KURZ ZUSAMMENGEFASST

✅ Betriebsprüfung ist selten für kleine Betriebe (<100K€ Umsatz)
SevDesk-Daten können direkt als GoBD-konformes Buchführungssystem vorgelegt werden
✅ DATEV-Export für Betriebsprüfer vorbereiten
⚠️ Prüfungsschwerpunkte: Privatausgaben, Bewirtungsbelege, Kassenbuch
⚠️ Keine Panik: Korrekte Buchführung schützt Sie

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Wer wird geprüft? Statistik 2025

  • Kleinstbetriebe (unter 22.000€ Umsatz): Alle 65–80 Jahre
  • Kleinbetriebe (22.000–150.000€): Alle 20–30 Jahre
  • Mittelbetriebe (150.000–500.000€): Alle 12–15 Jahre
  • Großbetriebe: Alle 4–5 Jahre

Für die meisten Freelancer und kleinen Selbstständigen: Betriebsprüfung ist eher seltenes Ereignis. Trotzdem: Vorbereitung ist sinnvoll.

Was prüft das Finanzamt?

Häufige Prüfungsschwerpunkte:

  1. Privatanteile: Wurden private Ausgaben als Betriebsausgaben gebucht?
  2. Bewirtungsbelege: Vollständig? Namen und Anlass vorhanden?
  3. Kassenbuch: Täglich geführt? Kein negativer Bestand?
  4. Kilometerpauschale: Fahrtenbuch oder Aufzeichnungen vorhanden?
  5. Personalkosten: Stimmen Lohnzahlungen mit Arbeitsverträgen überein?
  6. Auslandsleistungen: Reverse Charge korrekt angewandt?
  7. DATEV-Kontenplan: Buchungen auf richtigen Konten?

SevDesk-Vorbereitung für eine Prüfung

Datenexport

  1. SevDesk → Export → DATEV-Format für geprüfte Jahre
  2. Alle Belege als ZIP-Archiv exportieren
  3. EÜR für alle geprüften Jahre
  4. UStVA-Aufstellungen für alle Monate/Quartale

Systemdokumentation

  • SevDesk ist GoBD-zertifiziert → Zertifikat liegt bei SevDesk bereit
  • Prüfer kann GoBD-Konformität direkt verifizieren

Belege prüfen

  • Lücken in der Belegkette identifizieren und sofern möglich schließen
  • Bewirtungsbelege: Teilnehmer und Anlass überall eingetragen?

Verhaltenstipps während der Prüfung

  1. Kooperativ sein: Unkooperatives Verhalten erhöht Schätzungsrisiken
  2. Nur auf Fragen antworten: Keine Zusatzinformationen freiwillig liefern
  3. Steuerberater hinzuziehen: Prüfung mit Steuerberater-Begleitung empfohlen
  4. Einspruchsrecht nutzen: Wenn Prüfungsergebnis falsch → Einspruch möglich

Was passiert nach der Prüfung?

  • Prüfungsbericht mit Ergebnissen
  • Gegebenenfalls Nachzahlungsbescheid
  • Einspruchsfrist: 1 Monat nach Bescheid
  • Strafzuschläge nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

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KW

Klaus Weber

Buchhalter, Munchen

15 Jahre Erfahrung als Buchhalter — von DATEV bis Cloud-Losungen.

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