KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ 70% der Nettokosten als Betriebsausgabe absetzbar
✅ 70% der dazugehörigen Vorsteuer abzugsfähig
✅ SevDesk bucht bei Kategorie ‚Bewirtung‘ automatisch 70%
⚠️ Bewirtungsbeleg mit Namen aller Teilnehmer und Anlass Pflicht
⚠️ Privatbewirtung ohne betrieblichen Anlass: 0% absetzbar

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Die 70%-Regelung: Was sie bedeutet

Bewirtungskosten (Essen und Trinken aus betrieblichem Anlass) dürfen nur zu 70% als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die restlichen 30% sind steuerlich nicht abzugsfähig.

Gleichzeitig: 70% der Vorsteuer auf den Bewirtungsbeleg ist abzugsfähig.

Beispiel:

  • Restaurantrechnung: 150€ netto + 28,50€ USt = 178,50€ brutto
  • Abzugsfähige Betriebsausgabe: 150€ × 70% = 105€
  • Abzugsfähige Vorsteuer: 28,50€ × 70% = 19,95€
  • Steuerlich nicht anerkannt: 45€ (30% der Kosten)

Was ist eine betriebliche Bewirtung?

Absetzbar (betrieblicher Anlass):

  • Kundengespräch im Restaurant
  • Geschäftsessen mit Kooperationspartner
  • Mitarbeiter-Meeting mit Essen
  • Bewerbungsgespräch beim Mittagessen

NICHT absetzbar:

  • Essen mit privaten Freunden
  • Mittagessen allein (Verpflegungsmehraufwand auf Dienstreise → andere Regelung)
  • Betriebsjubiläum mit rein privatem Charakter

Der Bewirtungsbeleg: Pflichtangaben

Ohne korrekten Beleg: 0% absetzbar. Pflichtangaben:

  1. Restaurantrechnung (als Originalbeleg oder Scan)

    • Betrag, Datum, Ort
    • Speisen und Getränke einzeln aufgeführt (nicht nur „Mahlzeiten“)
  2. Bewirtungsbeleg (Eigenbeleg, oft Rückseite der Restaurantrechnung)

    • Namen ALLER Teilnehmer
    • Anlass der Bewirtung (z.B. „Kundengespräch Jahresplanung 2025, Firma XYZ“)
    • Datum und Ort
    • Unterschrift des Gastgebers

Tipp: Viele Restaurants haben vorgedruckte Bewirtungsbelege — einfach ausfüllen.

In SevDesk korrekt buchen

  1. Restaurantbeleg + Bewirtungsbeleg scannen (SevDesk App)
  2. Neuer Eingangsbeleg → Kategorie: „Bewirtung“
  3. SevDesk bucht automatisch 70% als Betriebsausgabe
  4. Vorsteuer: 70% automatisch abgezogen
  5. Notiz: Namen der Teilnehmer und Anlass ergänzen

Was kostet Sie ein Geschäftsessen wirklich?

Bei 42% Steuersatz (Spitzensteuersatz):

  • Nettokosten 100€ → 70€ absetzbar → 70€ × 42% = 29,40€ Steuerersparnis
  • Effektive Kosten: 100€ − 29,40€ = 70,60€ netto

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Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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