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Homeoffice-Pauschale 2025: 1.260 EUR absetzen mit SevDesk

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

• Aktualisiert am 9. April 2026 • 2 Min. Lesezeit
Homeoffice-Pauschale 2025: 1.260 EUR absetzen mit SevDesk
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Als Steuerberater mit 18 Jahren Erfahrung erkläre ich dieses Thema so, wie ich es meinen Mandanten erkläre: direkt, praxisnah und ohne unnötigen Fachjargon.

Seit 2023 gibt es für das Homeoffice eine klare Regelung für alle Selbstständigen. Die Homeoffice-Pauschale und das häusliche Arbeitszimmer sind die zwei Wege, um Heimarbeitskosten steuerlich geltend zu machen.

Weg 1: Die Homeoffice-Pauschale

Seit 2023 gilt für alle Arbeitstage im Homeoffice:

  • 6€ pro Arbeitstag im Homeoffice
  • Maximal 210 Tage pro Jahr
  • Maximal 1 260€ pro Jahr

Die Homeoffice-Pauschale gilt ohne besonderen Nachweis — Sie müssen kein separates Arbeitszimmer haben. Ein Küchentisch reicht.

Bedingung: Sie arbeiten an diesem Tag ausschließlich im Homeoffice und betreiben keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb.

Weg 2: Das häusliche Arbeitszimmer

Wenn Sie einen Raum in Ihrer Wohnung ausschließlich und dauerhaft für berufliche Zwecke nutzen, können Sie die anteiligen Wohnkosten vollständig absetzen.

Berechnung:

  • Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche
  • Miete × Anteil = abzugsfähige Betriebsausgabe

Beispiel: Wohnung 80m², Arbeitszimmer 12m² = 15%. Monatsmiete 1 200€ → 180€/Monat = 2 160€/Jahr absetzbar.

Strenge Voraussetzungen:

  • Der Raum muss ausschließlich beruflich genutzt werden
  • Kein Gästebett, kein Fernseher, keine private Nutzung
  • Das Finanzamt prüft das genau — bei Zweifeln kommt ein Prüfer vorbei

Homeoffice-Kosten in SevDesk erfassen

Homeoffice-Pauschale: Erstellen Sie eine manuelle Buchung in SevDesk für die Homeoffice-Pauschale. Kategorie: „Häusliches Arbeitszimmer“ oder „Homeoffice“. Betrag: Anzahl Homeoffice-Tage × 6€. Kein Beleg erforderlich.

Arbeitszimmer-Anteil: Buchen Sie den monatlichen Mietanteil als „Miete Arbeitszimmer“. Legen Sie den Berechtigungsnachweis (Grundriss, Flächenberechnung) einmalig in SevDesk ab.

Digitales Equipment im Homeoffice

Zusätzlich zur Pauschale oder zum Arbeitszimmer können Sie absetzen:

  • Schreibtisch, Bürostuhl (bei vorhandenem Arbeitszimmer)
  • Monitor, Tastatur, Maus
  • Headset, Webcam
  • Drucker, Aktenschrank

Für Gegenstände unter 800€ netto: Sofortabschreibung als GWG.

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[IMAGE:home office setup with laptop showing tax deduction calculator for remote workers, professional home workspace with organized desk and plants, no people, modern productive environment]

Markus Hoffmann
Von Markus Hoffmann

Markus Hoffmann ist zertifizierter Buchhalter mit 18 Jahren Berufserfahrung in der Beratung von Freiberuflern und kleinen Unternehmen. Als langjähriger Partner mehrerer Steuerberatungskanzleien in Bayern hat er Hunderte von Unternehmern bei der Wahl ihrer Buchhaltungssoftware begleitet. Auf buchhaltung-test.com testet er unabhängig SevDesk, Lexoffice, Fastbill und weitere Lösungen für den deutschen Markt.

 ·  Zuletzt aktualisiert: 9. April 2026

Markus Hoffmann

Markus Hoffmann

Steuerberater und Buchhaltungsexperte

Steuerberater mit ueber 15 Jahren Erfahrung. Ich habe mehr als 20 Buchhaltungsprogramme getestet und teile hier meine Praxiserfahrung, um Ihnen bei der richtigen Wahl zu helfen.

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