KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ Homeoffice-Pauschale 2024/2025: 6€/Tag, max 1 260€/Jahr (210 Tage)
✅ Häusliches Arbeitszimmer: volle Kosten absetzbar bei ausschließlicher beruflicher Nutzung
✅ SevDesk erfasst die Homeoffice-Ausgaben korrekt als Betriebsausgabe
⚠️ Für das häusliche Arbeitszimmer müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein
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Seit 2023 gibt es für das Homeoffice eine klare Regelung für alle Selbstständigen. Die Homeoffice-Pauschale und das häusliche Arbeitszimmer sind die zwei Wege, um Heimarbeitskosten steuerlich geltend zu machen.
Weg 1: Die Homeoffice-Pauschale
Seit 2023 gilt für alle Arbeitstage im Homeoffice:
- 6€ pro Arbeitstag im Homeoffice
- Maximal 210 Tage pro Jahr
- Maximal 1 260€ pro Jahr
Die Homeoffice-Pauschale gilt ohne besonderen Nachweis — Sie müssen kein separates Arbeitszimmer haben. Ein Küchentisch reicht.
Bedingung: Sie arbeiten an diesem Tag ausschließlich im Homeoffice und betreiben keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb.
Weg 2: Das häusliche Arbeitszimmer
Wenn Sie einen Raum in Ihrer Wohnung ausschließlich und dauerhaft für berufliche Zwecke nutzen, können Sie die anteiligen Wohnkosten vollständig absetzen.
Berechnung:
- Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche
- Miete × Anteil = abzugsfähige Betriebsausgabe
Beispiel: Wohnung 80m², Arbeitszimmer 12m² = 15%. Monatsmiete 1 200€ → 180€/Monat = 2 160€/Jahr absetzbar.
Strenge Voraussetzungen:
- Der Raum muss ausschließlich beruflich genutzt werden
- Kein Gästebett, kein Fernseher, keine private Nutzung
- Das Finanzamt prüft das genau — bei Zweifeln kommt ein Prüfer vorbei
Homeoffice-Kosten in SevDesk erfassen
Homeoffice-Pauschale: Erstellen Sie eine manuelle Buchung in SevDesk für die Homeoffice-Pauschale. Kategorie: „Häusliches Arbeitszimmer“ oder „Homeoffice“. Betrag: Anzahl Homeoffice-Tage × 6€. Kein Beleg erforderlich.
Arbeitszimmer-Anteil: Buchen Sie den monatlichen Mietanteil als „Miete Arbeitszimmer“. Legen Sie den Berechtigungsnachweis (Grundriss, Flächenberechnung) einmalig in SevDesk ab.
Digitales Equipment im Homeoffice
Zusätzlich zur Pauschale oder zum Arbeitszimmer können Sie absetzen:
- Schreibtisch, Bürostuhl (bei vorhandenem Arbeitszimmer)
- Monitor, Tastatur, Maus
- Headset, Webcam
- Drucker, Aktenschrank
Für Gegenstände unter 800€ netto: Sofortabschreibung als GWG.
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[IMAGE:home office setup with laptop showing tax deduction calculator for remote workers, professional home workspace with organized desk and plants, no people, modern productive environment]
Buchhaltung Test