KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ Rürup-Rente: Beste Option für Selbstständige ohne GKV-Pflichtschutz
✅ Riester: Nur mit Ehepartner-Förderung attraktiv für Selbstständige
✅ Beiträge sind Sonderausgaben, nicht Betriebsausgaben
⚠️ Rürup-Rente: Keine Kapitalauszahlung möglich — nur lebenslange Rente
⚠️ Riester: Für Selbstständige ohne Pflichtversicherung oft nicht zugänglich
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Das Rentenproblem für Selbstständige
Wer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt (die meisten Selbstständigen), baut keine gesetzliche Rente auf. Die Rentenlücke ist real — und sie betrifft fast alle Selbstständigen.
Die gute Nachricht: Es gibt steuerlich geförderte Alternativen.
Riester-Rente: Für Selbstständige nur bedingt
Zugangsberechtigung: Riester ist primär für rentenversicherungspflichtige Personen (Angestellte). Selbstständige sind nur berechtigt wenn:
- Sie freiwillig in die gesetzliche RV einzahlen
- Ihr Ehepartner/Lebenspartner riesterberechtigt ist (Ehegattenzulage möglich)
Förderung: Grundzulage 175€/Jahr + Kinderzulagen. Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug.
Für typische Selbstständige ohne RV-Pflicht: Riester meist nicht sinnvoll.
Rürup-Rente (Basisrente): Die bessere Option für Selbstständige
Rürup ist das steuerlich attraktivste Altersvorsorge-Instrument für Selbstständige:
Steuerlicher Abzug 2025:
- Maximaler Beitrag: 29.344€ (Singles) / 58.688€ (Verheiratete)
- Davon absetzbar: 100% (seit 2023)
- Bei 42% Spitzensteuersatz: Max. 12.324€ Steuerersparnis pro Jahr
Charakteristiken:
- Lebenslange Rente ab Rentenalter (mind. 62. Lebensjahr)
- Keine vorzeitige Kapitalauszahlung
- Pfändungsgeschützt (wichtig bei Insolvenzrisiko)
- Bei Berufsunfähigkeit kombinierbar
Private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung
Alternativ zu Riester/Rürup:
- ETF-Sparplan: Renditeorientiert, flexibel, kein Steuervorteil beim Einzahlen
- Immobilie: Klassische Altersvorsorge, hoher Kapitalbedarf
- Freiwillige GRV: Monatliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung
In SevDesk buchen
Altersvorsorge-Beiträge sind SONDERAUSGABEN (keine Betriebsausgaben):
- Rürup/Riester-Beitrag überweisen
- In SevDesk als Privatentnahme buchen
- In der Einkommensteuererklärung (Anlage AV oder Anlage Vorsorgeaufwand) als Sonderausgaben eintragen
- NICHT als Betriebsausgabe — verfälscht die EÜR
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