KURZ ZUSAMMENGEFASST
✅ 70% der Nettokosten als Betriebsausgabe absetzbar
✅ 70% der dazugehörigen Vorsteuer abzugsfähig
✅ SevDesk bucht bei Kategorie ‚Bewirtung‘ automatisch 70%
⚠️ Bewirtungsbeleg mit Namen aller Teilnehmer und Anlass Pflicht
⚠️ Privatbewirtung ohne betrieblichen Anlass: 0% absetzbar
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Die 70%-Regelung: Was sie bedeutet
Bewirtungskosten (Essen und Trinken aus betrieblichem Anlass) dürfen nur zu 70% als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die restlichen 30% sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Gleichzeitig: 70% der Vorsteuer auf den Bewirtungsbeleg ist abzugsfähig.
Beispiel:
- Restaurantrechnung: 150€ netto + 28,50€ USt = 178,50€ brutto
- Abzugsfähige Betriebsausgabe: 150€ × 70% = 105€
- Abzugsfähige Vorsteuer: 28,50€ × 70% = 19,95€
- Steuerlich nicht anerkannt: 45€ (30% der Kosten)
Was ist eine betriebliche Bewirtung?
Absetzbar (betrieblicher Anlass):
- Kundengespräch im Restaurant
- Geschäftsessen mit Kooperationspartner
- Mitarbeiter-Meeting mit Essen
- Bewerbungsgespräch beim Mittagessen
NICHT absetzbar:
- Essen mit privaten Freunden
- Mittagessen allein (Verpflegungsmehraufwand auf Dienstreise → andere Regelung)
- Betriebsjubiläum mit rein privatem Charakter
Der Bewirtungsbeleg: Pflichtangaben
Ohne korrekten Beleg: 0% absetzbar. Pflichtangaben:
-
Restaurantrechnung (als Originalbeleg oder Scan)
- Betrag, Datum, Ort
- Speisen und Getränke einzeln aufgeführt (nicht nur „Mahlzeiten“)
-
Bewirtungsbeleg (Eigenbeleg, oft Rückseite der Restaurantrechnung)
- Namen ALLER Teilnehmer
- Anlass der Bewirtung (z.B. „Kundengespräch Jahresplanung 2025, Firma XYZ“)
- Datum und Ort
- Unterschrift des Gastgebers
Tipp: Viele Restaurants haben vorgedruckte Bewirtungsbelege — einfach ausfüllen.
In SevDesk korrekt buchen
- Restaurantbeleg + Bewirtungsbeleg scannen (SevDesk App)
- Neuer Eingangsbeleg → Kategorie: „Bewirtung“
- SevDesk bucht automatisch 70% als Betriebsausgabe
- Vorsteuer: 70% automatisch abgezogen
- Notiz: Namen der Teilnehmer und Anlass ergänzen
Was kostet Sie ein Geschäftsessen wirklich?
Bei 42% Steuersatz (Spitzensteuersatz):
- Nettokosten 100€ → 70€ absetzbar → 70€ × 42% = 29,40€ Steuerersparnis
- Effektive Kosten: 100€ − 29,40€ = 70,60€ netto
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