KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ Englischsprachige Rechnungen können ohne Übersetzung gebucht werden
✅ SevDesk OCR erkennt auch englische Belege
✅ Fremdwährungsbeträge automatisch in EUR umgerechnet
⚠️ Bei Nicht-EU-Sprachen (Chinesisch, Arabisch): Übersetzung empfohlen
⚠️ Vorsteuerabzug aus ausländischen Rechnungen: Nur unter Voraussetzungen möglich
[CTA:sevdesk-kostenlos-testen]
Muss ich fremdsprachige Rechnungen übersetzen?
Grundregel des deutschen Steuerrechts: Buchführungsunterlagen müssen für das deutsche Finanzamt lesbar und verständlich sein.
Englisch: Im Geschäftsverkehr als „allgemein verständlich“ akzeptiert — keine Übersetzung nötig.
Andere EU-Sprachen (Französisch, Spanisch, Italienisch): In der Praxis meist ohne Übersetzung akzeptiert bei klarer Erkennbarkeit (Betrag, Datum, Lieferant).
Nicht-EU-Sprachen (Chinesisch, Arabisch, Kyrillisch): Übersetzung empfohlen, bei Betriebsprüfung oft gefordert.
Fremdsprachige Rechnungen in SevDesk buchen
OCR-Verarbeitung
Der SevDesk-Belegscan (OCR) verarbeitet Rechnungen in mehreren Sprachen:
- Englisch: Sehr gute Erkennung
- Spanisch/Französisch: Gut
- Andere Sprachen: Variiert
Nach dem Scan: Felder manuell prüfen und korrigieren falls nötig.
Fremdwährungsrechnung buchen
- Beleg scannen
- Betrag in Originalwährung eingeben (z.B. 500 USD)
- SevDesk: Wechselkurs des Buchungstags automatisch abgerufen
- EUR-Gegenwert berechnet und als Buchungsbetrag eingetragen
- Originalwährung als Notiz
Vorsteuer aus ausländischen Rechnungen
EU-Eingangsleistungen (Reverse Charge)
Berechnet der EU-Lieferant keine Steuer: Reverse Charge buchen → Vorsteuer selbst berechnen und abziehen.
Drittland-Rechnungen (z.B. US-Software-Abo)
- Meistens keine USt auf ausländischen Rechnungen
- Reverse Charge für B2B-Dienstleistungen aus Drittstaaten
- Manche US-Anbieter berechnen deutschen Mehrwertsteuern (z.B. Google, Adobe): Diese können als Vorsteuer abgezogen werden
NICHT möglicher Vorsteuerabzug
Ausländische Mehrwertsteuer (z.B. britische VAT, französische TVA) kann NICHT in Deutschland als Vorsteuer abgezogen werden. Ausnahme: EU-Vorsteuererstattungsverfahren (§ 18 UStG).
Belege ohne Steuernummer oder USt-IdNr.
Ausländische Lieferanten haben oft keine deutsche Steuernummer. Das ist korrekt — für den Vorsteuerabzug (Reverse Charge) benötigen Sie die Steuernummer des ausländischen Lieferanten in dessen Heimatland.
[CTA:sevdesk-kostenlos-testen]
[IMAGE:International invoice in multiple languages being processed in accounting software, NO PEOPLE, no faces, global business document and translation concept, blue and multicultural design]
Buchhaltung Test