KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ Kilometerpauschale 2024/2025: 0,30€/km (PKW), erste 20 km: 0,38€/km
✅ Wahl zwischen Kilometerpauschale und Fahrtenbuch
✅ Öffentliche Verkehrsmittel: tatsächliche Kosten absetzbar
⚠️ Bei PKW-Nutzung für Betrieb: Fahrtenbuch oder 1%-Regelung wählen
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Fahrtkosten gehören zu den häufigsten Betriebsausgaben von Selbstständigen. Ob Kundenbesuche, Behördengänge oder Fortbildungsreisen — mit der richtigen Erfassung in SevDesk reduzieren Sie Ihre Steuerlast erheblich.
Die drei Fahrtkosten-Kategorien
1. Fahrten mit dem privaten PKW
Sie nutzen Ihr Privatfahrzeug für berufliche Fahrten. Zwei Optionen:
Option A: Kilometerpauschale (einfachste Methode)
- 0,30€/km für Dienstreisen
- Ab 2024: erste 20 km erhöht auf 0,38€/km (Entfernungspauschale)
- Kein Nachweis der tatsächlichen Kosten erforderlich
- Nur eine Aufzeichnung der beruflichen Fahrten (Datum, Ziel, Zweck, km)
Option B: Fahrtenbuch (für häufige/lange Fahrten lohnend)
- Tatsächliche Kfz-Kosten × beruflicher Nutzungsanteil
- Führt zu höherem Abzug bei hohen Fahrzeugkosten
- Erfordert lückenloses Fahrtenbuch (digital oder Papier)
2. Betriebliches Fahrzeug
Wenn Sie ein Fahrzeug hauptsächlich betrieblich nutzen, können alle Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Private Nutzung muss per Fahrtenbuch nachgewiesen oder pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises/Monat versteuert werden.
3. Öffentliche Verkehrsmittel und Bahn
Fahrkarten, Bahntickets, Taxiquittungen für berufliche Fahrten sind vollständig absetzbar. Bewahren Sie Belege auf und erfassen Sie sie in SevDesk.
Fahrtkosten in SevDesk erfassen
Kilometerpauschale: Erstellen Sie in SevDesk einen Ausgabenbeleg:
- Kategorie: „Reisekosten PKW (Kilometergeld)“
- Betrag: Anzahl km × 0,30€
- Beschreibung: Datum, Zielort, Zweck der Fahrt
- Kein separater Beleg erforderlich, aber eine Fahrtenliste als Anhang
Tankkosten und Kfz-Betriebskosten: Erfassen Sie Tankquittungen und Kfz-Versicherungsbeiträge unter „KFZ-Kosten“ wenn Sie ein betriebliches Fahrzeug haben.
Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen
Zusätzlich zu den Fahrtkosten können Sie bei Dienstreisen den Verpflegungsmehraufwand absetzen:
- Mehr als 8 Stunden abwesend: 14€
- 24 Stunden abwesend: 28€
- An- und Abreisetag: 14€
Kein Beleg erforderlich — pauschaler Abzug.
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