KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ Ja, Sie dürfen die EÜR selbst erstellen und einreichen — kein Steuerberater-Zwang
✅ SevDesk erstellt die Anlage EÜR nach amtlichem Muster
✅ ELSTER-Übermittlung direkt nach dem Export möglich
⚠️ Selbst erstellte EÜR kann Fehler enthalten — prüfen lohnt sich
⚠️ Steueroptimierung (z.B. §7g Investitionsabzugsbetrag) ist ohne Fachkenntnis schwer
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Dürfen Sie die EÜR selbst erstellen?
Ja. Es gibt in Deutschland keinen Steuerberater-Zwang für die EÜR. Sie dürfen Ihre Steuererklärung inklusive Anlage EÜR selbst erstellen und einreichen. Das regelt das Steuerberatungsgesetz (StBerG): Eigene Steuerangelegenheiten dürfen Sie immer selbst erledigen.
Was die EÜR enthalten muss
Die Anlage EÜR folgt einem amtlichen Muster des Bundesfinanzministeriums. Pflichtpositionen:
Betriebseinnahmen:
- Umsätze aus Ihrer Tätigkeit
- Erstattungen
- Auflösung Investitionsabzugsbeträge (falls genutzt)
Betriebsausgaben:
- Waren- und Materialeinkauf
- Personalkosten (falls vorhanden)
- Abschreibungen (AfA) auf Anlagevermögen
- Raumkosten (Miete, Nebenkosten)
- Fahrtkosten
- Kommunikationskosten
- Weiterbildung
- Bewirtungskosten (nur 70%)
- Sonstige Betriebsausgaben
Gewinn = Einnahmen − Ausgaben
Wie SevDesk die EÜR erstellt
SevDesk aggregiert alle Buchungen des Jahres und ordnet sie automatisch den EÜR-Positionen zu — sofern Sie die Buchungskategorien korrekt gewählt haben.
Schritt 1: Alle Buchungen des Jahres prüfen. Offene Transaktionen kategorisieren.
Schritt 2: Berichte → EÜR → Zeitraum: Gesamtjahr.
Schritt 3: EÜR als PDF herunterladen und prüfen:
- Stimmt der Jahresumsatz mit Ihren ausgestellten Rechnungen überein?
- Sind alle großen Ausgaben erfasst?
- Sind AfA-Beträge korrekt?
Schritt 4: ELSTER-Export erstellen und über ELSTER einreichen.
Wann Sie trotzdem einen Steuerberater einschalten sollten
Steueroptimierung: Der §7g Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt, Anschaffungen bereits im Jahr vor dem Kauf abzuziehen — bis zu 50% des Kaufpreises, maximal 200.000€ pro Betrieb. Das spart erhebliche Steuern, ist aber komplex. Ohne Steuerberater kaum optimal nutzbar.
Verlustvorträge: Verluste aus Vorjahren können mit aktuellen Gewinnen verrechnet werden (§10d EStG). Die Optimierung erfordert Fachkenntnis.
Gründerjahr: Im Gründungsjahr gibt es viele Sonderregelungen — Eröffnungsbilanz, Übergangsposten, etc. Ich empfehle für das Gründungsjahr immer einen Steuerberater.
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[IMAGE:German EÜR tax form on desk with calculator and accounting software open on laptop, NO PEOPLE, no faces, self-service tax preparation concept]
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