KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ Für einfache EÜR-Situationen können viele Selbstständige SevDesk ohne Steuerberater nutzen
✅ SevDesk erstellt die EÜR nach amtlichem Muster — exportierbar für ELSTER
✅ Das Finanzamt akzeptiert SevDesk-EÜR ohne Probleme
⚠️ Bei komplexen Situationen (Auslandsgeschäfte, mehrere Einkommensquellen, Immobilien) empfehle ich Steuerberater
⚠️ Abschreibungen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und Bewirtungskosten erfordern Fachkenntnis

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Was ist die EÜR und wer muss sie erstellen?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach §4 Abs. 3 EStG ist die vereinfachte Form der Gewinnermittlung für Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer, die nicht buchführungspflichtig sind.

Sie müssen die EÜR als Anlage zur Einkommensteuererklärung einreichen. Abgabefrist: 31. Juli des Folgejahres (mit Fristverlängerung bis 28./29. Februar, wenn Steuerberater eingeschaltet).

Die Buchführungspflicht beginnt bei Umsatz über 600.000€ oder Gewinn über 60.000€ (§141 AO). Darunter: EÜR.

Wie SevDesk die EÜR erstellt

SevDesk aggregiert alle Buchungen des Geschäftsjahres und ordnet sie automatisch den Positionen der amtlichen EÜR zu. Die Positionen entsprechen dem amtlichen Muster des Bundesfinanzministeriums.

Schritte zur Erstellung:

  1. Alle Buchungen des Jahres abschließen und prüfen
  2. Fehlende Belege nachtragen
  3. Berichte → EÜR → Zeitraum wählen
  4. EÜR als PDF (für Ihre Unterlagen) und als ELSTER-Datei exportieren

Was in die EÜR gehört — und was nicht

Betriebseinnahmen (§4 Abs. 3 EStG):

  • Umsätze aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit
  • Erstattungen von Betriebsausgaben
  • Entnahmen aus dem Betriebsvermögen (Vorsicht: komplex)

Betriebsausgaben:

  • Bürokosten, Miete, Software-Abonnements
  • Fahrtkosten (entweder Kilometerpauschale 0,30€/km oder tatsächliche Kosten)
  • Telefon und Internet (pauschal 20% oder Einzelnachweis)
  • Fortbildung, Fachbücher und -zeitschriften
  • Bewirtungskosten (nur 70% abzugsfähig nach §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG)

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben:

  • Privatentnahmen (kein Betriebsausgabe!)
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Anteile gemischt genutzter Wirtschaftsgüter (privater Teil)

Die häufigsten EÜR-Fehler in meiner Kanzlei

Vergessene Abschreibungen (AfA): Wer einen Laptop für 1.800€ kauft, darf ihn nicht in einem Jahr absetzen. Bei Nutzungsdauer 3 Jahre: 600€/Jahr. SevDesk hat eine Anlagenverwaltung — nutzen Sie sie.

Falsche Fahrtkosten: Entweder Kilometerpauschale (0,30€/km für die ersten 20.000 km, 0,38€ darüber hinaus) oder tatsächliche Kosten — nicht beides.

30%-Grenze bei Bewirtungskosten: Von 100€ Restaurantrechnung sind nur 70€ abzugsfähig. Belege müssen Anlass und Teilnehmer enthalten.

Wann Sie trotzdem einen Steuerberater brauchen

Ich empfehle Steuerberater, wenn:

  • Sie im laufenden Jahr gegründet haben (Sonderregeln für Gründer)
  • Sie Immobilieneinkünfte haben (Anlage V)
  • Sie Auslandsgeschäfte mit EU-Partnern haben (Reverse Charge, §13b UStG)
  • Sie Betriebsaufgabe oder -verkauf planen
  • Sie erstmals über 50.000€ Gewinn liegen

Kostenvergleich: Ein Steuerberater für eine einfache EÜR kostet 500–1.000€ pro Jahr. Wenn Sie die EÜR selbst erstellen, sparen Sie das — müssen aber die Zeit investieren.

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KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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