KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ Fotografen können Freiberufler ODER Gewerbetreibende sein — Unterschied ist wichtig
✅ Bildlizenzen vs. Honorar: Unterschiedliche steuerliche Behandlung
✅ Ausrüstungskosten: Kamera, Objektive, Zubehör korrekt abschreiben
⚠️ Bildrechte verkaufen = Umsatzsteuer 19%
⚠️ Gewerbesteuer bei überwiegend handwerklicher Fotografie

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Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Die steuerliche Einordnung von Fotografen hängt von der Art der Tätigkeit ab:

Freiberufler (§ 18 EStG) wenn:

  • Künstlerische/journalistische Fotografie dominiert
  • Eigene kreative Leistung im Vordergrund
  • Pressefotografie, Kunstfotografie, Reportage

Gewerblich wenn:

  • Handwerkliche/technische Reproduktionsfotografie überwiegt
  • Schul- und Passfotos
  • Rein kommerziell ohne künstlerischen Anspruch

Für die meisten selbstständigen Fotografen: Künstlersozialkasse prüfen! Bildkünstler mit freiberuflicher Fotografie können KSK-Mitglied werden.

Honorar- vs. Lizenzrechnung

Honorarrechnung:

  • Für Ihre Arbeitszeit (Shooting, Bearbeitung)
  • 19% Umsatzsteuer
  • Beispiel: „Hochzeits-Shooting 8h à 150€ = 1.200€ + USt“

Lizenzrechnung (Nutzungsrechte):

  • Für die Einräumung von Bildnutzungsrechten
  • 7% Umsatzsteuer (wenn literarische/künstlerische Verwertung)
  • Beispiel: „Exklusive Nutzungsrechte Foto-Serie für 2 Jahre = 800€ + 7% USt“

Wichtig: Nicht jeder Bildverkauf qualifiziert für 7% USt — bei kommerziellen Standardfotos 19%. Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag ueber SevDesk kostenlos testen – lohnt sich die Testphase.

Ausrüstungskosten korrekt buchen

Ausrüstung Nutzungsdauer (AfA) Sofort (GWG)
Profi-Kamera (3.500€) 7 Jahre Nein
Objektiv (1.200€) 7 Jahre Nein
Stativ (250€) 5 Jahre Bei ≤800€
Blitz (600€) 5 Jahre Ja (≤800€)
Laptop (1.500€) 3 Jahre Nein
SD-Karten (30€) Sofort Ja
Drohne (2.400€) 5 Jahre Nein

Sonderabschreibung: Im Kaufjahr 50% auf alle Anlagegüter über 800€ (§ 7g EStG) — für Fotografen mit Gewinn unter 200.000€.

Reisekosten beim Fotografen

Fotografen reisen für Shootings. In SevDesk:

  • Km-Pauschale: 0,30€/km
  • Hotel bei mehrtägigen Aufträgen: 100% absetzbar
  • Verpflegungspauschale: 14€ (ab 8h) oder 28€ (mehr als 24h)
  • Mietauto: 100% wenn betrieblich

Künstlersozialkasse (KSK)

Fotografen, die als Künstler/Publizisten anerkannt werden, zahlen nur den halben Sozialversicherungsbeitrag:

  • Rentenversicherung: Nur Arbeitnehmeranteil (~9,3%)
  • Krankenversicherung: Nur Arbeitnehmeranteil (~7,3%)
  • KSK übernimmt den „Arbeitgeberteil“

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[IMAGE:Professional photography business accounting with equipment costs and licensing revenue tracking, NO PEOPLE, no faces, creative photography studio and finance concept, dark and artistic design]

KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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