

Nach Einreichung des Fragebogens erhalten Sie eine Steuernummer (10–11 Stellen, z.B. 123/456/78901). Diese:

  • Steht auf ALLEN Ihren Rechnungen
  • Ist kein Geheimnis (im Gegensatz zur Steueridentifikationsnummer)
  • Kann sich bei Wohnsitzwechsel ändern

USt-IdNummer beantragen (optional)

Für Geschäfte mit EU-Ausland benötigen Sie zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr., z.B. DE123456789):

  • Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Online möglich: www.bzst.de → USt-IdNr.-Vergabe
  • Dauer: 1–2 Wochen

Erste Buchführung: Von Tag 1 an korrekt

SevDesk ab dem ersten Betriebstag nutzen:

  1. Unternehmensdaten eingeben (Steuernummer kommt nach)
  2. Erste Ausgaben (Computer, Software) sofort als Beleg erfassen
  3. Erste Rechnung erstellen — auch wenn noch keine Steuernummer da (Steuernummer ergänzen sobald vorhanden)
  4. Kontonummer auf Rechnung: Ihr Geschäftskonto oder privates Konto bis Geschäftskonto offen ist

Gründungskosten absetzen

Kosten VOR der offiziellen Gründung (z.B. Beratung, Kurse) können als „vorweggenommene Betriebsausgaben“ geltend gemacht werden — in der ersten Steuererklärung.

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[IMAGE:New business startup checklist with tax registration and first invoice setup, NO PEOPLE, no faces, fresh start entrepreneurship concept, green and blue optimistic design]

KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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