KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ Scheinrechnungen erkennen: Unbekannter Absender, unklare Leistung, ungewöhnliche Zahlungsfristen
✅ Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen: Strafrechtlich gefährlich
✅ SevDesk-Sicherheitspraxis: Belege vor Buchung verifizieren
⚠️ Wer eine Scheinrechnung wissentlich bucht, macht sich strafbar
⚠️ CEO-Fraud: Fälschliche Rechnungen im Namen des Chefs
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Was ist eine Scheinrechnung?
Eine Scheinrechnung ist eine Rechnung über Leistungen, die niemals erbracht wurden — oder die zwischen Scheinfirmen ausgestellt werden, um Steuervorteile zu erschleichen.
Formen:
- Rechnung für nicht erbrachte Leistung („Beratung“ ohne tatsächliche Beratung)
- Rechnung von Scheinfirma (GmbH ohne echte Aktivität)
- Überhöhte Rechnungen zwischen verbundenen Unternehmen
Spam-Rechnungen: Massenversand an Unternehmen
Ein häufiges Betrugsschema:
- Sie erhalten eine professionell aussehende Rechnung per Post oder E-Mail
- Für „Einträge“, „Branchenverzeichnis“, „Domain-Sicherung“
- Betrag: 149–399€ — „unscheinbar“ für viele Unternehmen
- Wird unbedacht gebucht und bezahlt
Prüfpunkte bei verdächtigen Rechnungen:
- Haben Sie diese Leistung jemals bestellt?
- Gibt es einen Ansprechpartner mit echter Telefonnummer?
- Ist das Unternehmen seriös auffindbar (Handelsregister)?
- Findet sich das Unternehmen bei Google mit negativen Bewertungen?
CEO-Fraud: Betrug mit gefälschten Chef-Mails
Ein fortgeschrittenes Betrugsschema:
- Betrüger imitiert E-Mail-Adresse Ihres Chefs oder Geschäftspartners
- „Dringende Überweisung“ auf unbekanntes Konto gefordert
- Keine Rechnung — nur E-Mail-Anweisung
Schutz: Überweisungen über bestimmten Betrag (z.B. 1.000€) immer telefonisch bestätigen — nie per E-Mail allein.
Vorsteuerabzug aus falschen Rechnungen
Das Risiko: Wenn Sie eine Scheinrechnung gutgläubig buchen und Vorsteuer ziehen, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen — auch ohne Ihre Schuld. Bei Kenntnis der Fälschung: Strafverfolgung.
In SevDesk:
- Jede Eingangsrechnung prüfen bevor Sie buchen
- Unbekannte Lieferanten: Kurze Google-Recherche
- Zweifelhafte Belege: Nicht buchen, sondern klären
Scheinrechnungen selbst ausstellen: Strafbar!
Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen zum eigenen Steuervorteil:
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe
- Urkundenfälschung
- Abgabenbetrug
Selbst wenn „niemand Schaden nimmt“ — das Finanzamt nimmt Schaden.
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