## KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ Als in Deutschland ansässiger Selbstständiger zahlen Sie Einkommensteuer grundsätzlich in Deutschland
✅ DBA verhindert Doppelbesteuerung — meistens zugunsten des Ansässigkeitsstaates
✅ Umsatzsteuer: Reverse Charge für B2B-Aufträge aus dem EU-Ausland und vielen Drittstaaten
⚠️ Quellensteuer: Einige Länder behalten Steuer direkt einbehalt (USA 30%, Schweiz 35%)
⚠️ Betriebsstätte im Ausland: Kann zu Steuerpflicht im Ausland führen
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## Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Deutschland hat mit über 90 Ländern DBA geschlossen. Sie regeln: Wer besteuert Einkommen, wenn eine Person in einem Land wohnt und in einem anderen arbeitet?
**Grundprinzip:** Bei freiberuflichen Tätigkeiten gilt meistens das **Ansässigkeitsprinzip** — Sie zahlen Steuer dort, wo Sie wohnen (Deutschland).
**Ausnahme:** Sie haben eine feste Einrichtung (Büro, Niederlassung) im anderen Land → Dann ist das Tätigkeitslandprinzip teilweise anzuwenden.
## Quellensteuer: Das unterschätzte Problem
Einige Länder behalten bei Zahlungen an ausländische Freelancer automatisch Quellensteuer ein:
| Land | Quellensteuer | DBA-Erstattung möglich? |
|——|————–|————————|
| USA | 30% | Ja, mit W-8BEN |
| Schweiz | 35% | Ja, Antrag beim Eidgenössischen Steuerverwaltung |
| Brasilien | 15% | Teilweise |
| Indien | 10-20% | Ja, via DBA-Antrag |
| EU-Länder | 0% | Kein Problem |
**USA-Tipp:** W-8BEN-Formular beim amerikanischen Kunden einreichen → Quellensteuer wird reduziert oder eliminiert.
## Umsatzsteuer bei Auslandsrechnungen
### EU-Auftraggeber (B2B)
– Keine deutsche USt auf der Rechnung
– Hinweis: „Reverse Charge — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“
– Zusammenfassende Meldung (ZM) im ELSTER einreichen
### Drittstaaten (USA, Schweiz, UK, etc.)
– Keine USt auf der Rechnung
– Hinweis: „VAT not applicable — service exported outside EU“
– Keine ZM erforderlich
### In SevDesk buchen
1. Neue Rechnung → Steuersatz: 0% (Reverse Charge)
2. Vermerk im Bemerkungsfeld
3. SevDesk erstellt automatisch korrekte ZM-Daten
## Betriebsstätten-Risiko
Vorsicht: Wenn Sie dauerhaft bei einem ausländischen Kunden tätig sind (Büro dort nutzen, feste Arbeitszeit vor Ort), kann dies als ‚Betriebsstätte‘ im Ausland gewertet werden.
→ Folge: Steuerpflicht im Tätigkeitsland
→ Lösung: Vertrag klarstellen (kein festes Büro), nicht dauerhaft am Kundenstandort tätig sein
## Einkommensteuer in Deutschland
Alle Auslandseinnahmen müssen in der deutschen Einkommensteuererklärung angegeben werden — unabhängig vom DBA. Das DBA verhindert nur Doppelbesteuerung (durch Freistellungsmethode oder Anrechnungsmethode).
In SevDesk: Auslandseinnahmen als normale Einnahmen buchen, korrekte Kategorie. Für die EÜR werden sie mit allen anderen Einnahmen zusammengefasst.
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