KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ Innergemeinschaftliche Lieferungen: 0% USt wenn Bedingungen erfüllt
✅ SevDesk erstellt automatisch korrekte EU-Rechnungen ohne deutsche USt
✅ Zusammenfassende Meldung (ZM) automatisch aus SevDesk-Daten
⚠️ Bedingung: Käufer muss gültige USt-IdNr. haben
⚠️ Nachweis der Lieferung aufbewahren (Versandbeleg, Zollpapiere)

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Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?

Wenn Sie als deutsches Unternehmen Waren (nicht Dienstleistungen!) an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat liefern, liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor.

Bedingungen für die Steuerbefreiung (0% USt):

  1. Lieferant ist in Deutschland umsatzsteuerpflichtig
  2. Käufer ist in einem anderen EU-Land registriert und hat gültige USt-IdNr.
  3. Ware wird physisch in den anderen EU-Staat geliefert
  4. Nachweis der Lieferung liegt vor

Fehlt eine dieser Bedingungen → deutsche Umsatzsteuer 19% auf der Rechnung.

Rechnungsgestaltung für EU-Lieferungen in SevDesk

Kontakt richtig anlegen

  1. SevDesk → Neuer Kontakt
  2. Land: EU-Mitgliedstaat (z.B. Frankreich)
  3. USt-IdNr. des Kunden eingeben (z.B. FR12345678901)
  4. Aktivieren: „Innergemeinschaftlicher Unternehmer“

SevDesk prüft NICHT automatisch die Gültigkeit der USt-IdNr. — das müssen Sie selbst über das BZSt-Online-Portal tun!

Rechnung erstellen

  1. Neues Angebot/Rechnung → Kunde aus EU wählen
  2. SevDesk erkennt EU-Unternehmer → setzt Steuersatz automatisch auf 0%
  3. Pflichttext erscheint: „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Nr. 1b UStG“
  4. Ihre USt-IdNr. und die des Käufers müssen auf der Rechnung stehen

USt-IdNr. des Kunden prüfen

Pflicht: Vor jeder Lieferung die USt-IdNr. des EU-Kunden verifizieren.

Methode: BZSt-Portal → www.bzst.de → USt-IdNr.-Abfrage

  • Einfache Abfrage: Nur Gültigkeit prüfen
  • Qualifizierte Abfrage (empfohlen): Gültigkeit + Name + Adresse bestätigen lassen

Den Prüfnachweis aufbewahren!

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Für innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen muss monatlich eine Zusammenfassende Meldung an das BZSt gesendet werden.

In SevDesk:

  1. Berichte → Zusammenfassende Meldung
  2. Monat wählen → alle EU-Lieferungen erscheinen
  3. Export als ELSTER-Datei oder manuell im BZSt-Online-Portal eintragen

Frist: 25. des Folgemonats (identisch mit UStVA).

Dienstleistungen ins EU-Ausland: Reverse Charge

Achtung: Für DIENSTLEISTUNGEN ins EU-Ausland (B2B) gilt NICHT die innergemeinschaftliche Lieferung, sondern das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG):

  • Rechnung ohne USt ausstellen
  • Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)“
  • In der ZM melden
  • Der EU-Käufer versteuert selbst in seinem Land

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[IMAGE:EU cross-border business invoice with European flag and zero VAT concept illustration, NO PEOPLE, no faces, international trade and accounting design, blue and yellow EU colors]


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Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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