KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ Ja, Sie dürfen die EÜR selbst erstellen und einreichen — kein Steuerberater-Zwang
SevDesk erstellt die Anlage EÜR nach amtlichem Muster
✅ ELSTER-Übermittlung direkt nach dem Export möglich
⚠️ Selbst erstellte EÜR kann Fehler enthalten — prüfen lohnt sich
⚠️ Steueroptimierung (z.B. §7g Investitionsabzugsbetrag) ist ohne Fachkenntnis schwer

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Dürfen Sie die EÜR selbst erstellen?

Ja. Es gibt in Deutschland keinen Steuerberater-Zwang für die EÜR. Sie dürfen Ihre Steuererklärung inklusive Anlage EÜR selbst erstellen und einreichen. Das regelt das Steuerberatungsgesetz (StBerG): Eigene Steuerangelegenheiten dürfen Sie immer selbst erledigen.

Was die EÜR enthalten muss

Die Anlage EÜR folgt einem amtlichen Muster des Bundesfinanzministeriums. Pflichtpositionen:

Betriebseinnahmen:

  • Umsätze aus Ihrer Tätigkeit
  • Erstattungen
  • Auflösung Investitionsabzugsbeträge (falls genutzt)

Betriebsausgaben:

  • Waren- und Materialeinkauf
  • Personalkosten (falls vorhanden)
  • Abschreibungen (AfA) auf Anlagevermögen
  • Raumkosten (Miete, Nebenkosten)
  • Fahrtkosten
  • Kommunikationskosten
  • Weiterbildung
  • Bewirtungskosten (nur 70%)
  • Sonstige Betriebsausgaben

Gewinn = Einnahmen − Ausgaben

Wie SevDesk die EÜR erstellt

SevDesk aggregiert alle Buchungen des Jahres und ordnet sie automatisch den EÜR-Positionen zu — sofern Sie die Buchungskategorien korrekt gewählt haben.

Schritt 1: Alle Buchungen des Jahres prüfen. Offene Transaktionen kategorisieren.

Schritt 2: Berichte → EÜR → Zeitraum: Gesamtjahr.

Schritt 3: EÜR als PDF herunterladen und prüfen:

  • Stimmt der Jahresumsatz mit Ihren ausgestellten Rechnungen überein?
  • Sind alle großen Ausgaben erfasst?
  • Sind AfA-Beträge korrekt?

Schritt 4: ELSTER-Export erstellen und über ELSTER einreichen.

Wann Sie trotzdem einen Steuerberater einschalten sollten

Steueroptimierung: Der §7g Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt, Anschaffungen bereits im Jahr vor dem Kauf abzuziehen — bis zu 50% des Kaufpreises, maximal 200.000€ pro Betrieb. Das spart erhebliche Steuern, ist aber komplex. Ohne Steuerberater kaum optimal nutzbar.

Verlustvorträge: Verluste aus Vorjahren können mit aktuellen Gewinnen verrechnet werden (§10d EStG). Die Optimierung erfordert Fachkenntnis.

Gründerjahr: Im Gründungsjahr gibt es viele Sonderregelungen — Eröffnungsbilanz, Übergangsposten, etc. Ich empfehle für das Gründungsjahr immer einen Steuerberater.

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[IMAGE:German EÜR tax form on desk with calculator and accounting software open on laptop, NO PEOPLE, no faces, self-service tax preparation concept]

KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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