## KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ Als in Deutschland ansässiger Selbstständiger zahlen Sie Einkommensteuer grundsätzlich in Deutschland
✅ DBA verhindert Doppelbesteuerung — meistens zugunsten des Ansässigkeitsstaates
✅ Umsatzsteuer: Reverse Charge für B2B-Aufträge aus dem EU-Ausland und vielen Drittstaaten
⚠️ Quellensteuer: Einige Länder behalten Steuer direkt einbehalt (USA 30%, Schweiz 35%)
⚠️ Betriebsstätte im Ausland: Kann zu Steuerpflicht im Ausland führen

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## Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Deutschland hat mit über 90 Ländern DBA geschlossen. Sie regeln: Wer besteuert Einkommen, wenn eine Person in einem Land wohnt und in einem anderen arbeitet?

**Grundprinzip:** Bei freiberuflichen Tätigkeiten gilt meistens das **Ansässigkeitsprinzip** — Sie zahlen Steuer dort, wo Sie wohnen (Deutschland).

**Ausnahme:** Sie haben eine feste Einrichtung (Büro, Niederlassung) im anderen Land → Dann ist das Tätigkeitslandprinzip teilweise anzuwenden.

## Quellensteuer: Das unterschätzte Problem

Einige Länder behalten bei Zahlungen an ausländische Freelancer automatisch Quellensteuer ein:

| Land | Quellensteuer | DBA-Erstattung möglich? |
|——|————–|————————|
| USA | 30% | Ja, mit W-8BEN |
| Schweiz | 35% | Ja, Antrag beim Eidgenössischen Steuerverwaltung |
| Brasilien | 15% | Teilweise |
| Indien | 10-20% | Ja, via DBA-Antrag |
| EU-Länder | 0% | Kein Problem |

**USA-Tipp:** W-8BEN-Formular beim amerikanischen Kunden einreichen → Quellensteuer wird reduziert oder eliminiert.

## Umsatzsteuer bei Auslandsrechnungen

### EU-Auftraggeber (B2B)
– Keine deutsche USt auf der Rechnung
– Hinweis: „Reverse Charge — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“
– Zusammenfassende Meldung (ZM) im ELSTER einreichen

### Drittstaaten (USA, Schweiz, UK, etc.)
– Keine USt auf der Rechnung
– Hinweis: „VAT not applicable — service exported outside EU“
– Keine ZM erforderlich

### In SevDesk buchen
1. Neue Rechnung → Steuersatz: 0% (Reverse Charge)
2. Vermerk im Bemerkungsfeld
3. SevDesk erstellt automatisch korrekte ZM-Daten

## Betriebsstätten-Risiko

Vorsicht: Wenn Sie dauerhaft bei einem ausländischen Kunden tätig sind (Büro dort nutzen, feste Arbeitszeit vor Ort), kann dies als ‚Betriebsstätte‘ im Ausland gewertet werden.

→ Folge: Steuerpflicht im Tätigkeitsland
→ Lösung: Vertrag klarstellen (kein festes Büro), nicht dauerhaft am Kundenstandort tätig sein

## Einkommensteuer in Deutschland

Alle Auslandseinnahmen müssen in der deutschen Einkommensteuererklärung angegeben werden — unabhängig vom DBA. Das DBA verhindert nur Doppelbesteuerung (durch Freistellungsmethode oder Anrechnungsmethode).

In SevDesk: Auslandseinnahmen als normale Einnahmen buchen, korrekte Kategorie. Für die EÜR werden sie mit allen anderen Einnahmen zusammengefasst.

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TR

admin_af

Expert logiciels emailing

J'ai lancé 3 startups et géré des listes email de 10 000 à 250 000 abonnés. Je teste chaque outil pendant au moins 3 mois avant de donner mon avis. Pas de partenariat caché.

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