KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ GoBD-Anforderungen: Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit
✅ E-Rechnungspflicht ab 2025 für B2B-Rechnungen in Deutschland
✅ SevDesk erfüllt alle GoBD-Anforderungen out of the box
⚠️ Papierbelegscan: Originalbeleg kann vernichtet werden — bei korrekter Digitalisierung
⚠️ E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung): Ab 2025 Empfangspflicht, ab 2027 Ausstellungspflicht für alle

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Was bedeutet GoBD?

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.

Kurz: Die Spielregeln für digitale Buchführung in Deutschland. Veröffentlicht vom BMF, zuletzt aktualisiert 2019.

Die 5 GoBD-Kernprinzipien

  1. Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung muss von Beleg zu Buchung rückverfolgbar sein
  2. Unveränderbarkeit: Gebuchte Datensätze dürfen nicht stillschweigend geändert werden
  3. Vollständigkeit: Alle buchungspflichtigen Vorgänge müssen erfasst werden
  4. Zeitgerechtheit: Buchungen müssen zeitnah vorgenommen werden
  5. Ordnung: Belege müssen systematisch archiviert werden

Wie SevDesk GoBD erfüllt

  • Änderungshistorie für alle Buchungen (unveränderbare Logs)
  • Zertifizierter Belegarchiv (revisionssicher)
  • Automatische Zeitstempel bei jeder Buchung
  • DATEV-kompatible Export-Formate

E-Rechnungspflicht ab 2025: Was ändert sich?

Ab 2025 tritt in Deutschland die E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen schrittweise in Kraft:

Zeitraum Pflicht
Ab 01.01.2025 Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen
Ab 01.01.2027 Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen (Unternehmen >800T€ Umsatz)
Ab 01.01.2028 Pflicht für alle Unternehmen

Was ist eine E-Rechnung? Nicht ein PDF! Eine E-Rechnung ist eine maschinenlesbare Datei im Format ZUGFeRD oder XRechnung, die strukturierte Rechnungsdaten enthält.

SevDesk und E-Rechnung: SevDesk unterstützt ZUGFeRD-Format. Rechnungen können als ZUGFeRD-PDF exportiert werden — sowohl menschenlesbar als auch maschinenlesbar.

Praktische Umsetzung: Belege digitalisieren

Scannen und vernichten? Papierbelege können nach ordnungsgemäßer Digitalisierung vernichtet werden — wenn diese GoBD-konform gescannt wurden:

  • Lesbarkeit: Vollständig, keine abgeschnittenen Ränder
  • Format: PDF oder TIFF (keine JPG)
  • Archivierung: In revisionssicherem System (SevDesk qualifiziert)
  • Quellennachweis: Verbindung zwischen Scan und Buchung

Ausnahme: Bestimmte Originaldokumente müssen im Original aufbewahrt werden (z.B. notarielle Urkunden).

Aufbewahrungsfristen

Dokument Frist
Buchungsbelege, Rechnungen 10 Jahre
Handels- und Geschäftsbriefe 6 Jahre
Sonstige steuerlich relevante Unterlagen 10 Jahre

SevDesk archiviert automatisch — aber prüfen Sie, ob Ihr Tarif die langfristige Archivierung garantiert.

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Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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