KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ Innergemeinschaftliche Lieferungen: 0% USt wenn Bedingungen erfüllt
✅ SevDesk erstellt automatisch korrekte EU-Rechnungen ohne deutsche USt
✅ Zusammenfassende Meldung (ZM) automatisch aus SevDesk-Daten
⚠️ Bedingung: Käufer muss gültige USt-IdNr. haben
⚠️ Nachweis der Lieferung aufbewahren (Versandbeleg, Zollpapiere)
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Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?
Wenn Sie als deutsches Unternehmen Waren (nicht Dienstleistungen!) an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat liefern, liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor.
Bedingungen für die Steuerbefreiung (0% USt):
- Lieferant ist in Deutschland umsatzsteuerpflichtig
- Käufer ist in einem anderen EU-Land registriert und hat gültige USt-IdNr.
- Ware wird physisch in den anderen EU-Staat geliefert
- Nachweis der Lieferung liegt vor
Fehlt eine dieser Bedingungen → deutsche Umsatzsteuer 19% auf der Rechnung.
Rechnungsgestaltung für EU-Lieferungen in SevDesk
Kontakt richtig anlegen
- SevDesk → Neuer Kontakt
- Land: EU-Mitgliedstaat (z.B. Frankreich)
- USt-IdNr. des Kunden eingeben (z.B. FR12345678901)
- Aktivieren: „Innergemeinschaftlicher Unternehmer“
SevDesk prüft NICHT automatisch die Gültigkeit der USt-IdNr. — das müssen Sie selbst über das BZSt-Online-Portal tun!
Rechnung erstellen
- Neues Angebot/Rechnung → Kunde aus EU wählen
- SevDesk erkennt EU-Unternehmer → setzt Steuersatz automatisch auf 0%
- Pflichttext erscheint: „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Nr. 1b UStG“
- Ihre USt-IdNr. und die des Käufers müssen auf der Rechnung stehen
USt-IdNr. des Kunden prüfen
Pflicht: Vor jeder Lieferung die USt-IdNr. des EU-Kunden verifizieren.
Methode: BZSt-Portal → www.bzst.de → USt-IdNr.-Abfrage
- Einfache Abfrage: Nur Gültigkeit prüfen
- Qualifizierte Abfrage (empfohlen): Gültigkeit + Name + Adresse bestätigen lassen
Den Prüfnachweis aufbewahren!
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Für innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen muss monatlich eine Zusammenfassende Meldung an das BZSt gesendet werden.
In SevDesk:
- Berichte → Zusammenfassende Meldung
- Monat wählen → alle EU-Lieferungen erscheinen
- Export als ELSTER-Datei oder manuell im BZSt-Online-Portal eintragen
Frist: 25. des Folgemonats (identisch mit UStVA).
Dienstleistungen ins EU-Ausland: Reverse Charge
Achtung: Für DIENSTLEISTUNGEN ins EU-Ausland (B2B) gilt NICHT die innergemeinschaftliche Lieferung, sondern das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG):
- Rechnung ohne USt ausstellen
- Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)“
- In der ZM melden
- Der EU-Käufer versteuert selbst in seinem Land
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[IMAGE:EU cross-border business invoice with European flag and zero VAT concept illustration, NO PEOPLE, no faces, international trade and accounting design, blue and yellow EU colors]
Buchhaltung Test