Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen: B2C EU-Kunden und OSS für Selbstständige

Wer digitale Produkte oder Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU verkauft — Online-Kurse, E-Books, Software, Downloads, Streaming — steht vor einer steuerlichen Besonderheit: Die Mehrwertsteuer des Landes des Käufers gilt, nicht die des Verkäufers. Für einen deutschen Selbstständigen mit europäischen Kunden hat das praktische Konsequenzen.

Das Grundprinzip: Empfängerortprinzip

Für elektronische (digitale) Leistungen an Privatpersonen (B2C) innerhalb der EU gilt seit 2015 das Empfängerortprinzip (§ 3a Abs. 5 UStG, Art. 58 MwStSysRL):

Die Mehrwertsteuer des Landes des Kunden gilt.

Beispiele:

  • Deutscher Onlineshop verkauft E-Book an Privatperson in Frankreich → 20% französische MwSt
  • Deutsches SaaS an Privatperson in Spanien → 21% spanische MwSt
  • Online-Kurs an Privatperson in Polen → 23% polnische MwSt

Die 10.000€-Schwelle

Für kleine Unternehmer gibt es eine Erleichterung: Die 10.000€-Schwelle.

Wenn Ihr Gesamtumsatz an EU-B2C-Kunden unter 10.000€ liegt:
Sie dürfen die deutschen MwSt-Sätze (19% / 7%) anwenden — und brauchen sich nicht um ausländische MwSt zu kümmern.

Wenn Sie die 10.000€ überschreiten:
Sie müssen die MwSt des jeweiligen Empfängerlands anwenden. Ab diesem Punkt haben Sie zwei Optionen:

  1. Sich in jedem EU-Land einzeln registrieren (sehr aufwendig)
  2. Den One-Stop-Shop (OSS) nutzen

Wichtig: Die 10.000€-Schwelle gilt für alle B2C-Umsätze mit EU-Privatkunden zusammen, nicht per Land.

Der One-Stop-Shop (OSS): Die Vereinfachungslösung

Der OSS (One-Stop-Shop, früher MOSS) ermöglicht es, alle EU-B2C-Umsätze zentral über eine einzige Stelle zu melden und die Steuer abzuführen — ohne sich in jedem EU-Land registrieren zu müssen.

So funktioniert der OSS für deutsche Unternehmer:

  1. Registrierung: Einmalig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über das BZSt-Online-Portal
  2. Quartalsweise Meldung: Umsätze pro EU-Land und angewendetem Steuersatz melden
  3. Zahlung: Eine Zahlung an das BZSt, das die Steuer an die einzelnen EU-Staaten weiterleitet
  4. Frist: 20. des Monats nach dem Quartalsende (20. April, 20. Juli, 20. Oktober, 20. Januar)

Vorteil: Keine Mehrfachregistrierung, eine Stelle für alle EU-Umsätze.

Achtung: Der OSS gilt nur für B2C-Leistungen. Für B2B-Leistungen gilt Reverse Charge (kein OSS nötig).

Welche Leistungen sind betroffen?

Typisch betroffene digitale Leistungen:

  • E-Books, digitale Magazine, PDF-Dokumente
  • Online-Kurse, Webinare, E-Learning-Inhalte
  • Software-Lizenzen, SaaS-Abonnements
  • Musik- und Video-Streaming
  • Apps und digitale Spiele
  • Websites und Hosting
  • Online-Advertising (wenn automatisiert)

Nicht betroffen (andere Regeln):

  • Physische Güter (Versand-Schwelle gilt hier)
  • Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt (Coaching, Beratung 1-on-1)
  • B2B-Leistungen (Reverse Charge gilt)

Anwendbare MwSt-Sätze: Was gilt wo?

Jedes EU-Land hat seine eigenen Sätze für digitale Dienstleistungen:

Land Standard-MwSt
Deutschland 19%
Frankreich 20%
Italien 22%
Spanien 21%
Niederlande 21%
Polen 23%
Ungarn 27%
Österreich 20%
Belgien 21%

Es gibt EU-weit keine einheitliche Liste von ermäßigten Sätzen für digitale Güter — manche Länder haben sie, andere nicht. Prüfen Sie für jeden Markt den geltenden Satz.

Buchhaltung mit sevDesk für OSS-Umsätze

sevDesk unterstützt OSS-Buchungen:

Kunden anlegen:

  • Land des Kunden hinterlegen
  • Als Privatperson (nicht Unternehmen) markieren

Rechnungen:

  • sevDesk kann die korrekte MwSt des Empfängerlands automatisch anwenden, wenn das Land korrekt hinterlegt ist
  • Rechnungen mit ausländischen MwSt-Sätzen erstellen

OSS-Reporting:

  • Umsätze nach EU-Land gefiltert exportieren
  • Für die quartalsweise OSS-Meldung benötigen Sie eine Liste: Umsatz × Steuersatz × Land

Hinweis: Die quartalsweise OSS-Meldung selbst erfolgt über das BZSt-Online-Portal, nicht direkt aus sevDesk. sevDesk liefert aber die Datengrundlage.

Praktisches Beispiel: Online-Kurs-Anbieter

Sie verkaufen monatlich:

  • 50 Online-Kurs-Lizenzen an Kunden in Deutschland (50 × 197€ = 9.850€)
  • 20 an Kunden in Frankreich (20 × 197€ = 3.940€)
  • 15 an Kunden in den Niederlanden (15 × 197€ = 2.955€)
  • 10 an Kunden in Italien (10 × 197€ = 1.970€)

Gesamtumsatz B2C EU-Ausland: 8.865€ — noch unter der 10.000€-Jahresschwelle.
Wenn Sie aber jährlich > 10.000€ EU-Ausland erzielen → OSS-Pflicht.

MwSt-Aufteilung wenn OSS aktiv:

  • DE: 9.850€ × 19% = 1.871,50€ → normale UStVA
  • FR: 3.940€ × 20% = 788,00€ → OSS-Meldung Q[X]
  • NL: 2.955€ × 21% = 620,55€ → OSS-Meldung Q[X]
  • IT: 1.970€ × 22% = 433,40€ → OSS-Meldung Q[X]

Häufige Fragen und Missverständnisse

Muss ich für jede Bestellung das Land des Kunden ermitteln?
Ja. Sie müssen zwei Nachweise haben (IP-Adresse, Rechnungsadresse, Zahlungsmethode…), die das EU-Land des Kunden bestätigen. Bei digitalen Produkten gilt die Rechnungsadresse als Standard-Nachweis.

Gilt OSS auch für Kunden außerhalb der EU (USA, UK, CH)?
Nein. OSS ist nur für EU-B2C. Für Kunden in Drittländern gilt Steuerfreiheit als Drittlandsleistung.

Was passiert, wenn ich den OSS nicht nutze und die 10.000€ überschreite?
Dann müssten Sie sich theoretisch in jedem EU-Land mit Kunden registrieren. In der Praxis werden viele kleine Anbieter zunächst nicht kontrolliert, aber das steuerliche Risiko besteht.

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Für die OSS-Registrierung und die korrekten Steuersätze je EU-Land empfiehlt sich einmalig die Beratung durch einen auf EU-MwSt spezialisierten Steuerberater.

KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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