KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ Scheinrechnungen erkennen: Unbekannter Absender, unklare Leistung, ungewöhnliche Zahlungsfristen
✅ Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen: Strafrechtlich gefährlich
✅ SevDesk-Sicherheitspraxis: Belege vor Buchung verifizieren
⚠️ Wer eine Scheinrechnung wissentlich bucht, macht sich strafbar
⚠️ CEO-Fraud: Fälschliche Rechnungen im Namen des Chefs

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Was ist eine Scheinrechnung?

Eine Scheinrechnung ist eine Rechnung über Leistungen, die niemals erbracht wurden — oder die zwischen Scheinfirmen ausgestellt werden, um Steuervorteile zu erschleichen.

Formen:

  • Rechnung für nicht erbrachte Leistung („Beratung“ ohne tatsächliche Beratung)
  • Rechnung von Scheinfirma (GmbH ohne echte Aktivität)
  • Überhöhte Rechnungen zwischen verbundenen Unternehmen

Spam-Rechnungen: Massenversand an Unternehmen

Ein häufiges Betrugsschema:

  • Sie erhalten eine professionell aussehende Rechnung per Post oder E-Mail
  • Für „Einträge“, „Branchenverzeichnis“, „Domain-Sicherung“
  • Betrag: 149–399€ — „unscheinbar“ für viele Unternehmen
  • Wird unbedacht gebucht und bezahlt

Prüfpunkte bei verdächtigen Rechnungen:

  1. Haben Sie diese Leistung jemals bestellt?
  2. Gibt es einen Ansprechpartner mit echter Telefonnummer?
  3. Ist das Unternehmen seriös auffindbar (Handelsregister)?
  4. Findet sich das Unternehmen bei Google mit negativen Bewertungen?

CEO-Fraud: Betrug mit gefälschten Chef-Mails

Ein fortgeschrittenes Betrugsschema:

  1. Betrüger imitiert E-Mail-Adresse Ihres Chefs oder Geschäftspartners
  2. „Dringende Überweisung“ auf unbekanntes Konto gefordert
  3. Keine Rechnung — nur E-Mail-Anweisung

Schutz: Überweisungen über bestimmten Betrag (z.B. 1.000€) immer telefonisch bestätigen — nie per E-Mail allein.

Vorsteuerabzug aus falschen Rechnungen

Das Risiko: Wenn Sie eine Scheinrechnung gutgläubig buchen und Vorsteuer ziehen, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen — auch ohne Ihre Schuld. Bei Kenntnis der Fälschung: Strafverfolgung.

In SevDesk:

  • Jede Eingangsrechnung prüfen bevor Sie buchen
  • Unbekannte Lieferanten: Kurze Google-Recherche
  • Zweifelhafte Belege: Nicht buchen, sondern klären

Scheinrechnungen selbst ausstellen: Strafbar!

Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen zum eigenen Steuervorteil:

  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe
  • Urkundenfälschung
  • Abgabenbetrug

Selbst wenn „niemand Schaden nimmt“ — das Finanzamt nimmt Schaden.

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Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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