Gründungszuschuss und Buchhaltung: Was Gründer aus der Arbeitslosigkeit wissen müssen

Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit ist eine der attraktivsten Förderungen für angehende Selbstständige. Aber wie wird diese Förderung steuerlich und buchhalterisch behandelt?

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) besteht aus zwei Phasen:

Phase 1 (6 Monate):

  • Ihr bisheriges ALG-I pro Monat + 300€ Pauschale für soziale Absicherung

Phase 2 (optional, weitere 9 Monate):

  • Nur noch 300€ Monatspauschale (Ermessensleistung)

Voraussetzungen:

  • Anspruch auf ALG I (mindestens 150 Tage Restanspruch)
  • Tragfähige Geschäftsidee (Stellungnahme einer fachkundigen Stelle)
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit

Ist der Gründungszuschuss Steuerpflichtig?

Nein, der Gründungszuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG). Als Lohnersatzleistung unterliegt er dem Progressionsvorbehalt — er erhöht den Steuersatz auf Ihre anderen Einkünfte, wird aber selbst nicht besteuert.

Buchhalterisch: Den Gründungszuschuss erfassen Sie NICHT als Betriebseinnahme in der EÜR. Er erscheint in der Einkommensteuererklärung (Anlage N) nur für den Progressionsvorbehalt.

sevDesk für Existenzgründer: Start-Setup

Schritt 1: Unternehmensdaten einrichten (Name, Adresse, Steuernummer)

Schritt 2: Steuereinstellungen festlegen (Kleinunternehmer § 19 UStG oder Regelbesteuerung)

Schritt 3: Bankkonto verknüpfen für automatischen Abgleich

Schritt 4: Erste Rechnung erstellen

Gründungskosten: Was Absetzbar Ist

Kosten vor der eigentlichen Gründung können als vorweggenommene Betriebsausgaben abgesetzt werden:

  • Beratungskosten (Steuerberater, IHK)
  • Gewerbeanmeldung
  • Büroausstattung
  • Webseite und Domain
  • Fachbücher und Schulungen

Voraussetzung: Die Verbindung zur geplanten Selbstständigkeit muss klar sein.

Gewinnermittlung: EÜR für Gründer

Als Gründer mit Gründungszuschuss sind Sie fast immer EÜR-pflichtig:

  • Einfacher als doppelte Buchführung
  • Ausreichend bis 800.000€ Umsatz / 80.000€ Gewinn
  • sevDesk bildet die EÜR vollständig ab und exportiert sie

Steuern Zurücklegen: Die Goldene Regel

Im ersten Jahr gibt es oft noch keine Vorauszahlungen. Aber nach dem Jahresabschluss kommt die Einkommensteuer-Nachzahlung. Legen Sie monatlich 25-30% des Gewinns zurück.

Beispiel: Gewinn 30.000€/Jahr → 25% = 7.500€ Steuerrücklage → entspricht 625€/Monat, die Sie nicht ausgeben.

Soziale Absicherung nach dem Gründungszuschuss

Nach Ende der Förderung (6-15 Monate) müssen Sie die Sozialversicherung vollständig selbst finanzieren:

  • Krankenversicherung: Pflicht. GKV (freiwillig) oder PKV. Die 300€ Pauschale deckt die Beiträge oft nicht vollständig.
  • Rentenversicherung: Je nach Berufsgruppe Pflicht oder freiwillig.

Planen Sie 500-1.500€ monatlich für Sozialabgaben nach Auslaufen der Förderung ein.

Wichtig: Getrennte Konten von Anfang an

Eröffnen Sie ein separates Geschäftskonto — auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Trennung von privaten und geschäftlichen Zahlungen spart enorm viel Buchhaltungszeit und verhindert Fehler bei der Betriebsprüfung.

Fazit: Sauber Starten mit sevDesk

Der Gründungszuschuss ist eine wertvolle Starthilfe — steuerfrei und ohne Rückzahlungspflicht bei Erfolg. Nutzen Sie die Förderphase, um Ihre Buchhaltung von Anfang an korrekt aufzusetzen.

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Für die individuelle Steuerplanung im Gründungsjahr empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater oder die IHK Ihrer Region.

KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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