KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ Rürup-Rente: Beste Option für Selbstständige ohne GKV-Pflichtschutz
✅ Riester: Nur mit Ehepartner-Förderung attraktiv für Selbstständige
✅ Beiträge sind Sonderausgaben, nicht Betriebsausgaben
⚠️ Rürup-Rente: Keine Kapitalauszahlung möglich — nur lebenslange Rente
⚠️ Riester: Für Selbstständige ohne Pflichtversicherung oft nicht zugänglich

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Das Rentenproblem für Selbstständige

Wer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt (die meisten Selbstständigen), baut keine gesetzliche Rente auf. Die Rentenlücke ist real — und sie betrifft fast alle Selbstständigen.

Die gute Nachricht: Es gibt steuerlich geförderte Alternativen.

Riester-Rente: Für Selbstständige nur bedingt

Zugangsberechtigung: Riester ist primär für rentenversicherungspflichtige Personen (Angestellte). Selbstständige sind nur berechtigt wenn:

  • Sie freiwillig in die gesetzliche RV einzahlen
  • Ihr Ehepartner/Lebenspartner riesterberechtigt ist (Ehegattenzulage möglich)

Förderung: Grundzulage 175€/Jahr + Kinderzulagen. Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug.

Für typische Selbstständige ohne RV-Pflicht: Riester meist nicht sinnvoll.

Rürup-Rente (Basisrente): Die bessere Option für Selbstständige

Rürup ist das steuerlich attraktivste Altersvorsorge-Instrument für Selbstständige:

Steuerlicher Abzug 2025:

  • Maximaler Beitrag: 29.344€ (Singles) / 58.688€ (Verheiratete)
  • Davon absetzbar: 100% (seit 2023)
  • Bei 42% Spitzensteuersatz: Max. 12.324€ Steuerersparnis pro Jahr

Charakteristiken:

  • Lebenslange Rente ab Rentenalter (mind. 62. Lebensjahr)
  • Keine vorzeitige Kapitalauszahlung
  • Pfändungsgeschützt (wichtig bei Insolvenzrisiko)
  • Bei Berufsunfähigkeit kombinierbar

Private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung

Alternativ zu Riester/Rürup:

  • ETF-Sparplan: Renditeorientiert, flexibel, kein Steuervorteil beim Einzahlen
  • Immobilie: Klassische Altersvorsorge, hoher Kapitalbedarf
  • Freiwillige GRV: Monatliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung

In SevDesk buchen

Altersvorsorge-Beiträge sind SONDERAUSGABEN (keine Betriebsausgaben):

  1. Rürup/Riester-Beitrag überweisen
  2. In SevDesk als Privatentnahme buchen
  3. In der Einkommensteuererklärung (Anlage AV oder Anlage Vorsorgeaufwand) als Sonderausgaben eintragen
  4. NICHT als Betriebsausgabe — verfälscht die EÜR

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Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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