Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen: B2C EU-Kunden und OSS für Selbstständige
Wer digitale Produkte oder Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU verkauft — Online-Kurse, E-Books, Software, Downloads, Streaming — steht vor einer steuerlichen Besonderheit: Die Mehrwertsteuer des Landes des Käufers gilt, nicht die des Verkäufers. Für einen deutschen Selbstständigen mit europäischen Kunden hat das praktische Konsequenzen.
Das Grundprinzip: Empfängerortprinzip
Für elektronische (digitale) Leistungen an Privatpersonen (B2C) innerhalb der EU gilt seit 2015 das Empfängerortprinzip (§ 3a Abs. 5 UStG, Art. 58 MwStSysRL):
Die Mehrwertsteuer des Landes des Kunden gilt.
Beispiele:
- Deutscher Onlineshop verkauft E-Book an Privatperson in Frankreich → 20% französische MwSt
- Deutsches SaaS an Privatperson in Spanien → 21% spanische MwSt
- Online-Kurs an Privatperson in Polen → 23% polnische MwSt
Die 10.000€-Schwelle
Für kleine Unternehmer gibt es eine Erleichterung: Die 10.000€-Schwelle.
Wenn Ihr Gesamtumsatz an EU-B2C-Kunden unter 10.000€ liegt:
Sie dürfen die deutschen MwSt-Sätze (19% / 7%) anwenden — und brauchen sich nicht um ausländische MwSt zu kümmern.
Wenn Sie die 10.000€ überschreiten:
Sie müssen die MwSt des jeweiligen Empfängerlands anwenden. Ab diesem Punkt haben Sie zwei Optionen:
- Sich in jedem EU-Land einzeln registrieren (sehr aufwendig)
- Den One-Stop-Shop (OSS) nutzen
Wichtig: Die 10.000€-Schwelle gilt für alle B2C-Umsätze mit EU-Privatkunden zusammen, nicht per Land.
Der One-Stop-Shop (OSS): Die Vereinfachungslösung
Der OSS (One-Stop-Shop, früher MOSS) ermöglicht es, alle EU-B2C-Umsätze zentral über eine einzige Stelle zu melden und die Steuer abzuführen — ohne sich in jedem EU-Land registrieren zu müssen.
So funktioniert der OSS für deutsche Unternehmer:
- Registrierung: Einmalig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über das BZSt-Online-Portal
- Quartalsweise Meldung: Umsätze pro EU-Land und angewendetem Steuersatz melden
- Zahlung: Eine Zahlung an das BZSt, das die Steuer an die einzelnen EU-Staaten weiterleitet
- Frist: 20. des Monats nach dem Quartalsende (20. April, 20. Juli, 20. Oktober, 20. Januar)
Vorteil: Keine Mehrfachregistrierung, eine Stelle für alle EU-Umsätze.
Achtung: Der OSS gilt nur für B2C-Leistungen. Für B2B-Leistungen gilt Reverse Charge (kein OSS nötig).
Welche Leistungen sind betroffen?
Typisch betroffene digitale Leistungen:
- E-Books, digitale Magazine, PDF-Dokumente
- Online-Kurse, Webinare, E-Learning-Inhalte
- Software-Lizenzen, SaaS-Abonnements
- Musik- und Video-Streaming
- Apps und digitale Spiele
- Websites und Hosting
- Online-Advertising (wenn automatisiert)
Nicht betroffen (andere Regeln):
- Physische Güter (Versand-Schwelle gilt hier)
- Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt (Coaching, Beratung 1-on-1)
- B2B-Leistungen (Reverse Charge gilt)
Anwendbare MwSt-Sätze: Was gilt wo?
Jedes EU-Land hat seine eigenen Sätze für digitale Dienstleistungen:
| Land | Standard-MwSt |
|---|---|
| Deutschland | 19% |
| Frankreich | 20% |
| Italien | 22% |
| Spanien | 21% |
| Niederlande | 21% |
| Polen | 23% |
| Ungarn | 27% |
| Österreich | 20% |
| Belgien | 21% |
Es gibt EU-weit keine einheitliche Liste von ermäßigten Sätzen für digitale Güter — manche Länder haben sie, andere nicht. Prüfen Sie für jeden Markt den geltenden Satz.
Buchhaltung mit sevDesk für OSS-Umsätze
sevDesk unterstützt OSS-Buchungen:
Kunden anlegen:
- Land des Kunden hinterlegen
- Als Privatperson (nicht Unternehmen) markieren
Rechnungen:
- sevDesk kann die korrekte MwSt des Empfängerlands automatisch anwenden, wenn das Land korrekt hinterlegt ist
- Rechnungen mit ausländischen MwSt-Sätzen erstellen
OSS-Reporting:
- Umsätze nach EU-Land gefiltert exportieren
- Für die quartalsweise OSS-Meldung benötigen Sie eine Liste: Umsatz × Steuersatz × Land
Hinweis: Die quartalsweise OSS-Meldung selbst erfolgt über das BZSt-Online-Portal, nicht direkt aus sevDesk. sevDesk liefert aber die Datengrundlage.
Praktisches Beispiel: Online-Kurs-Anbieter
Sie verkaufen monatlich:
- 50 Online-Kurs-Lizenzen an Kunden in Deutschland (50 × 197€ = 9.850€)
- 20 an Kunden in Frankreich (20 × 197€ = 3.940€)
- 15 an Kunden in den Niederlanden (15 × 197€ = 2.955€)
- 10 an Kunden in Italien (10 × 197€ = 1.970€)
Gesamtumsatz B2C EU-Ausland: 8.865€ — noch unter der 10.000€-Jahresschwelle.
Wenn Sie aber jährlich > 10.000€ EU-Ausland erzielen → OSS-Pflicht.
MwSt-Aufteilung wenn OSS aktiv:
- DE: 9.850€ × 19% = 1.871,50€ → normale UStVA
- FR: 3.940€ × 20% = 788,00€ → OSS-Meldung Q[X]
- NL: 2.955€ × 21% = 620,55€ → OSS-Meldung Q[X]
- IT: 1.970€ × 22% = 433,40€ → OSS-Meldung Q[X]
Häufige Fragen und Missverständnisse
Muss ich für jede Bestellung das Land des Kunden ermitteln?
Ja. Sie müssen zwei Nachweise haben (IP-Adresse, Rechnungsadresse, Zahlungsmethode…), die das EU-Land des Kunden bestätigen. Bei digitalen Produkten gilt die Rechnungsadresse als Standard-Nachweis.
Gilt OSS auch für Kunden außerhalb der EU (USA, UK, CH)?
Nein. OSS ist nur für EU-B2C. Für Kunden in Drittländern gilt Steuerfreiheit als Drittlandsleistung.
Was passiert, wenn ich den OSS nicht nutze und die 10.000€ überschreite?
Dann müssten Sie sich theoretisch in jedem EU-Land mit Kunden registrieren. In der Praxis werden viele kleine Anbieter zunächst nicht kontrolliert, aber das steuerliche Risiko besteht.
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Für die OSS-Registrierung und die korrekten Steuersätze je EU-Land empfiehlt sich einmalig die Beratung durch einen auf EU-MwSt spezialisierten Steuerberater.
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