KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ GoBD-Anforderungen: Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit
✅ E-Rechnungspflicht ab 2025 für B2B-Rechnungen in Deutschland
✅ SevDesk erfüllt alle GoBD-Anforderungen out of the box
⚠️ Papierbelegscan: Originalbeleg kann vernichtet werden — bei korrekter Digitalisierung
⚠️ E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung): Ab 2025 Empfangspflicht, ab 2027 Ausstellungspflicht für alle
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Was bedeutet GoBD?
GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.
Kurz: Die Spielregeln für digitale Buchführung in Deutschland. Veröffentlicht vom BMF, zuletzt aktualisiert 2019.
Die 5 GoBD-Kernprinzipien
- Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung muss von Beleg zu Buchung rückverfolgbar sein
- Unveränderbarkeit: Gebuchte Datensätze dürfen nicht stillschweigend geändert werden
- Vollständigkeit: Alle buchungspflichtigen Vorgänge müssen erfasst werden
- Zeitgerechtheit: Buchungen müssen zeitnah vorgenommen werden
- Ordnung: Belege müssen systematisch archiviert werden
Wie SevDesk GoBD erfüllt
- Änderungshistorie für alle Buchungen (unveränderbare Logs)
- Zertifizierter Belegarchiv (revisionssicher)
- Automatische Zeitstempel bei jeder Buchung
- DATEV-kompatible Export-Formate
E-Rechnungspflicht ab 2025: Was ändert sich?
Ab 2025 tritt in Deutschland die E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen schrittweise in Kraft:
| Zeitraum | Pflicht |
|---|---|
| Ab 01.01.2025 | Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen |
| Ab 01.01.2027 | Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen (Unternehmen >800T€ Umsatz) |
| Ab 01.01.2028 | Pflicht für alle Unternehmen |
Was ist eine E-Rechnung? Nicht ein PDF! Eine E-Rechnung ist eine maschinenlesbare Datei im Format ZUGFeRD oder XRechnung, die strukturierte Rechnungsdaten enthält.
SevDesk und E-Rechnung: SevDesk unterstützt ZUGFeRD-Format. Rechnungen können als ZUGFeRD-PDF exportiert werden — sowohl menschenlesbar als auch maschinenlesbar.
Praktische Umsetzung: Belege digitalisieren
Scannen und vernichten? Papierbelege können nach ordnungsgemäßer Digitalisierung vernichtet werden — wenn diese GoBD-konform gescannt wurden:
- Lesbarkeit: Vollständig, keine abgeschnittenen Ränder
- Format: PDF oder TIFF (keine JPG)
- Archivierung: In revisionssicherem System (SevDesk qualifiziert)
- Quellennachweis: Verbindung zwischen Scan und Buchung
Ausnahme: Bestimmte Originaldokumente müssen im Original aufbewahrt werden (z.B. notarielle Urkunden).
Aufbewahrungsfristen
| Dokument | Frist |
|---|---|
| Buchungsbelege, Rechnungen | 10 Jahre |
| Handels- und Geschäftsbriefe | 6 Jahre |
| Sonstige steuerlich relevante Unterlagen | 10 Jahre |
SevDesk archiviert automatisch — aber prüfen Sie, ob Ihr Tarif die langfristige Archivierung garantiert.
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