KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ Heilbehandlungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG)
✅ Privatpatienten-Rechnungen ohne USt — aber mit Heilmittelabrechnung
✅ Geräte, Verbrauchsmaterial und Praxiseinrichtung absetzbar
⚠️ Wellness-Angebote (Massage ohne Therapiebezug): Umsatzsteuerpflichtig!
⚠️ Kassenzulassung vs. Privatpraxis: Unterschiedliche Abrechnungswege

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Physiotherapeuten: Freiberufler oder Gewerbetreibende?

Freiberuflich: Physiotherapeuten, die ausschließlich therapeutische Heilbehandlungen erbringen → Freiberufler nach § 18 EStG.
Gewerblich: Wellness-Center, Fitnessangebote, Produktverkauf → mindestens anteilig gewerblich.

Die Einstufung ist wichtig: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.

Umsatzsteuerfreiheit für Heilbehandlungen

Nach § 4 Nr. 14 UStG sind Heilbehandlungen von approbierten Heilpraktikern und Physiotherapeuten mit entsprechender Berufserlaubnis umsatzsteuerfrei.

Bedeutet in der Praxis:

  • Alle Physiotherapie-Leistungen (KG, MT, Lymphdrainage, etc.): 0% USt
  • Keine UStVA nötig (als Kleinunternehmer oder vollständig steuerfreier Betrieb)
  • Kein Vorsteuerabzug für Betriebseinkäufe (das ist der Nachteil)

Ausnahmen (Umsatzsteuerpflichtig):

  • Wellness-Massagen ohne therapeutischen Auftrag
  • Personal Training
  • Verkauf von Hilfsmitteln (Thera-Bänder, Kinesiotape zum Weiterverkauf)

Abrechnung Kassenpatienten

Bei Kassenpatienten läuft die Abrechnung über die Krankenkasse:

  1. Rezept erhalten
  2. Behandlung erbringen
  3. Abrechnung über Abrechnungszentrum (z.B. Physio Deutschland, ARZ, etc.)
  4. Zahlung kommt vom Abrechnungszentrum → in SevDesk als Einnahme

In SevDesk: Monatliche Abrechnungsgutschriften als Einnahme buchen (steuerfrei).

Abrechnung Privatpatienten

Direkte Abrechnung mit dem Patienten:

  1. Honorarnote erstellen (ohne USt)
  2. Leistungsdaten: Behandlungsart, Anzahl, Datum
  3. Verweis auf Heilmittelkatalog optional
  4. IGeL-Leistungen gesondert ausweisen

Typische Betriebsausgaben einer Physiotherapie-Praxis

Ausgabe Absetzbar
Behandlungsliege, Geräte Ja (AfA)
Verbrauchsmaterial (Massageöl, Tape) 100%
Praxismiete 100%
Berufshaftpflichtversicherung 100%
Kassenarztzulassungsgebühren 100%
Fortbildungen (PT-Zertifikatskurse) 100%

Achtung: Kein Vorsteuerabzug

Da Ihre Leistungen steuerbefreit sind, dürfen Sie keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen. Kaufen Sie eine neue Behandlungsliege für 2.000€ + 380€ USt → die 380€ USt sind für Sie Kosten, nicht zurückforderbar. Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag ueber Wie die Buchhaltungssoftware sevDesk für Selbständige und.

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KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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